Plusvalia Spanien abgeschafft bei Erbschaft, Immoverkauf, Schenkung

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Gemeindliche Wertzuwachssteuer - Plusvalia als verfassungswidrig und rechtswidrig erklaert:

Mit dem Urteil vom 26.10.2021 hat das spanische Verfassungsgericht die gemeindliche Wertzuwachssteuer, auch plusvalia municipal, oder impuesto sobre el incremento de los terrenos de naturaleza urbana vollstaendig aufgehoben, bislang war sie schon diskutiert, wenn es bei einem Immobilienverkauf keinen Gewinn gab.

Das Urteil ist noch nicht veroeffentlicht, doch die ersten Pressemitteilungen weisen darauf hin,

  1. Dass fuer die Zukunft die plusvalia nicht mehr verlangt werden kann.
    Dies betrifft
     Erbschaften, Schenkungen und Immobilienverkäufe in Spanien.
  2. Alle Festsetzungen der plusvalia, die noch nicht rechtskraeftig sind, oder angefochten sind, koennen damit aufgehoben werden.

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    Schon zuvor war die plusvalia umstritten, da auch bei Erbschaften und Schenkungen von Immobilien, die in Spanien gelegen sind, diese „Wertzuwachssteuer“ auf Gemeindeebene verlangt wurde, obgleich kein Gewinn erzielt wurde. Die Gemeinden legten den Bodensteigerungswert nach objektiven Grundsaetzen fest und hier war der Willkuer gesetzlich wenig Grenzen gesetzt, so waren auf Gran Canaria, Telde oder in der Region Valencia, Torrevieja, Plusvalias von 20.000 Euro und mehr abverlangt, auch auf Ibiza und Mallorca, aufgrund der enormen Bodenwertsteigerungen wurden entsprechende Werte verlangt. Auf der anderen Seite, konnten Gemeinden entscheiden, ob sie Verguenstigungen von 90% ansetzten.

    Letztlich ist nunmehr das Urteil abzuwarten, ob auch Wertzuwachssteuern, die in den letzten 4 Jahren festgesetzt wurden, noch zurueckgefordert werden koennen.

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