Private BU-Rente erhalten – Fachanwältin unterstützt Betroffene
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Private Berufsunfähigkeitsversicherungen (sog. BU- oder BUZ-Versicherungen) ergänzen die Existenzgrundlage bei geminderter körperlicher oder psychischer Leistungsfähigkeit. In der Theorie sind die Leistungsvoraussetzungen großzügiger als bei der Sozialversicherung oder bei den freiberuflichen Versorgungswerken. In der Praxis aber dauern viele Antragsprüfungen lang und werden Leistungen zu Unrecht abgelehnt. Z. B. mit der Begründung, der Kunde hätte angeblich Krankheiten beim Vertragsabschluss verschwiegen. An Depressionen oder Burnout erkrankte Menschen haben zudem häufig Schwierigkeiten, den Nachweis der Berufsunfähigkeit zu führen.
Es ist ratsam, private BU-Verträge von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen, solange man noch gesund ist und kein Leistungsfall vorliegt. Dann kann man gegebenenfalls wechseln. Denn ein BU-Versicherungsvertrag mit guten Konditionen ist ausschlaggebend dafür, dass der Versicherer später unkompliziert Leistungen bewilligt. Das Regulierungsverhalten kann sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist, was in der Versicherungsbedingungen steht, vor allem wie die Berufsunfähigkeit und die Verweisung dort definiert sind. Nach älteren Verträgen liegt Berufsunfähigkeit nur vor, wenn weder der letzte Beruf noch eine andere zumutbare Tätigkeit möglich ist, unabhängig davon, ob der oder die Betroffene einen solchen Job überhaupt hat. In neueren Verträgen steht nur eine konkret ausgeübte und zumutbare andere Tätigkeit der Zahlung entgegen. Bei den besten Konditionen verzichtet das Versicherungsunternehmen ganz auf jegliche Verweisung. Neuere Klauseln sind nicht immer hilfreich, so z. B. die neueren „AU-Klauseln“, diese müssen individuell bewertet werden.
Die Erfolgschancen für die BU-Rente steigen durch einen korrekten und aussagekräftigen Leistungsantrag. Eine gute Qualität der Angaben sowie der ärztlichen und therapeutischen Stellungnahmen ermöglicht dem Unternehmen eine zügige Prüfung. Dies erreicht man durch eine professionelle Aufbereitung der beruflichen und medizinischen Informationen. Bestenfalls nehmen Sie bereits hierbei anwaltliche Beratung in Anspruch, spätestens ist dies aber dann ratsam, wenn das Verfahren nicht rund läuft, herausgezögert wird oder die Leistungen gar abgelehnt werden.
Ich bin seit Jahren auf dem Gebiet „private Personenversicherungen“, also private BU, Krankenversicherung und -tagegeld, sowie Unfallversicherung spezialisiert und vertrete Betroffene gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den Versicherungsunternehmen. Auf meiner Kanzleihomepage finden Ärztinnen und Ärzte als zusätzlichen Service für sie und ihre Patienten Profitipps für ihren Schriftverkehr bei Versicherungsanfragen und können Fortbildungen rund um das Thema „Versicherungsrechtliche Begriffe für Mediziner“ vereinbaren.
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