pillendienst.com: Die Gefahr im Umgang mit Versandapotheken

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Der Bereich sogenannter „Internet-Apotheken“ entpuppt sich als ein schnell wachsender Markt, seitdem ab dem Jahre 2004 der Online-Versand auch in Deutschland möglich ist. Doch darunter mischen sich auch unseriöse Anbieter. 2015 verurteilte das Landgericht Potsdam mehrere Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Die Angeklagten hatten insgesamt mehr als 21 Millionen Euro Einkünfte erzielt, so ein Sprecher des Landgerichts Potsdam gegenüber der Presse. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft erhebliche Vermögenswerte beschlagnahmen lassen und ein sogenanntes Rückgewinnungshilfeverfahren eröffnet. Dieses soll es den Geschädigten ermöglichen ihren Schaden wenigstens teilweise wieder zu erlösen. Geschädigte können mit Hilfe eines Anwaltes Ihres Vertrauens Einsichtnahme in die Strafakten nehmen (Aktenzeichen 430 Js 30907/09 Wi, 430 Js 57652/11 Wi).

Was erfasst der Begriff Versandapotheke?

Der Internethandel war in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern noch bis Ende 2003 gesetzlich untersagt. Mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes ist das geändert worden, so dass mittlerweile apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente deutschlandweit versendet werden dürfen. Für alle Apotheken gelten jedoch rechtliche Regelungen, dazu zählen insbesondere das Arzneimittelgesetzes und das Apothekengesetz. Bei der Online-Apotheke handelt es sich um eine der möglichen Formen der Versandapotheke. Diese Tätigkeit der sogenannten Versandapotheken ist jedoch reguliert.

Was ist bei Versandapotheken zu beachten?

Wer bei Versandapotheken bestellt, sollte diese besonders unter die Lupe nehmen. Es wird unseriös, wenn die anonyme Versendung von Arzneimitteln ohne Rezept versprochen wird. Denn nicht wenige der im Handel befindlichen Medikamente sind gefälscht. Gefälschte Medikamente jedoch können andere oder gar keine Wirkstoffe enthalten und unter Umständen gefährlich für den Anwender und dessen Gesundheit sein.

Worin besteht die Gefahr?

Durch die Anonymität des Internets ist es unseriösen Anbietern leichter möglich, Vorschriften zu umgehen und gefälschte Präparate im Bundesgebiet zu vertreiben. Dabei sind heutzutage die gefälschten Präparate, die allerdings keinen oder nur einen sehr geringen Wirkstoffanteil haben, für einen Laien optisch kaum von den Originalen zu unterscheiden. Der weltweite Handel mit gefälschten Präparaten hat so mittlerweile kriminelle Strukturen angenommen.

Welche Zielgruppen haben die „Medikamentenfälscher“?

Bei Fälschern besonders beliebt sind Medikamente für chronisch Erkrankte (z.B. Krebs- und Schmerzmittel), aber auch Schlaf- und Abnehmtabletten, sowie Mittel zum Muskelaufbau und zur Potenzsteigerung. Ausgenutzt werden dabei von den unseriösen Anbietern häufig die gesundheitliche Not und das Schamgefühl der Kunden zum Zwecke der Gewinnerzielung.

Welche rechtlichen Schritte können betroffene Kunden einleiten?

ilex Rechtsanwälte sind deutschlandweit u. a. auf Rückgewinnhilfeverfahren spezialisiert. Rückgewinnungshilfe ist im Strafverfahren die Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Sicherstellung von Vermögen, welches sich rechtswidrig im Besitz eines Dritten befindet. Ziel eines Rückgewinnungshilfeverfahrens ist somit die Rückführung von Vermögenswerten an den ursprünglichen Eigentümer und Geschädigten. Die Chance auf eine Vermögensrückführung in solch einem Verfahren steht gut, wenn bei den Tätern noch Vermögenspositionen vorhanden sind. Dies lässt sich durch eine Einsichtnahme in die Ermittlungsakte herausfinden und ist die Voraussetzung einer effektiven Rückgewinnungshilfe.

Den Geschädigten ist zu raten, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um die Chance auf eine Rückgewinnung ihrer investierten Beträge zu erhalten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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