PIM Gold – Ansprüche sichern

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Anleger bei PIM Gold GmbH bangen um ihr Geld. Am 02. Dezember 2019 hat das Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH eröffnet (HRB 43743). Ob das vom Insolvenzverwalter sichergestellte Gold für die Ansprüche der Anleger ausreicht, ist aufgrund der aktuellen Informationen zweifelhaft.

Geschäftsmodell Gold

Bereits seit 2008 konnten Anleger bei PIM Gold kaufen und dort auch einlagern lassen. Bei diesem Anlagemodell zahlten die Anleger für das Gold zwar rund 30 Prozent über dem Marktpreis. Als Gegenleistung wurde ihnen jedoch eine lukrative Verzinsung als sogenanntes Bonusgold versprochen. Außerdem wurden Rückkäufe zu einem Festpreis unabhängig von der Marktentwicklung zugesichert. PIM Gold begründete diese Vorteile mit besonderen Handelsoptionen, etwa durch Kauf und Recycling von Altgold. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde zusätzlich versprochen, das Gold individuell zu lagern. Dieses Angebot wurde über mehr als 1.000 freie Vermittler angeblich mehr als 10.000 Anlegern unterbreitet, die daraufhin von PIM Gold etwa 3,4 Tonnen Gold im Wert von 150 Millionen Euro erworben haben.

Insolvenzverwalter: Verdacht auf Schneeballsystem

Nach dem in 2018 aufgedeckten, groß angelegten Anlagebetrug rund um P&R, befürchtet auch hier der Insolvenzverwalter, dass es sich bei dem Geschäftsmodell PIM Gold um ein Schneeballsystem handelt. Das Geld von Neuanlegern und nicht die Gewinne aus Goldverkäufen sei dazu verwendet worden, die Zinszahlungen an die Anleger und auch die hohen Provisionen an Vermittler zu zahlen. Der Bestand von Gold und Schmuck sei trotz Umsätzen von 532 Millionen Euro ohne Warenwirtschaftssystem nicht nachvollziehbar. Eine Zuordnung zu einzelnen Anlegern sei unmöglich. Ausweislich des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses wies das Unternehmen in 2015 lediglich noch ein Eigenkapital in Höhe von rund 460.000 Euro aus. Nach aktuellen Zahlen des Insolvenzverwalters wurden jedoch Forderungen in einer Höhe von bis zu 155 Millionen Euro angemeldet. Umgerechnet entspricht das rund 3,6 Tonnen Gold zum Zeitpunkt des Tages der Insolvenzeröffnung. Der Insolvenzverwalter geht jedoch aktuell nur noch von einem Bestand von 1 Tonne Gold aus.

Erste Durchsuchung schon 2017

Bereits in 2017 sorgte das Unternehmen PIM Gold für Aufregung. Wegen des Verdachts der Geldwäsche durchsuchte die Staatsanwaltschaft im Dezember 2017 erstmals die Geschäftsräume. PIM Gold soll der insolventen K.K. Gregor Technik GmbH 86 Kilogramm Gold zu einem Preis von über 3,06 Millionen Euro verkauft haben. Mit Fakeshops wurden Kunden bei K.K. Gregor zur Bestellung technischer Geräte zu günstigen Preisen geködert. Bis heute bestreitet der ehemalige Geschäftsführer, das Gold jemals erhalten zu haben. Im September 2018 erfolgte eine weitere Durchsuchung bei PIM, bei der Edelmetalle im Wert von 2,8 Millionen Euro und 500.000 Euro in bar sichergestellt wurden. Im weiteren Verlauf der Tätigkeit musste PIM Gold sogar den Firmennamen ändern. Im November 2018 hatte das Landgericht Frankfurt entschieden, dass sich die frühere PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH nicht mehr Scheideanstalt nennen darf. Im Register wurde dies erst im Juni 2019 geändert.

Wir kümmern uns um Ihre Rechte!

Anleger, die sich durch PIM Gold betrogen fühlen, können ihre Ansprüche prüfen lassen. Gute Chancen auf Schadensersatz bestehen gegen den Anlagevermittler, wenn dieser falsche Auskünfte erteilt oder über Risiken nicht aufgeklärt hat. Wir helfen auch bei der Anmeldung und Durchsetzung von Insolvenzforderungen.

Wenn auch Sie durch fehlerhafte Informationen geworben worden sind, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei unserem freundlichen Team. Als etablierte Fachkanzlei mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten wir Sie gerne über Ihre Handlungsmöglichkeiten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.


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