Pauschalreise: Verbraucherrechte für einen stressfreien Urlaub
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Inhaltsverzeichnis
- Darum sind Pauschalreisen bei vielen Verbrauchern so beliebt
- Typische Rechtsfragen bei Pauschalreisen
- Der Flug hat Verspätung oder wird annulliert: Welche Rechte haben Verbraucher?
- Müssen Verbraucher Stornokosten für eine Pauschalreise zahlen?
- Ratenzahlung bei Pauschalreisen: Vertragskonditionen vorab prüfen
- Pauschalreise oder doch lieber einzeln buchen?
Experten-Autorin dieses Themas
Eine Pauschalreise ist für viele Menschen die ideale Möglichkeit, dem stressigen Alltag für einige Tage oder Wochen zu entfliehen und neue Orte zu entdecken. Doch bei der Planung und Buchung eines Pauschalurlaubes gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten zu beachten. Verbraucher sollten sich vorab über ihre Rechte im Zusammenhang mit Pauschalreisen informieren und sich dadurch vor unliebsamen Überraschungen schützen.
Dieser Ratgeber erläutert die wesentlichen rechtlichen Aspekte rund um das Thema Pauschalreise und informiert über die wichtigsten verbraucherrechtlichen Grundlagen. Ob es um nervenaufreibende Flugverspätungen, frustrierende Annullierungen, ärgerliche Stornokosten oder die häufige Frage geht, ob es besser ist, eine Pauschalreise zu buchen oder die einzelnen Leistungen separat zu organisieren: In diesem Ratgeber finden Sie als Verbraucher Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Darum sind Pauschalreisen bei vielen Verbrauchern so beliebt
Eine Pauschalreise – auch Pauschalurlaub genannt – ist eine Reise, bei der verschiedene Leistungen wie Flug, Unterkunft, Verpflegung und zum Teil auch Unternehmungen von einem Reiseveranstalter als Gesamtpaket angeboten werden. Dieses Gesamtpaket wird zu einem Pauschalpreis verkauft, der in der Regel günstiger ist als der Einzelpreis der gebuchten Leistungen.
Der Vorteil für urlaubsreife Verbraucher liegt auf der Hand: Eine solche Reise bietet Komfort und Bequemlichkeit, da die Organisation und Planung weitgehend vom Reiseveranstalter übernommen werden.
Typische Rechtsfragen bei Pauschalreisen
Doch regelmäßig werden gebuchte Pauschalreisen unerwartet gestört. Der Flug zum Urlaubsziel verspätet sich um mehrere Stunden oder der Flug wird sogar komplett annulliert. Die Unterkunft entspricht nicht den Erwartungen an Hygiene oder Ausstattung. Oder der Transfer vom Flughafen zur Unterkunft verlief alles andere als reibungslos.
Ist die Urlaubsfreude erst mal dahin, fragen sich viele Pauschalreisende, welche Rechte sie als Verbraucher gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft haben. Es besteht oft Unsicherheit darüber, wer der richtige Ansprechpartner und Verantwortliche bei mangelhaften Leistungen im Falle einer gebuchten Pauschalreise ist.
Der Flug hat Verspätung oder wird annulliert: Welche Rechte haben Verbraucher?
Hat ein Flug Verspätung, der Teil einer Pauschalreise ist, so haben Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Für Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass bei einer Pauschalreise kein Beförderungsvertrag zwischen dem Verbraucher als Reisendem und der Fluggesellschaft als Beförderer besteht. Gegenüber der Fluggesellschaft bestehen daher im Falle von Pauschalreisen keine Rechte wie der Rücktritt vom Beförderungsvertrag.
Ist die Flugverspätung bei einer Pauschalreise rechtlich als ein Reisemangel zu werten, können Verbraucher grundsätzlich den Reisepreis mindern, den Reisevertrag kündigen und/oder Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit geltend machen. Allerdings bestehen diese Verbraucherrechte nicht automatisch. Jeder Einzelfall muss konkret anhand der gesetzlichen Voraussetzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe geprüft werden.
Die deutsche Rechtsprechung hat bereits zahlreiche Entscheidungen zu Rechtsfragen getroffen, die sich mit Fällen von Reisemängeln befasst haben. Dabei hat sich gezeigt, dass eine gewisse Erheblichkeit des Reisemangels vorliegen muss und nicht jeder (noch so kleine) Mangel einen Rechtsanspruch gegen den Reiseveranstalter begründet. Beispielsweise erachtet die Rechtsprechung bei Pauschalreisen in Bezug auf Flugverspätungen eine Verzögerung von bis zu vier Stunden noch für hinnehmbar. Bei mehr als vier Stunden dürfe der Reisepreis vom Verbraucher gemindert werden.
Zur Kündigung des Reisevertrages ist der Verbraucher nur dann berechtigt, wenn der Pauschalurlaub durch einen Mangel in erheblicher Weise beeinträchtigt wird. Hierzu zählen nach der deutschen Rechtsprechung Flugverspätungen jedoch in der Regel nicht, sondern sind regelmäßig nur als einfache Reisemängel zu bewerten. So oder so ist es aber ratsam, den Reiseveranstalter sofort über die eingetretene Flugverspätung zu informieren. Am besten erfolgt dies schriftlich (zum Beispiel über eine E-Mail), um die Anzeige des Reisemangels nachweisbar zu dokumentieren.
Auch wenn der Flug annulliert wurde, sollten Verbraucher ihren Reiseveranstalter sofort schriftlich und am besten unter Beisein von Zeugen über die Flugannullierung informieren. Verbraucher sollten den Reiseveranstalter auch dazu auffordern, ihnen gegenüber den Erhalt der Mängelanzeige schriftlich zu bestätigen.
Fällt der geplante Flug komplett aus, haben Verbraucher auch in diesen Fällen grundsätzlich gegenüber dem Reiseveranstalter aufgrund eines Reisemangels Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, auf Vertragskündigung und/oder Schadensersatz wegen vergeblich aufgewendeten Urlaubes. Aber auch insoweit gilt der Maßstab einer erforderlichen Erheblichkeit des Reisemangels und dass jeder Fall individuell rechtlich geprüft werden muss.
Müssen Verbraucher Stornokosten für eine Pauschalreise zahlen?
Wird eine Pauschalreise nicht „last minute“, sondern lange im Voraus gebucht, können sich zu einem späteren Zeitpunkt oder auch erst kurz vor Reiseantritt die Umstände unerwartet ändern. Die Gründe können vielfältig sein, von Krankheit des Reisenden über finanzielle Veränderungen bis hin zu politischen Unruhen am Reiseziel.
Ein Pauschalurlaub kann zu jeder Zeit gegenüber dem Reiseveranstalter abgesagt werden. Doch Verbraucher sind oft unsicher, ob und in welcher Höhe sie in einem solchen Fall mit Stornokosten rechnen müssen. Reiseveranstalter dürfen grundsätzlich eine Entschädigung für eine Stornierung der Pauschalreise verlangen. Allerdings regelt das Gesetz bestimmte Konstellationen, in denen die Forderung von Stornokosten unzulässig ist. In diesen typischen Beispielsfällen dürfen Reiseveranstalter vom Verbraucher keine Stornokosten verlangen:
Höhere Gewalt
Wann ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, definiert das Gesetz nicht konkret. In § 651h Abs. 3 BGB steht lediglich:
„[…] wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.“
Wann solche Umstände vorliegen, die für den Reisenden unkontrollierbar und deren Auswirkungen unvermeidbar sind, kann daher nicht pauschal beantwortet werden und bedarf stets einer Einzelfallbewertung. Sind sich der Reisende und der Reiseveranstalter uneinig, muss regelmäßig ein Zivilgericht die Frage klären, ob ein Umstand vorlag, der als höhere Gewalt zu werten ist und der dem Reisenden eine kostenfreie Stornierung der Pauschalreise ermöglicht.
Reisewarnungen
Reisewarnungen des Auswärtigen Amts gelten in der Regel als ein belastbares Indiz für das Vorliegen solcher Umstände von höherer Gewalt. Reisewarnungen werden vom Ministerium zum Beispiel bei Terroranschlägen, politischen Unruhen in bestimmten Ländern oder Naturkatastrophen ausgesprochen. Viele Verbraucher konnten auch während der Hochzeit der Coronapandemie solche Reisewarnungen verfolgen.
Wesentliche Veränderung der Reise
Wird die Flugzeit geändert, ein abweichender Abflug- oder Ankunftsort bestimmt oder eine andere Unterkunft zugewiesen, ist in der Regel von einer wesentlichen Veränderung der gebuchten Pauschalreise auszugehen. In solchen Fällen regelt das Gesetz nach § 651g BGB, dass der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis für den Pauschalurlaub an den Verbraucher zurückzahlen muss, wenn der Verbraucher die Reise aus diesem Grund absagt. In solchen Fällen darf der Reiseveranstalter keine Entschädigung für den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Erheblich höhere Reisekosten
Eine kostenlose Stornierung der Pauschalreise ist nach dem Gesetz auch dann möglich, wenn der Verbraucher insgesamt über acht Prozent mehr zahlen soll, als ursprünglich mit dem Reiseveranstalter vereinbart worden war (vgl. § 651g Abs. 1 BGB). Auch in diesen Fällen kann die Reise kostenfrei storniert werden.
Keine gesetzliche Regelung für Höhe von Stornokosten
Das Gesetz regelt nicht, in welcher Höhe ein Reiseveranstalter Stornokosten im Falle einer Reiseabsage verlangen darf. Auch gibt es keine brancheneinheitlichen Vorgaben. Allgemein gilt, dass Reiseveranstalter nur solche Kosten erstattet verlangen dürfen, die nach dem Rücktritt durch den Verbraucher tatsächlich noch anfallen.
Üblich ist, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalter bestimmte Staffelsätze für den Fall eines Reiserücktritts festgelegt werden. Häufig orientiert sich die Staffelung danach, wie lange vor der geplanten Reise der Rücktritt erklärt wird. Je kurzfristiger die Absage erfolgt, desto höher fallen die Stornokosten dann aus. Für Verbraucher kann daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein, wenn die Pauschalreise lange im Voraus gebucht wird.
Ratenzahlung bei Pauschalreisen: Vertragskonditionen vorab prüfen
Es ist möglich, Pauschalreisen nicht auf einmal, sondern in Raten zu bezahlen. Einige Reiseveranstalter bieten ihren Kunden die Möglichkeit an, den Reisepreis in mehreren Teilzahlungen zu begleichen, um die finanzielle Belastung zu verteilen. Dies kann besonders für Verbraucher mit begrenztem Budget oder für längere und kostspieligere Reisen von Vorteil sein. Die genauen Modalitäten der Ratenzahlung können jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein.
Für Verbraucher ist es wichtig, die Zahlungsbedingungen und mögliche Zinsen oder Gebühren im Voraus sorgfältig zu prüfen. Bei der Buchung einer Pauschalreise sollten Reisende sich daher nach den Ratenzahlungsoptionen erkundigen und sicherstellen, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der vereinbarten Zahlungsvereinbarungen erfüllen können.
Pauschalreise oder doch lieber einzeln buchen?
Es ist ratsam, die eigenen Bedürfnisse und Prioritäten sorgfältig abzuwägen und zu prüfen, welches Buchungssystem besser zu den individuellen Reiseplänen passt. In vielen Fällen kann eine Pauschalreise eine bequeme und kostengünstige Option sein, insbesondere für Reisende, die eine stressfreie Urlaubserfahrung wünschen. Bei Problemen oder Störungen gibt es einen zentralen Ansprechpartner in Form des Reiseveranstalters.
Wenn jedoch Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen, kann die separate Buchung einzelner Leistungen die bessere Wahl sein. Kommt es zu einzelnen Störungen während der Reise, müssen Verbraucher sich dann an den jeweiligen Vertragspartner wenden, da nicht nur ein Pauschalreisevertrag, sondern mehrere voneinander unabhängige Verträge geschlossen worden sind.
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Rechtstipps zu "Pauschalreise" | Seite 4
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18.01.2022 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… und Gebühren erstattet bekommen. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, können Sie sich wegen bestehender Ansprüche auch direkt an den Reiseveranstalter wenden. Selbstverständlich können …“ Weiterlesen
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16.01.2022 Rechtsanwalt Oliver Matzek„… als auch für die Pauschalreise. Es sollte aber nicht übereilt der Rücktritt von der Reise erklärt werden. Inzwischen wird davon ausgegangen, dass sich nur kurzfristig einschätzen lässt, ob im Reisezeitraum …“ Weiterlesen
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07.01.2022 Rechtsanwalt Sven von Below„… Kreuzfahrten gelten wie für Pauschalreisen das Reiserecht der §§ 651a ff. BGB. Damit haftet der Kreuzfahrtveranstalter verschuldensunabhängig für den Erfolg der Reise. 2. Absage der Kreuzfahrt …“ Weiterlesen
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22.12.2021 Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel„… Bestandteil einer Pauschalreise gewesen, wobei der Reiseveranstalter keine Reisebestätigung, sondern lediglich eine „Reiseanmeldung“ herausgegeben hat, die nicht als bestätigte Buchung zu werten sei …“ Weiterlesen
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29.10.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… zunächst fortzahlt und sich diese Kosten anschließend nach § 56 Infektionsschutzgesetz erstatten lassen will. Sicherungsfonds für Pauschalreisende bei Insolvenzen Bereits seit Juli 2021 müssen …“ Weiterlesen
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23.10.2021 Rechtsanwalt Bernd Heinen„Allein die Tatsache der Corona-Pandemie rechtfertigt noch nicht jeglichen Rücktritt von allen Pauschalreisen zu jedem Zeitpunkt ohne das eine Entschädigungszahlung verlangt werden kann. Das gilt …“ Weiterlesen
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Rücktritt von einer unter Corona gebuchten Pauschal-Reise ohne Stornokosten – Frage des Einzelfalles17.10.2021 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… bei Pauschalreisen nach dem Gesetz: Nach § 651 h BGB kann der Reiseveranstalter bei einem Rücktritt des Kunden von der Reise grundsätzlich eine Entschädigung (Stornogebühr) verlangen. Eine Ausnahme besteht …“ Weiterlesen
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27.09.2021 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„Ansprüche gegen den Reiseveranstalter auf Rückzahlung des Reisepreises und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude Bei vielen Pauschalreisen ist im Reisepreis ein Zug zum Flug- Ticket, bekannt …“ Weiterlesen
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28.08.2021 Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel„… des durch diese Vorschrift umgesetzten Art. 12 der Pauschalreise-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302). Der Vortrag des Klägers genüge nicht, um die von ihm vorgenommene Prognose der Gefahren im maßgeblichen …“ Weiterlesen
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20.08.2021 Rechtsanwältin Manuela Schwennen„… nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, Urteil vom 14.07.2020, Az.: 32 C 2136/20 so, dass Kunden die Möglichkeit haben, von einer schon gebuchten Pauschalreise ins Ausland kostenfrei zurück zu treten …“ Weiterlesen
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25.07.2021 Rechtsanwalt Martin Loibl„… oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich …“ Weiterlesen
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18.07.2021 Rechtsanwalt Martin Loibl„… dieser auf einer deutschsprachigen Website anbietet. Grds. gilt: Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Kann er dies nicht, bspw. wegen …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… - und Tonübertragung vernommen werden. Insolvenzsicherung von Pauschalreisen An die plötzliche Insolvenz des Reiseunternehmens Thomas Cook im Jahr 2019 dürften sich nicht nur davon betroffene Kunden noch erinnern …“ Weiterlesen
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22.06.2021 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„… und Pauschalreisen vergangen sind, haben viele Reisende immer noch nicht ihr dafür gezahltes Geld zurück. Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet. Leider sind im Zuge der Reisebeschränkungen …“ Weiterlesen
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08.06.2021 Rechtsanwalt Andreas Biernath„… oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (= Coronapandemie) auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise (…) erheblich beeinträchtigten. Mithin ist von Gesetzes …“ Weiterlesen
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08.06.2021 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„… hinnehmen? Wann kann ich vom Reisevertrag ohne dass mir Stornokosten berechnet werden, zurücktreten? Gemäß § 651h Abs. 3 BGB können Pauschalreisende kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten …“ Weiterlesen
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21.04.2021 Rechtsanwalt Gunnar Krüger„… auf Pauschalreisen wird aufgehoben. Auch kurzfristige Buchungen werden berücksichtigt. Außerdem sind für die Reisewirtschaft zusätzlich zu der Förderung von Provisionen oder Margen im ersten Halbjahr …“ Weiterlesen
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21.04.2021 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… klar. Es gilt weiterhin, dass Reiseveranstalter, die eine Pauschalreise absagen, ihren Kunden den Reisepreis unverzüglich erstatten müssen. Das Gesetz lässt hier auch keine Spielräume zu und verlangt …“ Weiterlesen
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27.03.2021 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„Klage auf Rückzahlung der Anzahlung ist erfolgreich. Die Reisebeschränkungen infolge der weltweiten Corona-Epidemie treffen nicht nur Pauschalreisende und Fluggäste, sondern auch Verbraucher …“ Weiterlesen
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27.03.2021 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… Unterkunft und Flug anfallen. Wer hier als Pauschalreisender unterwegs ist, der kann sich aber auf die Fürsorgepflicht des Reiseveranstalters verlassen. Dieser hat nach den deutschen Regelungen seinen Kunden …“ Weiterlesen
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24.03.2021 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„Infolge der Corona-Pandemie sind nicht nur etliche Pauschalreisen und Flüge annulliert worden, besonders hart getroffen hat die plötzliche Einschränkung des Flugverkehrs auch Reisende, die bereits …“ Weiterlesen
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20.03.2021 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„Obwohl inzwischen gut ein Jahr seit Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Annullierungen von Flügen und Pauschalreisen vergangen sind, haben viele Reisende immer noch …“ Weiterlesen
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19.03.2021 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„… You Travel GmbH für den Zeitraum Mitte Juli 2020 eine Pauschalreise in die Türkei gebucht hatte. Mitte Juni 2020 erklärte er den Rücktritt vom Reisevertrag. Kurze Zeit, nachdem er den Rücktrit erklärt …“ Weiterlesen
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17.03.2021 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„Obwohl inzwischen ein Jahr seit Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Annullierungen von Flügen und Pauschalreisen vergangen ist, haben viele Reisende immer noch nicht ihr dafür …“ Weiterlesen