P&R – Insolvenzverfahren eröffnet – Frist zur Anmeldung läuft bis zum 14.09.2018!

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Das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – hat das Insolvenzverfahren der P&R Container-Verwaltungsgesellschaften („P&R“) eröffnet. Damit läuft nun eine Frist zur Anmeldung Ihrer Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 14.09.2018. Sie müssen nun aktiv werden! 

Die P&R-Anleger müssen Ihre Forderungen im eröffneten Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden. Die Anmeldung Ihrer Forderungen sollte über die Kanzlei erfolgen. Die Kanzlei verfügt über ausgewiesene Expertise bei der Vertretung von geschädigten Anlegern in Insolvenzverfahren von Beteiligungsgesellschaften. Rechtsanwalt Siburg, LL.M. ist zurzeit vorsitzendes Mitglied eines Gläubigerausschusses und vertritt dort die Interessen von deutlich über 100 Anlegern mit einem Einlagenvolumen von mehr als 10 Mio. €. Über die Kanzlei kann eine Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter über die einzelnen anerkennungsfähigen Ansprüche und Forderungen, Zinsen und Kosten erfolgen. Hierzu gehören auch die Fragen zur Anmeldung von Schadensersatzforderungen, titulierten Forderungen und gekündigten Beteiligungsverträgen. Sollte der Insolvenzverwalter angemeldete Ansprüche zudem unrechtmäßig bestreiten, müssten Sie dagegen zwingend eine Klage beim zuständigen Insolvenzgericht führen. Sie sollten daher Unsicherheiten der Anmeldung abzusichern und das Insolvenzverfahren durch die Kanzlei professionell begleiten lassen.

Die Kanzlei vertritt bereits zahlreiche geschädigte P&R-Anleger. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass er die P&R-Anleger anschreiben wird und Ihnen die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen zukommen lässt. Diese müssen eingehend rechtlich und wirtschaftlich geprüft und ggf. ergänzt oder angepasst werden. Nur mit den angemeldeten Forderungen nehmen Sie an dem Insolvenzverfahren der P&R teil. 

Die Kosten der Anmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren können von Ihrer Rechtschutzversicherung abgedeckt werden. Die Kanzlei bietet Ihnen an, bei Ihrer Rechtschutzversicherung die Deckungsanfrage und die laufende Korrespondenz kostenfrei zu übernehmen. Sollte keine Versicherung bestehen, kann in geeigneten Fällen auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden. 

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!



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