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Personenbedingte Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Personenbedingte Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Bei einer personenbedingten Kündigung müssen 4 Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Arbeitgeber müssen bei einer ordentlichen Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten.
  • Eine vorherige Abmahnung ist bei personenbedingter Kündigung im Regelfall nicht nötig.
  • Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt eine 3-Wochen-Frist.

So gehen Sie vor

  1. Schreiben Sie sich auf, z. B. auf den Briefumschlag, wann Sie die Kündigung erhalten haben.
  2. Prüfen Sie die Kündigung auf formelle Fehler (Schriftform, Unterschrift des Bevollmächtigten etc.).
  3. Prüfen Sie, ob die Kündigungsfristen eingehalten wurden.

Um Fehler oder Nachteile für Sie auszuschließen, sollten Sie nach Erhalt der Kündigung sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Arbeitet der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Unternehmen und handelt es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit unter zehn Mitarbeitern, gelten die Vorschriften des gesetzlichen Kündigungsschutzes. Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung nicht grundlos ausgesprochen werden kann.

Laut Gesetz ist eine personenbedingte Kündigung nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der Arbeitgeber muss deshalb das Vorliegen eines Sachverhalts nachweisen, der grundsätzlich zur Rechtfertigung einer Kündigung geeignet ist.

Welche Voraussetzungen gelten für eine wirksame personenbedingte Kündigung?

Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in der Person des Arbeitnehmers, d. h., die Kündigung kann sowohl persönliche, gesundheitliche als auch fachliche Gründe haben. Entsprechende Kündigungen werden ggf. aufgrund folgender Gründe ausgesprochen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis bei Berufskraftfahrern, Busfahrern, Taxifahrern etc.
  • Entzug der Berufsausübungserlaubnis, z. B. bei Ärzten, Anwälten etc.
  • fehlende Arbeitserlaubnis
  • längerer Dienstausfall wegen einer Straftat
  • Erkrankung

Die Wirksamkeit der personenbedingten Kündigung ist anhand der nachfolgenden vier Schritte genauestens zu prüfen. Nur wenn die folgenden vier Kriterien gegeben sind, ist die personenbedingte Kündigung wirksam:

Negativprognose

Es ist absehbar, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht mehr in der Lage ist, seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu erfüllen.

Interessenbeeinträchtigung

Der Arbeitgeber muss glaubhaft beweisen, dass die Weiterbeschäftigung des betroffenen Mitarbeiters eine wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen oder eine Störung des Betriebsablaufs darstellt.

Milderes Mittel

Vor der Aussprache der Kündigung muss geprüft werden, ob der betroffene Angestellte eventuell an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann. Auch die Möglichkeit einer Fortbildung, Umschulung oder ein leidensgerechter Arbeitsplatz muss geprüft und angeboten werden.

Interessenabwägung

Es muss geprüft werden, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes überwiegt.

Im Rahmen der Interessenabwägung sind zugunsten des Arbeitnehmers die folgenden Umstände zu berücksichtigen:

  • Ursache für die fehlende Eignung, bzw. hat der Arbeitnehmer dies zu verschulden?
  • Alter
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Familienstand bzw. Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung

Auf Seiten des Arbeitgebers sind zu berücksichtigen:

  • Schwere der betrieblichen Beeinträchtigung
  • Umfang der wirtschaftlichen Belastung

Wie kann man gegen eine personenbedingte Kündigung vorgehen?

Wenn Sie sich gegen eine personenbedingte Kündigung wehren möchten, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen kompetenten Rechtsanwalt aus dem Bereich Arbeitsrecht wenden. Er/Sie berät Sie als Mandant umfassend und legt ggf. Kündigungsschutzklage ein. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage muss belegt werden, dass die Kündigung unwirksam war und das Arbeitsverhältnis eigentlich noch weiterbesteht. Im Regelfall einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst und der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung.

Foto(s): ©Shutterstock/ldutko

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Rechtstipps zu "personenbedingte Kündigung" | Seite 25

  • 05.08.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… - oder Minderleistung zu kündigen. Der Arbeitgeber kann hier auf die verhaltens- und die personenbedingte Kündigung zurück greifen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist möglich, wenn das Zurückbleiben …“ Weiterlesen
  • 30.07.2010 Rechtsanwältin Mirjam Rose
    „… die verhaltensbedingte, die personenbedingte oder die betriebsbedingte Kündigung. Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt z.B. bei einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers in Betracht, z.B. häufiges …“ Weiterlesen
  • 28.07.2010 Rechtsanwalt Hans-Georg Rumke
    „… der betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber vorsieht. Rückzahlung von Sonderzahlungen (Gratifikationen) Die Rückzahlung von Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld …“ Weiterlesen
  • 27.07.2010 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
    „… gekündigt werden. Für den Geschäftsführer gilt dieselbe Kündigungsfrist. Für die Kündigung gelten im Übrigen zugunsten des Geschäftsführers die Bestimmungen des deutschen Kündigungsschutzrechtes für …“ Weiterlesen
  • 10.06.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim …“ Weiterlesen
  • 20.05.2010 Rechtsanwältin Olivia Holik
    „… aufgrund eines verhaltens- oder personenbedingten Grundes oder aufgrund von betrieblichen Erfordernissen eine Kündigung aussprechen durfte. Liegt ein solcher Grund nicht vor, ist die Änderungskündigung …“ Weiterlesen
  • 14.04.2010 Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert
    „… von betriebsbedingten Kündigungen zu denken, sowie an eine personenbedingte Kündigung eines kurzzeitig an einer Allerweltskrankheit wie einer Grippe erkrankten Arbeitnehmers. Weiterhin erfasst werden …“ Weiterlesen
  • 04.03.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… dem Kündigungsschutzgesetz, so muss natürlich ein Kündigungsgrund vorliegen. Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Die Krankheit ist aber nur ein zulässiger …“ Weiterlesen
  • 19.02.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… - verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt - in Frage. Während des Insolvenzverfahrens beruft sich der Arbeitgeber dann zumeist auf betriebsbedingte Gründe. Hierbei muss er allerdings …“ Weiterlesen
  • 14.10.2009 Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert
    „… wesentlichen Teil daran, dass in weiten Teilen der Presse nicht danach unterschieden wurde, ob die Kündigung fristlos oder ordentlich fristgemäß erfolgte und überdies nicht aufgezeigt wurde, ob …“ Weiterlesen
  • 08.05.2009 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
    „… - oder personenbedingten Gründen, als auch auf außerordentliche Kündigungen oder auch Änderungskündigungen, die zum Ziel haben, den Arbeitnehmer zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen …“ Weiterlesen
  • 24.04.2009 Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze
    „… ) Anwendung, darf der Arbeitgeber nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen kündigen. Ein personenbedingter Kündigungsgrund kann beispielsweise längere Krankheit …“ Weiterlesen
  • 23.04.2009 Rechtsanwältin Britta Göppert
    „… ) Anwendung, darf der Arbeitgeber nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen kündigen. Ein personenbedingter Kündigungsgrund kann beispielsweise längere Krankheit …“ Weiterlesen
  • 06.04.2009 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Überganges des Betriebes oder eines Betriebsteils unwirksam. Das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen (z.B. verhaltens- oder personenbedingt …“ Weiterlesen
  • 19.02.2009 Rechtsanwalt Torsten Klose
    „Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen personenbedingter Kündigung, verhaltensbedingter Kündigung und betriebsbedingter Kündigung. Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche …“ Weiterlesen
  • 28.01.2009 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
    „… unwirksam. Diese Grundsätze gelten auch für eine verhalts- oder personenbedingte Kündigung. So verstößt beispielsweise eine Kündigung gegen Treu und Glauben, wenn sie ausschließlich wegen …“ Weiterlesen
  • 17.07.2008 Rechtsanwalt Markus Zorn
    „… ., wenn die Kündigung aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen ausgesprochen wurde. Gekündigt werden kann also nur, wenn im Betrieb keine Möglichkeit mehr besteht …“ Weiterlesen
  • 23.04.2007 Rechtsanwältin Simone Weber
    „… seinen Betrieb z.B. verkleinern muss-; die Kündigung aus personenbedingten Gründen- weil Sie z.B. seit langer Zeit krank sind und die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen- weil Sie z.B. in den Urlaub …“ Weiterlesen
  • 23.04.2007 Rechtsanwältin Simone Weber
    „… unterschieden. Die Kündigun aus betriebsbedingten Gründen, aus personenbedingten Gründen und aus verhaltensbedingten Gründen. Betriebsbedingte Kündigung Hierbei ist notwendig, dass dringende betriebliche …“ Weiterlesen