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Privatinsolvenz in Kroatien

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Wegen der ständig wachsenden Zahl der durch Kredite verschuldeten Staatsbürger  und derer, denen Zahlungsunfähigkeit droht, hat die Regierung Kroatiens Richtlinien zur Einführung des persönlichen Bankrotts bzw. der Insolvenz über das Vermögen der Verbraucher verabschiedet, was ein ganz neues Institut im kroatischen Rechtssystem ist.

Dabei geht es um die Einführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verbraucher, natürlicher Personen, die weder Einzelunternehmer noch Gewerbetreibende sind. Denn gegen solche natürliche Personen, die eine Tätigkeit als Gewerbetreibende oder Einzelunternehmer ausüben, kann auch nach dem bereits bestehendem Insolvenzgesetz ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden.

Das Ziel der Einführung der Privatinsolvenz ist es, wie auch in anderen europäischen Ländern, für die Staatsbürger- Verbraucher Bedingungen zur Reprogammierung ihrer Schulden zu schaffen, und für die Gläubiger eine Möglichkeit, ihnen gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung zu bringen.

Für die Durchführung der Privatinsolvenz sollen die Gerichte zuständig werden, aber auch verschiedene Beratungsstellen, Kammern und außergerichtliche Schlichtungszentren, wo Gläubiger und Schuldner Einigung über die Konsolidierung der Schulden erreichen sollen.

Es wird vorgesehen, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der natürlichen Person- also die Privatinsolvenz- aufgrund eines Antrags des Gläubigers oder des Schuldners selbst eingeleitet wird. Das zuständige Gericht prüft dann, ob es Voraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens gibt und fordert die Parteien auf, eine Vertrauensperson bzw. einen Treuhänder zu bestellen. Falls die Parteien die Vertrauensperson nicht einvernehmlich auswählen können, wird sie seitens des Gerichts von Amts wegen ausgewählt und zwar aus der Liste der registrierten Schlichter, Rechtsanwälte, Gerichtsgutachter, Notare.

Die bestellte Person würde die Parteien an eine der informellen Stellen zur außergerichtlichen Einigung und Absprache in Bezug auf die Restrukturierung der Verbindlichkeiten verweisen. Erst wenn die Parteien binnen 3 bis 6 Monaten dort keine Vereinbarung treffen, reicht der Beauftragte eine Liste der Gläubiger und der Verbindlichkeiten des Schuldners ihnen gegenüber beim Gericht ein, sowie seine Vorschläge dafür, wie die Privatinsolvenz beendet werden kann. Aufgrund dieser Liste und der Vernehmung der Gläubiger, des Beauftragten und des Schuldners entscheidet das Gericht über die Einstellung oder Fortsetzung des Verfahrens indem es einen Schuldenbereinigungsplan erstellt, eine Personalverwaltung einsetzt oder Restschuldbefreiung erteilt.

Es würde sich also um ein ähnliches Verfahren wie für Kaufleute handeln, wo die Rolle des Treuhänders ein Insolvenzverwalter hat.

Darüber hinaus soll das Gesetz über die Privatinsolvenz aus Beweiszwecken ein Register über die insolventen Verbraucher einführen, um sie zu kontrollieren, weil nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens in den darauffolgenden 10 Jahren gegen dieselbe Person kein neues Verfahren durchgeführt werden kann.

Die Rechtsfolgen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person während der Dauer des Verfahrens und der Wohlverhaltensphase  werden ausführlicher geregelt werden, wenn das Gesetz über die Privatinsolvenz schließlich verabschiedet wird.



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