Polizistenmord in Augsburg - Opferanwalt/Nebenklage/Weisser Ring

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Am 28.10.2011 wurde in Augsburg ein Polizeibeamter getötet, als er nachts mit einer Kollegin ein Motorrad kontrollieren wollte. Da die Schüsse in den Kopf- und Halsbereich eindrangen, konnte die Schutzweste dem Opfer keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Täter sind trotz eines Großeinsatzes der Polizei bisher flüchtig. Wie vermutet wird, haben die Täter eine Serie von Raubüberfällen vorbereitet.

Einen Mord begeht, wer einen anderen tötet, um eine Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Da Raub ein Verbrechen ist, ist bereits die Verabredung mit einem anderen ein strafbarer Versuch der Beteiligung.

Welche Rechte haben die Hinterbliebenen?

Auch Angehörige eines getöteten Opfers können Rechtsschutz über die Opferschutzorganisation „Weisser Ring" erhalten. Der Autor ist seit 10 Jahren im Opferschutz tätig und langjähriges Mitglied der Opferschutzorganisation „Weißer Ring". Er hat viele Opfer und deren Angehörige als Nebenkläger vertreten.

Als Nebenkläger stehen dem Opfer eigenständige Rechte, wie Fragerechte oder das Recht auf Ladung von Zeugen zu. Der Nebenkläger ist berechtigt - unabhängig von Staatsanwaltschaft und Verteidigung - Rechtsmittel einzulegen. Bereits im Ermittlungsverfahren stehen dem Nebenkläger Anwesenheitsrechte bei Vernehmungen zu, die er über seinen Opferanwalt ausüben kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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