Private Pflegeversicherungen müssen Corona-Zuschlag erheben: Ist die Erhöhung angreifbar?

  • 2 Minuten Lesezeit

Derzeit erhalten viele Versicherte Schreiben von ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV). Inhalt der Mitteilung ist die Ankündigung von Beitragserhöhungen. Ein Grund für die gestiegenen Beiträge ab 2022 ist ein Corona-Zuschlag. Kann gegen PKV-Beitragserhöhungen rechtlich vorgegangen werden? Und wenn ja, gegen welche Erhöhungen genau?

In den Schreiben, die diverse Versicherte von ihrer PKV bekommen und an uns von der Kanzlei VON RUEDEN weiterleiten, werden Beitragserhöhungen angekündigt. Eine Erhöhung, die das gesamte Jahr 2022 wirken soll, ist ein Corona-Zuschlag. Aufgrund der gestiegenen Ausgaben für die Pflege und Versorgung von Corona-Patienten während der Pandemie hat der Gesetzgeber einen Pflege-Rettungsschirm beschlossen. Zur Finanzierung dieses Rettungsschirms, der die Mehrkosten für Schutzausrüstung und Corona-Tests auffangen soll, werden auch die Privaten Pflegeversicherungen herangezogen. Dazu wird vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 ein befristeter Zuschlag eingeführt.

Neuer Paragraf regelt Corona-Zuschlag der Privaten Pflegeversicherung

Die gesetzliche Grundlage für diesen einjährigen Corona-Zuschlag bildet der neue § 110a Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI). Dieser Zuschlag für den Pflege-Rettungsschirm wird automatisch zum zu zahlenden Beitrag für die Pflegeversicherung hinzugerechnet, erklären diverse Private Versicherungen aktuell in ihren Informationsschreiben an die Versicherten. Die genaue Höhe des Corona-Zuschlags wird jedem Versicherten im Schreiben individuell mitgeteilt.

Müssen Versicherte diesen Corona-Zuschlag hinnehmen und die Beitragserhöhung zahlen? Ja, denn gegen diese mit einem Gesetz begründete Beitragserhöhung kann juristisch nicht vorgegangen werden. Dafür gibt es andere Erhöhungen der Privaten Versicherer, die angreifbar sind. Private Krankenversicherungen erhöhen die Versicherungsbeiträge regelmäßig – schließlich müssen sie die steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung decken. Allerdings haben die Versicherten das Recht darauf, zu erfahren, warum die Beiträge genau steigen. Hier haben zahlreiche Versicherungen jahrelang Fehler gemacht und die PKV-Beitragserhöhungen entweder falsch oder gar nicht begründet.

Fehler in Ankündigungsschreiben machen PKV-Beitragserhöhungen unwirksam

Sind formelle oder materielle Fehler in Schreiben zur Beitragserhöhung enthalten, sind diese Erhöhungen unwirksam, haben Gerichte entschieden. Die zu viel gezahlten Beiträge müssen dann zuzüglich Zinsen erstattet werden. Diese zurückzuzahlende Summe darf sich die PKV aber später nicht mit einer weiteren Erhöhung wieder zurückholen, entschied das Oberlandesgericht Köln. Außerdem müssen Privat-Versicherte nicht fürchten, den Versicherungsschutz zu verlieren. Die PKV darf trotz einer Beitragsrückforderung nicht kündigen oder den Versicherten anderweitig benachteiligen.

Wer einen Brief über eine Beitragserhöhung bekommen hat – ob mit Ankündigung des Corona-Zuschlags oder ohne – sollte das Schreiben anwaltlich prüfen lassen. Die Kanzlei VON RUEDEN prüft die Erhöhungsschreiben der letzten zehn Jahre und fordert bei Bedarf die zu viel gezahlten Beiträge der mindestens letzten drei Jahre zurück. Je nach Tarif, Erhöhungen und Anzahl der Mitversicherten ergeben sich so Erstattungssummen im vier- bis fünfstelligen Bereich. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Foto(s): @pixabay/geralt

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Heyse

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten