PepperStoneVIP – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Handelsplattform PepperStoneVIP bietet unter der Domain pepperstone.vip im Internet über ihre Homepage verschiedenste Handelsgeschäfte an.

So könnten Anleger laut dem Internetauftritt auf allen großen Märkten traden und u. a. Forex-Handelsgeschäfte, den Handel mit Kryptowährungen sowie den Handel mit Differenzkontrakten tätigen.

Im Rahmen des Internetauftritts werden zwei Adressen angegeben. Einmal soll die Firma Pepperstone in England unter der Adresse: 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ, Vereinigtes Königreich, eine Niederlassung betreiben. Zum anderen fungiert angeblich eine Firma Pepperstone GmbH unter der Adresse: Neubrückstraße 1, 40213 Düsseldorf, als Betreibergesellschaft.

Anlegern kann man aus mehreren Gründen nur dringend davon abraten, über die Handelsplattform PepperStoneVIP Handelsgeschäfte zu tätigen.

Zunächst einmal warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 21.05.2024 vor der Handelsplattform pepperstone.vip. Die BaFin stellte im Rahmen ihrer Pressemitteilung klar, dass die Firma PepperStoneVIP ohne Erlaubnis der BaFin die vorgenannten Handelsgeschäfte anbietet bzw. unerlaubt Wertpapierdienstleistungen betreibt.

Im Übrigen würde die Webseite nicht von den lizenzierten Wertpapierinstitut „Pepperstone GmbH“ betrieben. Es würde sich um einen Identitätsdiebstahl handeln.

Dies bedeutet letztlich, dass die Verantwortlichen der Handelsplattform PepperStoneVIP einen Bezug zur Firma „Pepperstone GmbH“ darstellen und die entsprechende Firma als Betreibergesellschaft benennen, obwohl die Firma „Pepperstone GmbH“, die über eine Zulassung verfügt, nichts mit der Firma PepperStoneVIP zu tun hat und zwischen den Firmen keine Zusammenhänge bestehen.

Die Verantwortlichen der Firma PepperStoneVIP handeln folglich unerlaubt und ungenehmigt und verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Hierbei handelt es sich auch um kein Kavaliersdelikt oder um eine bloße Ordnungswidrigkeit. Verantwortliche von entsprechenden Plattformen, die unreguliert Handelsgeschäfte betreiben, können sogar zu mehrjährigen Freiheitsstrafen gemäß § 54 KWG verurteilt werden.

Im Übrigen fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, das gesetzlich vorgeschrieben ist.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform PepperStoneVIP investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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