Postbankchaos verursacht Finanzchaos und Sorgen

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22.09.2023

Seit mehreren Monaten gibt es bei der Postbank einen massiven IT-Ausfall, der zu erheblichen Störungen bei den Bankdienstleistungen führt. Kunden konnten unter anderem keine Überweisungen tätigen, Kontoauszüge abrufen oder Bargeld abheben. Die Postbank sowie die DSL-Bank gehört zum Finanzdienstleistungskonzern der Deutschen Bank. Ihr oberster Chef, Christian Sewing hat sich öffentlich für diesen untragbaren Zustand entschuldigt, nachdem die BaFin den Konzern für das Chaos öffentlich abgerügt hatte.   Die Folgen für die Kunden sind noch nicht absehbar.


Für Kunden der Postbank kann der IT-Ausfall zu verheerenden finanziellen Folgen führen. Z.B.:

  • Zahlungsverzug bei ihren Verbindlichkeiten


Wenn Kunden aufgrund des IT-Ausfalls eine Zahlung nicht fristgerecht leisten konnten, können sie in Zahlungsverzug geraten. In diesem Fall können sie von ihren Vertragspartnern Mahngebühren und Verzugszinsen verlangen.


Besonders dramatisch ist das, wenn es zu Kreditkündigungen kommt und die Rückzahlung des Darlehens  sofort fällig gestellt wird, der Kreditnehmer also den gesamten Betrag sofort, meistens mit einer Frist von 2 Wochen zurückbezahlen muss. In diesem Fällen kann das von der Postbank zu verantwortende Desaster zu einer existentiellen Bedrohung der Kunden führen. Wir führen bereits die ersten Auseinandersetzungen wegen dieser Folge und denken ein wirksames rechtliches Gegengift gegen den Zweifrontenkrieg gefunden zu haben, in dem der Postbankkunde sich nun befindet (Front 1: Postbank. Front 2:  Bankinstitut, dass das Darlehen gekündigt hat). 


Die DSL-Bank, die Teil des Konzerns der Deutschen Bank ist, nimmt hier keine besondere Rücksicht auf die verzweifelten Postbankkunden. Sie kündigt die Darlehen ihrer Kunden bei Zahlungsverzug selbst dann gnadenlos, wenn dieser auf dem Postbankchaos beruht und obwohl sie  ein Schwesterunternehmen der Postbank ist. 


Die Kunden müssen dem Treiben dieser  Bank aber nicht einfach hilflos zuschauen, wenn sie das nicht wollen:


  • Kündigungsrecht


Kunden haben möglicherweise ein Recht, ihre Verträge mit der Postbank zu kündigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der IT-Ausfall zu erheblichen Beeinträchtigungen geführt hat. Hier sollte dann aber der Girovertrag mit einem alternativen Bankinstitut (wir empfehlen solche, bei denen noch reale Menschen den Kundenservice betreiben, auch wenn sie ein paar Groschen teurer sind).


  • Schadenersatzanspruch


Kunden können von der Postbank Schadensersatz verlangen, wenn sie durch den IT-Ausfall einen Schaden erlitten haben. Dazu gehören unter anderem Kosten für Mahngebühren, Verzugszinsen und weiterer Schäden, die durch eine verspätete Zahlung entstanden sind und natürlich  die wirklich großen und existenzgefährdenden  Schäden, die bei einer fristlosen Darlehenskündigung wegen Zahlungsverzuges entstehen bzw. entstehen können. 


  • Einstweilige Verfügung gegen Postbank


Beim   Amtsgericht Bonn türmen sich die Anträge auf Erlass von  einstweiligen Verfügungen gegen die Postbank aus der gesamten Republik. Heere von Anwälten pilgern mit ihren Mandanten nach Bonn oder auch zu anderen Gerichten, die dafür zuständig sein können.  Den Anträgen wird reihenweise stattgegeben. Je nach Antragsinhalt können diese helfen, um die nötigsten Vorkehrungen  zur Wiederherstellung der Mindestanforderungen an einen einigermaßen anständigen Zahlungsdiensteleisters zu erreichen.  Verschiedenste Regelungsinhalte sind denkbar. 


Wenn aber auch das nicht hilft, weil die Berge einstweiliger Verfügungen nicht mehr abgearbeitet werden können, dann wäre wie gesagt auch daran zu denken, bei einer anderen Bank ein Gehaltskonto zu eröffnen.


Falls Sie Probleme mit der Postbank haben und persönlich nicht weiter kommen, unterstützen wir Sie gerne.


Wir sind seit Jahrzehnten auf das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Versicherungsrecht spezialisiert und arbeiten gern.




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