Porsche 911 mit zu hohem Verbrauch – Rückabwicklung möglich

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Sachverhalt 

Volkswagen hat am 31.1.2019 Selbstanzeige beim Kraftfahrtbundesamt erstattet, berichtet der Spiegel. Grund sind zu hohe Verbrauchswerte des Porsche 911 aus den Baujahren 2016 und 2017. Angeblich soll für die Verbrauchsmessungen auf dem Rollenprüfstand ein falscher Luftwiderstandswert verwendet worden sein.

Rechtsfolge

Sollten die ursprünglich angegebenen Verbrauchswerte deutlich unter den tatsächlichen Prüfstandverbräuchen liegen, könnten Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen oder sogar eine Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Entscheidend wird sein, ob die Gerichte den falsch angegebenen Verbrauchswert als wesentlichen Mangel anerkennen. 

Sachmangel

Es ist inzwischen gesicherte Rechtsprechung, dass ein zu hoher Benzinverbrauch bei Neuwagen, der den herstellerseitig angegebenen Wert um 10 oder mehr Prozent überschreitet, rechtlich einen Sachmangel darstellt. 

Rücktritt

Dieser Sachmangel kann den Rücktritt vom Kaufvertrag begründen.

Minderung

Bei einer Abweichung von unter 10 Prozent kommt möglicherweise eine Minderung des Kaufvertrages in Betracht. 

Schadensersatz

Ob darüber hinaus Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, hängt entscheidend von der Kenntnis des Mangels bei Porsche ab.

Wie gehen Sie vor?

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung spricht nichts dagegen, den Verbrauch über einen Gutachter prüfen zu lassen. In jedem Fall sollten Sie Porsche zur Beseitigung des Mangels auffordern. 

Gerne überprüfen wir Ihre Erfolgsaussichten und übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung!


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