P&R Container in Insolvenz: anwaltliches Vorgehen zur Geldrückholung

  • 8 Minuten Lesezeit

Aufgrund der Bestellung von vorläufigen Insolvenzverwaltern und der Eröffnung von Insolvenzverfahren über das Vermögen dreier P&R-Konzerngesellschaften im März 2018, nämlich der P&R-Gesellschaften P&R Container Leasing GmbH, P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, fragen sich viele Kapitalanleger, wie sie jetzt richtig handeln können. Wie bekannt, bestand über 40 Jahre lang das Geschäftsmodell der in Grünwald bei München ansässigen Anbieterin von Seecontainer-Kaitalanlagen darin, den Kunden vermeintlich sichere Kombinationssysteme zu offerieren, bei denen die Privatinvestoren sowie institutionelle Anleger angeblich konkrete neue oder gebrauchte Container mit einem Kaufvertrag zu einem festgelegten Kaufpreis erwerben sollten und man ihnen im Paket gleich noch einen Verwaltungsvertrag über die Geschäftsbesorgung der Vermietung ihrer Container anbot. 

Die Kunden investierten also in den Erwerb von angeblichem Volleigentum von Containern und man versprach ihnen, dass sie der Höhe nach im Verwaltungsvertrag centgenau festgelegte Mieterträge aus der angeblichen Vermietung ihrer Container quartalsweise erhalten sollten. Am Ende der angeblichen Mietlaufzeit von meist drei bis fünf Jahren, so das Versprechen im Geschäftsmodell, würde der Kunde dann einen wertentsprechenden Ablösebetrag für den Verkauf seiner Container von P&R erhalten. 

Erste Insolvenzanzeichen bei P&R seit Ende 2017

Viele Anleger sind bereits seit Monaten sehr besorgt gewesen, weil die Mieten von P&R teilweise schon im vierten Quartal 2017 verzögert ausgezahlt wurden, was auf ernsthafte Liquiditätsprobleme schließen ließ. Ab 2018 wurden die Mieten dann teilweise mit Verzug wieder gezahlt, teilweise jedoch auch nicht. Doch niemand wollte zunächst wahrhaben, dass der Marktführer in diesem Kapitalanlagesegment nach über 40 Jahren ebenso scheitern würde wie der jüngere Wettbewerber Magellan Maritime Services GmbH, über dessen Vermögen bereits im Jahr 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, und über den wir in unserem Magellan-Rechtstipp auf anwalt.de berichtet haben. 

Bei der Containerfirma Magellan Maritime Services GmbH war es auch als erstes Anzeichen zu Mietzahlungsverzögerungen gegenüber den Kunden gekommen. Auslöser für die Insolvenz waren dann u. a. der Lieferstopp des chinesischen Containerlieferanten, weil dieser monatelang auf viele Millionen US-Dollar hatte warten müssen, und die Einführung der gesetzlichen Verpflichtung zur Kundenaufklärung durch einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüften und freigegebenen Verkaufsprospekt für Containergeschäfte ab dem 1.1.2016. 

Dies hatte bei Magellan zum Einbruch des Neugeschäfts geführt, weil man es nicht geschafft hatte, rechtzeitig diese gesetzlich vorgeschriebenen Risikohinweisdokumentationen zu erstellen und das Magellan-Kartenhaus war als mutmaßliches Schneeballsystem zusammengebrochen. 

P&R hatte zwar Verkaufsprospekte erstellt und auch auf der Webseite veröffentlicht, mutmaßlich ist dort das Neugeschäft jedoch aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen umfangreichen Totalverlustrisikohinweise reduziert gewesen. Hinzu kam, dass für Neugeschäfte offensichtlich primär die P&R Transport-Container GmbH die Vertragspartnerin der Kunden war. Dies hat zur Folge, dass neue Anlegergelder nicht mehr für die offenen Forderungen der Altkunden, die überwiegend in den jetzt insolventen drei P&R-Unternehmen investiert waren, zur Bedienung der Mietansprüche und Rückkaufsansprüche von Altkunden verwendet werden konnten. 

Die Unterdeckung der Altgesellschaften soll sich dabei bei P&R in mehrstelliger Millionenhöhe bewegen, was dann zur Überschuldung als weiterem Insolvenzgrund neben der Zahlungsunfähigkeit geführt haben dürfte. Die Antwort auf die Frage, ob ein strafrechtlich und zivilrechtlich relevantes Schneeballsystem betrieben wurde, und Einzelheiten zu weiteren ungeklärten Vorgängen werden sicher in den nächsten Monaten bekannt werden, wenn die Ergebnisse der Nachforschungen der Behörden und der Insolvenzverwalter in Sachen P&R veröffentlicht werden.

Tätigkeiten der Insolvenzverwalter von P&R

Die Aufgaben der vorläufig bestellten P&R-Insolvenzverwalter sehen so aus, dass das gesamte Vermögen gesichert werden muss und sich die Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé für die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke für die P&R Container Leasing GmbH einen Überblick über die Rechtslage im Verhältnis zu allen Kunden, zu allen Lieferanten, die Container hergestellt haben, zu allen Reedereien als Mietpartnern, im Verhältnis zu den bisher nicht insolventen Konzerngesellschaften wie der P&R AG, der P&R Transport-Container GmbH und der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. sowie allen weiteren nationalen und internationalen Geschäftspartnern, Schuldnern und Gläubigern verschaffen müssen. 

Dabei wird ähnlich wie im Magellan-Insolvenzverfahren zu prüfen sein, ob die Anleger nach deutschem Recht Eigentum an den angeblich ihnen verkauften Containern erworben haben und damit Aussonderungsrechte haben oder gegenüber P&R in erster Linie Schadensersatzansprüche erheben können. Da bei internationalen Geschäften dieser Größenordnung und bei den sich überall auf den Weltmeeren auf Schiffen fahrenden Containern bereits der Rechtsbezug zu Deutschland nicht ohne Weiteres gegeben ist, sodass die dingliche Eigentumsübertragung an Containern auf den deutschen Kunden oder die deutsche Kundin in besonderer Weise nachweisbar gemacht werden muss, wird es mutmaßlich differierende Rechtsmeinungen geben, die unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. 

Wichtig ist zu wissen, dass der Insolvenzverwalter nicht den einzelnen Anleger bei der Ermittlung und Geltendmachung seiner Rechte unterstützt, denn das ist nicht seine Aufgabe. Der Insolvenzverwalter ist Vertreter der Interessen der Gesamtheit aller derjenigen Gläubiger, die sich bei ihm melden, und er trägt die Verantwortung dafür, dass eine gerechte Gleichbehandlung der anerkannten Forderungen der vom Insolvenzverwalter nach seiner Rechtsprüfung akzeptierten Gläubiger im Rahmen der umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen im Insolvenzrecht erfolgt. 

Insolvenzverfahren gibt im Regelfall maximal eine quotenmäßige Ausschüttung

Bei hochverschuldeten zahlungsunfähigen Unternehmen erhalten Anleger wegen der hohen Anzahl an Gläubigern einschließlich der Anleger als Geschädigten und der meist nicht zur Befriedigung aller Gläubiger ausreichenden Insolvenzmasse leider nur, wenn überhaupt, eine reduzierte Auszahlung aus den Insolvenzverfahren selbst. 

Der Verlust der Kaufpreiszahlung für die Container oder sonstige Geldansprüche werden also in der Regel nicht vollständig kompensiert. Hinzu kommt, dass nur Anleger, die von sich aus allein oder mit der Unterstützung durch eine professionelle Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalanlagerecht ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, überhaupt berücksichtigt werden. Selbst wenn dann eine Forderung angemeldet ist, muss diese dann zunächst auch noch vom Insolvenzverwalter in voller Anmeldungshöhe zur Tabelle der Insolvenzgläubiger anerkannt werden, also in ihrer Berechtigung bestätigt werden. Passiert das nicht, ist der Anleger bei der quotenmäßigen Verteilung einer Teil- oder Endausschüttung nicht oder nur in eingeschränkter Höhe dabei. 

Wichtig ist auch, dass die Anmeldung im richtigen Insolvenzverfahren zum richtigen Aktenzeichen beim richtig zuständigen Insolvenzverwalter erfolgt und dass der schriftlichen Anmeldung alle erforderlichen Berechnungen und Beweismittel beigefügt sind. Wird das falsche Verfahren gewählt oder ist die Eingabe unvollständig, nicht nachvollziehbar oder fehlen die erforderlichen Nachweise, wird die Anmeldung nicht berücksichtigt und die Forderung des Anlegers ist nicht gesichert. Angesichts der vermuteten rund 50.000 geschädigten Anleger in den drei P&R-Insolvenzverfahren ist es besonders wichtig, dass der Anleger von sich aus alles unternimmt, damit seine Forderung richtig angemeldet wird, prüffähig ist und anerkannt wird. 

Denn angesichts der Menge an Anmeldungen kann kein Anleger erwarten, dass die mit Arbeit überlasteten Insolvenzverwalterbüros einen größeren Kommunikationsaufwand im Einzelfall bei unklaren und fehlerhaften Forderungsanmeldungen leisten können. Daher muss jeder Anleger selbst dafür sorgen, dass seine Rechte richtig angemeldet werden.

Fachanwaltliche Interessenvertretung für P&R-Geschädigte

Um als geschädigter Kapitalanleger einen Überblick zu bekommen und richtig zu handeln, ist die Beauftragung einer erfahrenen Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Rechtsvertretung sehr empfehlenswert. Zunächst werden im Rahmen eines Mandates alle Verträge des P&R-Schaden-Mandanten oder der P&R-Schaden-Mandantin auf Rechtswirksamkeit in alle Richtungen geprüft. Der Anleger oder die Anlegerin wird sehr gut verständlich beraten, welche Ansprüche ihm oder ihr in welchem Insolvenzverfahren zustehen und die Forderungsanmeldungen werden für ihn oder sie, wenn er oder sie das beauftragt, professionell vorgenommen und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durchgesetzt. 

Ausführlich wird mit dem oder der P&R-Geschädigten abgeklärt, welche Finanzberater oder Finanzvermittler oder welche Banken oder sonstigen Kapitalanlagedienstleister ihn oder sie zum Erwerb der dubiosen P&R-Kapitalanlagesysteme beraten hat und welche Behauptungen ihm oder ihr gegenüber dabei zur Sicherheit und zu den Eigenschaften dieser Finanzproduktart vorgenommen worden sind. 

Nachdem P&R und die Vertriebspartner von P&R vielen Kunden die Totalverlust-Risiken und die sonstigen Gefahren der Geschäfte vor allem bis Ende 2016 nicht in der erforderlichen Deutlichkeit klargemacht haben, kommen zum Vorteil der P&R-Geschädigten werthaltige Schadensersatzansprüche der Anleger gegen Berater und Vermittler, Banken und Sparkassen etc. beim Vorliegen aller Voraussetzungen nach den Gesetzen und der BGH-Rechtsprechung in Betracht. Der hohe Wert solcher Forderungen gegen Finanzdienstleister und sonstige Vertriebspartner besteht darin, dass diese Ansprüche konkret für den Einzelanleger oder die Einzelanlegerin in voller Schadenshöhe erhoben werden können. Je nach dem Einzelfall wird dem Finanzberater oder Vermittler angeboten, die Rechtsposition des Anlegers gegenüber P&R zu übernehmen, dies Zug um Zug gegen die sofortige Zahlung von vollem Schadensersatz. 

Der Anleger oder die Anlegerin ist beim Vorliegen aller Voraussetzungen dafür so zu stellen, als ob er oder sie das betreffende P&R-Geschäft überhaupt nicht getätigt hätte. Weitere Ansprüche können hinzukommen. Einzelheiten sind je nach dem konkreten Einzelfall zu prüfen und zu berücksichtigen.

Kanzlei Dr. Gäbhard – wer wir sind und was uns auszeichnet

In unserer seit über 28 Jahren bundesweit im Anlegerschutz außergerichtlich und in Prozessen sehr erfolgreich tätigen Fachanwaltskanzlei Dr. Gäbhard für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht erhalten Sie als unser Mandant oder unsere Mandantin ausführliche Informationen und Beratungsdienstleistungen, damit Sie alle Ihre Rechte und die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der in Betracht kommenden anwaltlichen Tätigkeiten zur Rückholung Ihres Geldes einschätzen können. Wir melden gerne für Sie Ihre Forderungen in voller Höhe im richtigen Insolvenzverfahren an, kommunizieren für Sie auf Augenhöhe mit den Insolvenzverwaltern und dem Insolvenzgericht, halten Sie über die Entwicklungen im jeweiligen Sie betreffenden Insolvenzverfahren auf dem Laufenden und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten des direkten sofortigen Vorgehens gegen Finanzberater, Finanzvermittler, Banken, Sparkassen und andere Verantwortliche, damit Sie Ihr Geld zurückerhalten. 

Unsere Mandantinnen und Mandanten vertrauen uns und unserer fachanwaltlichen hochspeziellen Expertise im Anlegerschutz gegenüber Container-Betrugsverdachtsfirmen wie Magellan und P&R und anderen Finanzgeschäfteanbieten seit Jahrzehnten. Zahlreiche Mandantinnen und Mandanten, die wir bereits erfolgreich seit Jahren im Magellan-Anlegerskandal vertreten und für sie Berater und Vermittler und sonstige Verantwortliche in Anspruch nehmen, haben uns beauftragt, auch die Vertretung für ihre P&R-Containergeschäfte mit Forderungsanmeldungen und Anspruchsüberprüfungen in alle Richtungen zu übernehmen. Das gebündelte Faktenmaterial und Rechtswissen aus allen Fällen kommt unseren Mandantinnen und Mandanten zugute. Sprechen auch Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Ihre unverbindliche und kostenfreie Kontaktaufnahme!



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Babette Gäbhard

Beiträge zum Thema