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Pflegeheime bekommen Schulnoten

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vertreter der Krankenkassen und der Pflegeeinrichtungen haben sich auf ein Verfahren geeinigt, das die Orientierung für Pflegebedürftige und deren Angehörigen vereinfachen soll.

Die Regelung sieht vor, dass Alten- und Pflegeheime nach einem Notensystem von „1" für „sehr gut" bis „5" für „mangelhaft" bewertet werden, sie soll im Laufe des Jahres 2009 auf Landesebene umgesetzt werden.

Damit wurde eine entsprechende Auflage der im Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegereform realisiert, die Kriterien zur Sicherung der Qualität der Pflege forderte. Laut Vertretern des Spitzenverbandes der Krankenkassen ist das Schulnotenprinzip hierfür das am besten geeignete, denn jeder Bürger kennt diese „aus eigener Erfahrung und weiß, was eine „Eins" oder eine „Vier" bedeutet."

Ergeben wird sich die Note aus einer Auswertung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und aus einer Befragung der Heimbewohner. Diese Befragung soll in einem ausführlichen Gespräch mit allen 677.000 Bewohner der 10.400 deutschen Alten- und Pflegeheimen anhand eines 80-83 Fragen umfassenden Katalogs durchgeführt werden.

Automatische Sanktionen bei einer Zensur schlechter als „ausreichend" sind in der Vereinbarung nicht vorgesehen. Das ist dann Sache der Bundesländer, die für die Heimaufsicht zuständig sind.

Von dieser Maßnahme profitieren sollen vor allem die Heimbewohner und deren Angehörige, denn man erwartet sich mehr Transparenz, die bei der Auswahl des Pflegeheims eine große Rolle spielen soll, und mehr Qualitätswettbewerb, der vor allem den Menschen zu gute kommt, die dort leben.

Das Ergebnis der Prüfung wird dann sowohl im Internet veröffentlicht, als auch gut sichtbar in den Heimen ausgehängt.

ACHTUNG - Aktualisierung: Inzwischen stehen die einzelnen Prüfungskriterien fest und der MDK hat bereits die ersten Heime überprüft. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im anwalt.de-Rechtstipp "Pflege-TÜV gestartet".

Weitere Informationen rund um das Thema Pflegeversicherung finden Sie im anwalt.de-Rechtstipp

Pflegeversicherung - Kontrolle gut, Pflege besser?"

(WEL)


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