Pflegeversicherung - was Sie wissen und beachten müssen!
- 3 Minuten Lesezeit
- Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung.
- Eine private Pflegezusatzversicherung kann zustätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden.
- Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der sogenannte Kinderlosenzuschlag muss vom Versicherten selbst getragen werden.
Was ist eine Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und dient zur Absicherung des finanziellen Risikos, das bei einer eigenen Pflegebedürftigkeit droht. Sind Sie bspw. aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit dauerhaft nicht mehr in der Lage, sich selbstständig zu versorgen, besteht Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung bildet seit 1995 die fünfte Säule der Sozialversicherung. Seitdem sind auch die Leistungen im Versicherungsfall gesetzlich vorgeschrieben.
Wie schließt man eine Pflegeversicherung ab?
Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt und muss daher nicht extra abgeschlossen werden. Sobald Sie also Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung werden, sind Sie automatisch bei der Pflegekasse versichert. Dies gilt auch für Mitversicherte wie Kinder oder Ehegatten, die über die Familienversicherung abgesichert sind. Eine private Pflegezusatzversicherung können Sie jedoch jederzeit selbst bei Ihrer gewünschten Versicherung abschließen. Diese übernimmt dann meist Kosten, die die reguläre Pflegeversicherung nicht abdeckt.
Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, ist jeder, egal ob Kassen- oder Privatpatient, versicherungspflichtig. Die Leistungen sind bei beiden (gesetzlich und privat Versicherten) gleich.
Wofür zahlt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung unterstützt Sie, wenn Sie pflegebedürftig werden. Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Sie immer einen Antrag auf die Einstufung in einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Diese beauftragt dann einen Gutachter und entscheidet innerhalb von 5 Wochen darüber, ob Ihnen Pflegeleistungen zustehen.
Je nach Pflegegrad erhalten Sie bestimmte Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Diese betragen in den folgenden Situationen im Jahr 2024 monatlich:
- Häusliche Pflege
- Pflegegeld ab Pflegegrad 2: 332 € bis 947 € oder
- Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2: 761 € bis 2.200 €
- Pflegehilfsmittel: einheitlich 40 €
- Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen pro Jahr ab Pflegegrad 2
- durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 498 € bis 1420,50 €
- durch sonstige Personen: einheitlich 1.612 €
- Verhinderungspflege für bis zu 8 Wochen pro Jahr ab Pflegegrad 4 für Pflegebedürftige unter 25 Jahre:
- durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 1530 € bis 1612 €
- durch sonstige Personen: einheitlich 1.612 €
- Entlastungsbetrag: einheitlich 125 €
- Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2: 1.774 €
- Häusliche Pflege ab Pflegegrad 2:
- teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2: 689 € bis 1.995 €
- vollstationäre Pflege ab Pflegegrad 1: 125 € bis 2005 €
Übernimmt die Pflegeversicherung alle Kosten?
Nein. Die Pflegeversicherung übernimmt nur die für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Leistungen.
Beispiel: Ist der Betroffene in Pflegegrad 5 eingestuft und benötigt eine vollstationäre Pflege, erhalten Sie von der Pflegeversicherung hierfür 2005 €. Oftmals kosten Pflegeheime jedoch mehr. Angenommen, das Pflegeheim des Betroffenen kostet 3500 € im Monat. Dann erhalten Sie 2005 € von der Pflegeversicherung – die Differenz müssen Sie selbst bezahlen.
Dennoch müssen Pflegebedürftige nicht ihr ganzes Vermögen für die Finanzierung der Pflege verwenden. Es darf ein “Schonvermögen” von 5000 € und die eigene Immobilie behalten werden, sofern diese einen angemessenen Wohnraum darstellt. Können Sie selbst den Restbetrag der Pflege nicht bezahlen, übernimmt das der Sozialhilfeträger – vorausgesetzt, es gibt keine Personen, die unterhaltspflichtig und leistungsfähgin sind wie insbesondere Eltern oder Kinder. Kinder pflegebedürftiger Personen müssen damit seit dem Jahr 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € pro Jahr rechnen.
Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Seit Juli 2023 beträgt der Beitrag für gesetzlich Versicherte mit Kindern 3,4 % des beitragspflichtigen Entgelts (vorher 3,05 %). Diesen Betrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Anteilen. Dementsprechend zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 1,7 %. Eine Ausnahme davon gilt im Bundesland Sachsen, wo Versicherte 2,2 % und Arbeitgeber 1,2 % des Pflegeversicherungsbeitrags zahlen. In Sachsen wurde dafür nicht wie in anderen Bundesländern auf einen Feiertag verzichtet.
Rentner müssen den Pflegeversicherungsbeitrag komplett selbst aufbringen.
Versicherte über 25 Jahre ohne Kinder zahlen ebenfalls seit Juli 2023 einen Zuschlag von 0,6 % aus eigener Tasche zum Pflegeversicherungsbeitrag von 3,4 %, an dem sich Arbeitgeber nicht beteiligen. Der Kinderlosenzuschlag muss nämlich vom Versicherten selbst getragen werden.
Vom Zuschlag ausgenommen sind Bürgergeld-Bezieher. Keinen Zuschlag zahlen müssen zudem kinderlose Rentner, die vor dem Jahr 1940 geboren sind. Vom Zuschlag befreit sind Personen, die familienversichert sind.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Pflegeversicherung?
Rechtstipps zu "Pflegeversicherung" | Seite 11
-
16.10.2014 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Entsprechende Bestätigungen müssen bei der Immatrikulation vorgelegt werden. Das Redaktionsteam von anwalt.de zeigt, was Studenten beim …“ Weiterlesen
-
01.09.2014 Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber„… . Die Pflegeversicherung stellt im Gegensatz zur Krankenversicherung auf einen Hilfebedarf im konkreten, individuellen Wohnumfeld ab. Für dieses grundsätzlich in die Zuständigkeit der Pflegekasse fehlende …“ Weiterlesen
-
28.08.2014 Rechtsanwalt Markus Karpinski„Kann der Pflegebedürftige mit seiner Rente und den Leistungen aus der Pflegeversicherung seinen Heimplatz bezahlen, muß auch ein Kind mit überdurchschnittlichem Einkommen nicht unbedingt für …“ Weiterlesen
-
30.07.2014 Rechtsanwältin Bianca Geiß„… – hätte aufwenden müssen und dem hieraus resultierenden Betrag die vom Beklagten erbrachten SGB II-Leistungen einschl. Aufwendungen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber zu stellen …“ Weiterlesen
-
26.06.2014 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt„… - und Pflegeversicherung anzusetzen. Die Sicherung darf auch nicht nur vorübergehend sein. Bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis/des Visums zum Zwecke des Ehegattennachzugs zu einem Ausländer …“ Weiterlesen
-
25.04.2014 BREUER • GUTOWSKI„… die Leistungen der Pflegeversicherung für die Kosten heranzuziehen. Für den verbleibenden Restbetrag kommt zunächst das örtliche Sozialamt auf. Dieses wird die Kinder (oder, wenn nur ein Elternteil …“ Weiterlesen
-
09.04.2014 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , ist sie versicherungsfrei. Dann müssen keine Beiträge für die Arbeitslosen, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Werden ohne Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt, sind diese zusammenzurechnen …“ Weiterlesen
-
03.04.2014 Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB„… ). Der Kläger hat über Versicherungsvermittler (Makler) einen Antrag auf Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung gestellt. Trotz konkreter Rückfrage des Versicherers waren die Fragen nach Krankheiten …“ Weiterlesen
-
21.03.2014 Rechtsanwältin und Scheidungsanwalt Dr. Alexandra Kasten„… Nebentätigkeit ausüben. Was ist von dem Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst? Nicht in den Tabellenbeträgen für den Kindesunterhalt enthalten sind der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung …“ Weiterlesen
-
18.03.2014 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… einer Kranken- und Pflegeversicherung und beantwortete Fragen nach Krankheiten und Beschwerden unvollständig. Insbesondere verschwieg er psychotherapeutische Behandlungen. In einem weiteren …“ Weiterlesen
-
11.03.2014 Rechtsanwältin Astrid Weinreich„… erkennt maximal € 13.805,00 als Sonderausgaben an. Hinzu kommen Beiträge zu einer Basisversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung, die für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner …“ Weiterlesen
-
24.02.2014 Rechtsanwalt, Steuerberater Christian von der Linden„… . Übersteigen die Aufwendungen für die Basis-Kranken- sowie Pflegeversicherung den Höchstbetrag, sind diese voll abzugsfähig. Weitere Versicherungsbeiträge - z. B. Haftpflicht- oder Arbeitslosenversicherung …“ Weiterlesen
-
12.02.2014 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… - und Pflegeversicherung. Dabei wurde der Antrag - wie es allgemein üblich ist - von dem Versicherungsvertreter ausgefüllt. Der Kläger beantwortete lediglich die ihm mündlich gestellten Fragen. Anschließend …“ Weiterlesen
-
28.01.2014 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… und durch Pflegeversicherungen und Rentenansprüche allein nicht bedient werden können. Allerdings steht dem Beschenkten als Alternative die Möglichkeit offen, statt der Rückgabe des Geschenks einen angemessenen …“ Weiterlesen
-
07.01.2014 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegeversicherung endet 2014 ab einem Einkommen von 4462,50 Euro. Rentenbeitrag und Rentenerhöhung Eine Senkung des Rentenversicherungsbeitrags …“ Weiterlesen
-
15.11.2013 Rechtsanwältin Oleksandra Cofala„… aus: ein Elternteil lebt in einem Altenpflegeheim. Da er die Kosten des Heimaufenthalts aus seinen Einkünften und der Leistungen der Pflegeversicherung nicht vollständig aufbringen kann, wird ihm Sozialhilfe …“ Weiterlesen
-
07.08.2013 Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger„… . Die 1926 geborene Mutter des Antragsgegners lebt in einem Altenpflegeheim. Weil sie die Heimkosten nicht vollständig aus ihrer Rente und den Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen kann, gewährt …“ Weiterlesen
-
27.05.2013 Rechtsanwalt Holger T. Weismantel„… in jedem Fall die Renteneinkünfte des pflegebedürftigen Elternteils herangezogen. Darüber hinaus wird der weitere Bedarf durch Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt, so beträgt zum Beispiel …“ Weiterlesen
-
10.04.2013 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… - und Absetzbeträge sowie der dann selbst zu tragenden Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung bis zu ihrem Verbrauch hinaus. Für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum …“ Weiterlesen
-
25.01.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… des Selbstbehalts. Als Ergänzung zur Düsseldorfer Tabelle erklären sie etwa, dass eventuelle Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung oder Pflegeversicherung des Kindes vom Nettoeinkommen des Verpflichteten abzuziehen sind. (GUE)“ Weiterlesen
-
10.01.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Quartal fallen weg. Auch eine vorherige Überweisung, um nicht doppelt zahlen zu müssen, ist nicht mehr notwendig. Pflegeversicherungsbeitrag steigt Die Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung …“ Weiterlesen
-
21.09.2012 Pia Löffler, anwalt.de-Redaktion„… sein. Ziel des Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung ist es, nun ab dem 01.01.2013 vor allem die Situation der Demenzkranken zu verbessern. Alzheimer zählt zu den Demenzerkrankungen und ist zudem …“ Weiterlesen
-
21.09.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Das Einkommensteuergesetz (EStG) kennt eine Reihe von Aufwendungen, die sich als Sonderausgaben absetzen lassen. Darunter fallen Beiträge zur Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung …“ Weiterlesen
-
13.06.2012 Rechtsanwalt Moritz SandkühlerDas Landessozialgericht Berlin Brandenburg weist in einer Entscheidung aus März 2012 darauf hin, dass der Anspruch auf Gewährung von Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe nach der Pflegestufe I … Weiterlesen