PIM Gold: 80 Mio. Euro Schaden – Wie bekommen Anleger ihr Geld zurück?

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Seit Anfang September herrscht Chaos bei PIM Gold und die Nerven der Anleger liegen blank. Nach Berichten des Handelsblatts, der ARD und anderen Nachrichtenagenturen, könnte PIM Gold der nächste große Anlegerskandal Deutschlands sein. Das angeblich eingelagerte Gold ist weg – nach Aussagen der Staatsanwaltschaft Darmstadt fehlen rund 1,8 Tonnen Gold. Bislang gibt es keine Information darüber, wie es zu diesem krassen Fehlbestand kommen konnte. Was für Anleger jedoch entscheidend ist: Was kann getan werden, um das in Gold investierte Geld zurück zu bekommen?

Schneeballsystem über Jahre hinweg: Wer wusste von dem Betrug?

PIM Gold existiert seit 11 Jahren. Nun steht der Vorwurf im Raum, der Vertrieb habe seit Jahren wie ein Schneeballsystem funktioniert. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft, werde dieser Vorwurf auch durch „die Analyse der Buchhaltung“ unterstützt: Die Überprüfung der „Soll- und Ist-Bestände für die Jahre 2017 bis 2019 in den Goldlagern“ zeige, dass „die Lücke im Laufe der Jahre größer geworden“ sei. Ob die Vertriebspartner und Berater allerdings tiefgehende Einblicke in das System hatten, bleibt zu bezweifeln. Bei einer offenkundigen Falschberatung eines Anlegers, sollten geprellte Anleger jedoch die mögliche Haftung des Beraters kritisch prüfen lassen.

Wie vom Erdboden verschluckt: Über 1,8 Tonnen Gold fehlen – ein Schaden von 80 Millionen Euro!

Die Rechnung der Staatsanwaltschaft ist erschreckend, wie das Handelsblatt berichtet: „Eine Vertragsdatenbank von PIM soll Lieferverpflichtungen von 3,38 Tonnen Feingold auflisten, von denen angeblich 2,11 Tonnen separat gelagert werden mussten“. Die Staatsanwaltschaft habe bei „einer ersten Durchsuchung Mitte Juli, die nicht öffentlich bekannt wurde“ jedoch „nur 215 Kilogramm Fein- und 13 Kilogramm Altgold gefunden“. Ein weiteres Lager scheint jedoch unauffindbar. Geht man also von eigentlichen 2,11 Tonnen aus, die hätten gelagert sein müssen, stellen die aufgefundenen 228 Kilogramm lediglich eine Messerspitze Gold dar. Der Löwenanteil des von Anlegern bezahlten Goldes – 1,88 Tonnen im Wert von derzeit über 80 Millionen Euro – bleibt verschwunden.

BaFin sprach 2018 Warnung aus: Hätte ein Vertriebsverbot durch Finanzaufsicht erfolgen können?

Im Winter 2018 habe die Finanzaufsicht Bafin eine Warnung ausgesprochen, speziell ging es dabei um das Produkt „Kinder Gold Konto“ der PIM Gold. Dieses Produkt war eines der verschiedenen Anlage-Modelle, bei dem ein Bonus auf eingelagertes Gold gewährt wurde. Dass nun anscheinend gar kein Gold eingelagert wurde und den investierten Summen der Anleger kein tatsächlicher Gegenwert in Form von Gold entgegensteht, sorgt für Chaos. Einige Politiker fragen nun, „warum die Finanzaufsicht kein Vertriebsverbot im Rahmen ihres Rechts auf Produktintervention ausgesprochen hat“. Vielleicht hätte dadurch einigen Anlegern der Verlust ihres Geldes erspart werden können?

Betrug auf ganzer Linie: Vorwürfe zu Geldwäsche und Vertragsbetrug seit 2017 im Raum

Die Ermittler beschäftigen sich zudem mit weiteren Betrugsfällen rund um PIM Gold: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Geldwäsche gegen den Geschäftsführer der PIM Gold, der seit Anfang September in Untersuchungshaft sitzt. Außerdem, so heißt es laut Handelsblatt aus Ermittlerkreisen, scheint es als habe die PIM ihre Kunden über den angewandten Goldpreis getäuscht: In den Vertragsunterlagen habe PIM seinen Kunden suggeriert, „das Gold werde zum Börsenpreis gekauft“, tatsächlich „habe PIM Aufschläge von mindestens 30 Prozent erhoben“. Bereits 2017 habe ein Ex-Mitarbeiter Insiderinformationen an Behörden und Presse gesendet. Diese wurden zwar von PIM dementiert, jedoch offensichtlich von den Behörden verfolgt – wodurch der Skandal nun aufgedeckt zu sein scheint.

Fazit: Anleger um Millionen geprellt – Wer haftet für die Schäden?

Eine mögliche Pleite der PIM jagt Anlegern den Angstschweiß ins Gesicht: Forderungen könnten zwar angemeldet werden, zu hoffen bliebe dann jedoch, dass Anteile gleichmäßig aus der Insolvenzmasse verteilt würden. Zu überlegen wäre selbstverständlich, Schadensersatz von den Verantwortlichen zu fordern, denen das Wissen über Unregelmäßigkeiten zuzurechnen sein könnte. Dieses Unterfangen ist sicher nicht ganz einfach – eine fundierte juristische Beratung und Vertretung ist für geprellte Anleger jetzt enorm wichtig. Haben Sie auch in PIM Gold investiert? Kontaktieren Sie uns – wir setzen alles daran, Ihnen Ihr verlorenes Geld zurück zu holen. BERND Rechtsanwälte sind spezialisiert im Bank- und Kapitalmarktrecht – wir setzen unsere Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren für Sie ein.



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