Piccor, Picam, Piccox: Vorsicht vor Angeboten der Vermittler
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Anleger von Piccor, der Picam-Gruppe bzw. Piccox bangen seit Wochen und Monaten um ihr dort angelegtes Geld. In einer solchen emotionalen Ausnahmesituation, in welcher sie befürchten müssen, dass ihre Investitionen von teilweise mehreren Zehntausenden Euro oder mehr verloren sein könnten, ist es verständlich, dass sie nach jedem Strohhalm greifen. Sie sind verständlicherweise für Angebote aller Art empfänglich, die es möglich erscheinen lassen, den erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Obwohl sicherlich einige Anleger schlaflose Nächte hinter sich haben, sollten sie versuchen, kühlen Kopf zu bewahren und nicht unüberlegt jedes vermeintlich gut gemeinte Angebot wahrzunehmen. Daher sollten sie auch gut überlegen, ob sie den Vermittlern, die sie letztlich zur Geldanlage in diese Anlageangebote veranlasst haben, vertrauen und deren Empfehlungen Folge leisten. Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berät und vertritt mehrere geschädigte Anleger und hat von diesen erfahren, dass ihnen Vermittler den Beitritt zu Interessengemeinschaften bzw. die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu äußerst günstigen Konditionen angeboten haben.
Hier ist dringende Vorsicht geboten!
Geschädigte Anleger sollten gut überlegen, ob sie einem Vermittler nochmals vertrauen wollen, der durch seine Anlageempfehlung bereits erheblichen Schaden angerichtet hat. Erfahrungsgemäß besteht in solchen Fällen die Gefahr, dass Rechtsanwälte, welche von Vermittlern empfohlen werden, tendenziell den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit nicht auf eine Prüfung der Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen diese Vermittler oder gar eine Inanspruchnahme derselben richten, da ihnen diese Vermittler Mandaten bringen, sondern vielmehr ggf. weniger aussichtsreiche Wege beschreiten.
Gerade bei Piccor, Picam und Piccox spielen die Anlagevermittler oder Finanzmakler eine unrühmliche Rolle. Rechtsanwalt Siegfried Reulein hat hierzu bereits in seinen beiden Rechtstipps vom 06.02.2018 und 12.02.2018 ausführlich Stellung bezogen. Nach vorläufiger Einschätzung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein bestehen in vielen Fällen die berechtigte Annahme, dass Vermittler ihre Pflichten gegenüber den Anlegern von Piccor, Picam und Piccox verletzt haben und sich schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Daher besteht eine nicht unerhebliche Gefahr, dass sich Vermittler, die sehr wohl um ihr eigenes Fehlerverhalten wissen, nun mit allen denkbaren Mitteln aus der Schusslinie bringen wollen. Dies müssen sie nur für den Zeitraum der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährungsfrist schaffen. Insofern kann die zeitintensive Konzentration des Vorgehens auf andere Beteiligte ihnen in die Karten spielen und den Fokus von ihrem Fehlverhalten ablenken, sodass es irgendwann für eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Vermittler zu spät sein könnte.
„In der Vergangenheit habe ich bereits in ähnlichen Konstellationen beispielsweise sogar erleben müssen, dass geschädigte Anleger mir gerichtlich geschlossene Vergleichsvereinbarungen zwischen einer Anlagegesellschaft und ihnen vorgelegt haben, die versteckt eine Freistellung des Vermittlers von einer Inanspruchnahme durch den Anleger beinhaltete, auf welche der eigene Rechtsanwalt nicht hingewiesen hat, sehr wahrscheinlich, weil diese Anleger ihm von einem Vermittler gebracht worden sind“, so Rechtsanwalt Siegfried Reulein in einer Stellungnahme.
Daher sollten betroffene Anleger von Piccor, Picam und Piccox, die sich berechtigterweise Sorgen um ihr Erspartes machen, sich einen in jeder Hinsicht unabhängigen und auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen und sich von diesem objektiv über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen, um nicht Gefahr zu laufen, weitere Schädigungen zu erleiden.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein (KSR Rechtsanwaltskanzlei) ist seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z. B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst.
Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.
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