Phishing-Betrug: Immer professionellere Methoden und hohe Schadenssummen - So können Sie sich wehren!
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Phishing-Betrug stellt ein ernsthaftes Problem für die Nutzer von Onlinebanking dar. Diese Betrugsmethode, bei der gefälschte E-Mails, SMS oder Anrufe verwendet werden, um an persönliche oder sensible Bankdaten zu gelangen, hat in den letzten Jahren weiter stark zugenommen. Die Betrüger setzen immer raffiniertere Methoden ein, um ihre Opfer zu täuschen, indem sie gefälschte E-Mails oder SMS senden, die wie echte Banknachrichten aussehen. Oft fordern sie die Empfänger auf, auf einen Link zu klicken oder sich auf einer gefälschten Internetseite einzuloggen, um an sensible Daten zu gelangen.
Phishing kann zu sehr hohen Schadenssummen führen und die Opfer fühlen sich oft machtlos – nicht nur gegenüber den Betrügern, sondern auch gegenüber ihrer eigenen Bank, die ihre Kunden oft allein im Regen stehen lässt.
Betrug durch Phishing tritt in letzter Zeit besonders häufig im Zusammenhang mit Internetverkäufen auf, bei denen die vermeintlichen Kaufinteressenten, die Betrüger, die Zahlung über eine als sicher angepriesene Abwicklungsmethode anbieten. Die Verkäufer müssen sich hierzu auf einer gefälschten Website des Verkaufsportals registrieren und dort ihre Bank- oder Kreditkartendaten hinterlegen, um die angebliche Zahlung erhalten zu können. Schnappt die Falle der Betrüger zu, haben sie freien Zugriff auf das Konto oder die Kreditkarte ihres Opfers.
Nach wie vor sind in vielen Fällen auch Anrufe falscher Bankmitarbeiter eine beliebte Methode der Betrüger, um an die sensiblen Daten ihrer Opfer zu gelangen.
Geschädigte Opfer haben gegenüber ihrer Bank Erstattungsansprüche und können eine Wiedergutschrift der nicht autorisierten Buchungen verlangen. Banken und Sparkassen müssen ihren Kunden die nicht autorisierten Beträge, mit denen das Konto belastet wurde, unverzüglich zurückerstatten - es sei denn, der Kunde hat die Transaktion durch die Betrüger vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht. Insbesondere in Fällen, in denen sich Bankkunden nicht aufdrängen musste, dass sie ihre Daten auf gefälschten Internetseiten eingegeben haben, kann von grober Fahrlässigkeit kaum die Rede sein.
Da die Betrüger in der Regel nicht ermittelt werden können und Banken oder Sparkassen häufig die Erstattung verweigern, ist es ratsam, eine erfahrene Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen.
Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen setzt bereits seit vielen Jahren die Ansprüche geschädigter Bank- und Sparkassenkunden durch. Nach einer rechtlichen Prüfung, ob die Bank ihrerseits Pflichten verletzt hat, setzen sich die Experten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen für eine vollumfängliche Entschädigung ihrer Mandanten ein.
Eine schnelle Kontaktaufnahme mit den Phishing-Experten der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen ist möglich per E-Mail an:
Bitte nennen Sie in der Anfrage insbesondere die betroffene Bank/Sparkasse, die Höhe Ihres finanziellen Schadens sowie eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung.
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