PKV erhöht Beiträge empfindlich

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Ab Juli 2021 satte Beitragserhöhung im Standardtarif   

Die Private Krankenversicherung wird teurer. So werden nach Anfang 2021 auch zum 1. Juli 2021 die Beitragsforderungen im Standardtarif nochmals erhöht. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) gibt an, dass dann durchschnittlich 390 Euro pro Monat fällig werden. Im Vergleich zum Vorjahr (2020), in dem durchschnittlich noch 318 Euro an Beitrag von den Versicherten pro Monat geleistet wurde, bedeutet dies eine Beitragssteigerung von ca. 22 Prozent im Schnitt.   

Zwar kann im Einzelfall die Steigerung im Standardtarif geringer, aber eben auch erheblich höher ausfallen. Dabei bezweckt der Standardtarif den Schutz des Versicherten vor finanzieller Überlastung und ist eigentlich als Sozialtarif gedacht.   

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass neben dem Standardtarif auch noch andere Tarife von Preissteigerungen betroffen sein werden.   

Ca. 47 500 Versicherte von teurerem Standardtarif betroffen 

Den Standardtarif können nur Versicherte in Anspruch nehmen, die vor dem 1.1.2009 in die Vollversicherung eingetreten. Von der satten Beitragssteigerung sind etwa 47 500 Versicherte betroffen. Für diese Versicherten ist die Erhöhung besonders empfindlich, weil sie aufgrund der finanziellen Belastung die einstmals Vollversicherung zugunsten des Standardtarifs aufgaben.   

Der PKV-Verband rechtfertigt die gestiegene Beitragsverpflichtung zulasten der privat Versicherten mit einer unvorhergesehenen Finanzierungslücke. Danach sind Erhöhungen erlaubt, wenn die Kosten für die tatsächlich erbrachten Versicherungsleistungen um 5 Prozent höher ausfallen, als von Anfang an prognostiziert. Auch seien die Niedrigzinsen ein Grund für die Beitragssteigerung. Das durch die Versicherungsbeiträge gesammelte Kapital habe als Anlage nicht die erwarteten Einnahmen gebracht, da der maßgebliche und lang geltende Rechnungszins von 3,5 Prozent auf mittlerweile 1,9 Prozent gesunken sei.  

Rechtliche Handlungsoptionen nach Erhöhung 

Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei möchten Sie auf eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten hinweisen, wenn Sie von einer Erhöhung im Standardtarif betroffen sind. Nach einer Beitragserhöhung können sie (1.) den Selbstbehalt erhöhen, (2.) Leistungen weniger in Anspruch nehmen und (3.) u.U. in die GKV zurückkehren. 

Sollten Sie sich Beitragssteigerungen in anderen Tarifen der Privaten Krankenversicherung zu Unrecht ausgesetzt fühlen, möchten wir Sie auf unsere kostenlose und unverbindlich Erstprüfung Ihrer Ansprüche auf Rückzahlung von unwirksamen Beitragserhöhungen aufmerksam machen.  



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