Private Altersvorsorge in Gefahr? Kein Insolvenzschutz mehr für Standard Life-Kunden

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Der EU-Austritt Großbritanniens, oft als Brexit bezeichnet, erfolgte am 31. Januar 2020. Nach Aus-laufen der Übergangsphase ist das Vereinigte Königreich seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion.

Aufgrund des Ausscheidens aus der Europäischen Union, hat der britische Versicherer Standard Life in der Vergangenheit tausende Versicherungsverträge in eine irische Tochtergesellschaft transferiert. Viele Verbraucher sind wegen der rechtlichen Folgen des Übergangs der Policen, der bei einigen Ver-trägen zu einem Wegfall des britischen Entschädigungsfonds führt, verunsichert.

Der Versicherer Standard Life hat nach eigenen Aussagen rund 600.000 deutschen, österreichischen und irischen Kunden mitgeteilt, ihre Versicherungsverträge nicht mehr über die schottische Gesell-schaft Standard Life Assurance Limited aus Edinburgh laufen zu lassen, sondern dass diese in Zukunft von der irischen Gesellschaft Standard Life International Designated Activity Company (DAC) aus Dub-lin übernommen werden. Das Unternehmen begründete diesen Schritt mit den Folgen des Brexit. Im Gegensatz zu Schottland ist Irland weiterhin Mitglied in der Europäischen Union und die Policen blei-ben so im EU-Binnenmarkt.

Versicherte werden im Falle einer Insolvenz nicht entschädigt

Standard Life wies in ihren Schreiben aus dem Jahr 2018 betroffene Kunden darauf hin, dass durch die Übertragung der bisherige Insolvenzschutz für viele Verträge entfalle. Dies sei bei allen irischen, deut-schen und österreichischen Versicherungsverträgen der Fall, deren Beiträge oder Ansprüche im Leistungsfall in Euro gezahlt werden. Solange die Policen bei der schottischen Gesellschaft liegen, gilt der Insolvenzschutz des britischen Entschädigungsfonds FSCS (Financial Services Compensation Sche-me). Dieser würde einspringen und die Versicherten weiter bedienen, sollte Standard Life zahlungsun-fähig sein. Mit dem Wechsel der Verträge nach Irland verlieren Versicherungsnehmer ihren Anspruch auf den Schutz durch das FSCS. Mit Protektor gibt es eine ähnliche Einrichtung auch in Deutsch­land. Einen vergleich­baren Entschädigungs­fonds gibt es in Irland nicht. Das bedeutet, dass es im schlimms-ten Falle einer Zahlungsunfähigkeit von Standard Life International keinen gesetzlichen Entschädi-gungsfonds gäbe, um die Versicherten zu entschädigen.

Viele Kunden sind verunsichert

Was können Sie tun, wenn Sie eine Police von Standard Life haben, die von der Übertragung auf den neuen Rechtsträger in Irland betroffen ist? Die Versicherungsnehmer konnten im Jahr 2018 ihren Ein-wand gegen die Übertragung vor dem obersten Zivilgerichtshof in Schottland - dem Court of Session - geltend machen. Viele Kunden haben von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und fragen sich, ob sie auch heute noch Widerspruch gegen die Übertragung ihrer Police einlegen können bzw. ihre Verträge, die oftmals einen Großteil der Altersvorsorge darstellen, aufgrund des Wegfalls der gesetzlichen Einlagensicherung rückabwickeln können.  

Grundsätzlich raten wir allen Standard Life-Kunden zu einer Prüfung ihrer Versicherungen. Wir prüfen Ihre bei Standard Life abgeschlossenen Versicherungen und beraten Sie, wie mit den Verträgen in Zu-kunft am besten verfahren.


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