Premium Safe Limited: erste Klage des Insolvenzverwalters wegen Rückforderung! Anwälte informieren!

  • 3 Minuten Lesezeit

In Sachen Premium Safe Limited waren Anleger schon seit einiger Zeit Rückforderungen des Insolvenzverwalters Oliver Schartl ausgesetzt, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg bereits mehrfach hingewiesen hatten.

Inzwischen macht der Insolvenzverwalter auch ernst und so wurde mit Datum vom 10.03.2020 auch einer der ersten von Dr. Späth & Partner vertretenen Mandantin eine Klage des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen/Auszahlungen etc. zugestellt.

Es ist daher zu erwarten, dass in den nächsten Tagen und Wochen zahlreiche weitere Anleger in Sachen Premium Safe Limited Klagen des Insolvenzverwalters erhalten werden.

So sollen die an die Anleger geleisteten Ausschüttungen teilweise anfechtbar sein und gemäß §§ 134, 143 InsO der Insolvenzmasse zurück zu gewähren sein; weiter wird ausgeführt, dass den Anlegern als Leistungsempfängern teilweise kein Anspruch auf die an diese geleisteten Ausschüttungen zugestanden habe, da lediglich ein „Schneeballsystem“ betrieben worden sein soll und somit Ausschüttungen aus einem Schneeballsystem der Schenkungsanfechtung nach § 134 Abs. 1 InsO unterliegen sollen.

So sollen nach Angaben des Insolvenzverwalters lediglich ca. ein Viertel in Finanzinstrumente und Beteiligungen investiert worden sein, nämlich lediglich ca. 11,8 Mio. €.

Entgegen der angeblich hohen Rendite, die den Anlegern versprochen wurde, sollen nur Verluste erzielt worden sein. Im Übrigens sollten die Anlegergelder für Privatentnahmen, Betriebsausgaben, Vermittlerprovisionen etc. verwandt worden sein.

Außerdem sollen die Schuldnerin und die Premium Safe Limited & Co. Verwaltungs KG spätestens seit 31.12.2011 überschuldet und insolvenzreif gewesen sein. 

Anleger, die eine Klage des Insolvenzverwalters zugestellt bekommen haben, sollten umgehend reagieren und sich ggf. gegen die Klage verteidigen; hierbei sollten Anleger unbedingt berücksichtigen, dass ein beklagter Anleger in der Regel die Absicht seiner Verteidigung binnen einer Notfrist von zwei Wochen dem Gericht mitteilen muss.

Anleger, die vom Insolvenzverwalter vor dem Landgericht verklagt wurden, sollen darauf hingewiesen werden, dass hier Anwaltszwang herrscht und somit nur ein Rechtsanwalt wirksam eine Verteidigungsanzeige und eine Klageerwiderung einreichen kann. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten meiner Meinung nach umgehend fachanwaltlich prüfen lassen, ob sie zur Rückzahlung verpflichtet sind und sich gegen die Klage des Insolvenzverwalters verteidigen sollten.“

Die Argumente des Insolvenzverwalters sollten im Einzelnen überprüft werden und auch, ob der Insolvenzverwalter sie wirklich beweisen kann. Außerdem sollte der Anleger immer prüfen, ob die Forderung nicht eventuell schon der Höhe nach nicht gerechtfertigt ist, z. B., indem Kapitalertragssteuer vom Anleger bezahlt wurde und nicht vom FA zurückgefordert werden kann, diese aber eventuell trotzdem vom Insolvenzverwalter nochmals gefordert wird.

Auch sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner unbedingt geprüft werden, ob Anleger sich nicht auf den Einwand der „Entreicherung“ berufen können, denn dieses Argument bietet im Einzelfall eine gute Argumentation, um sich gegen die Klage zur Wehr zu setzen.

Falls z. B. der Anleger mit den erhaltenen Zahlungen eine Urlaubsreise unternommen oder das Geld gespendet hat, könnte er sich, sofern er die Ausgaben sonst nicht vorgenommen hätte und diese in engen zeitlichen Zusammenhang mit den Auszahlungen stehen, sich auf den Einwand der Entreicherung berufen, ebenso z. B., falls der Anleger die Auszahlungen gleich in ein neues „Schneeballsystem“ investiert hätte und das Geld dann wieder „weg“ ist. Jeder Einzelfall sollte hier genau geprüft werden, ob er zutrifft oder nicht.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für das Klageverfahren gegen den Insolvenzverwalter erteilen und Anwaltskanzleien wie Dr. Späth & Partner oftmals gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage für den Anleger einholen.

Dr. Späth & Partner empfehlen daher Anlegern, umgehend anwaltliche Hilfe gegen die Rückforderung einzuholen, um fristgerecht nach Zustellung der Klage reagieren zu können.

Betroffene Premium Safe Limited-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema