Privatinsolvenz: Tipps & Ablauf
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Die Privatinsolvenz umfasst die gerichtliche Schuldenregulierung einer natürlichen Person. Bevor allerdings ein Privatinsolvenzverfahren eingeleitet wird, sind ein paar Punkte zu prüfen. Schließlich ist zunächst ein außergerichtlicher Vergleich möglich.
Bevor Sie daher die Privatinsolvenz in Erwägung ziehen, sind wichtige Hinweise und Tipps hilfreich.
Die wichtigsten Tipps für die Privatinsolvenz in der Praxis
Die Erkenntnis einer Privatinsolvenz ist kein leichter Schritt und kommt häufig erst dann auf, wenn die Schulden bereits unüberschaubar sind. Die Gründe sind verschieden, dennoch bleiben die Hinweise für das Privatinsolvenzverfahren identisch.
Aus meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Insolvenzrecht, gebe ich Ihnen gerne nachfolgende Tipps weiter. Schließlich sollte die finanzielle Situation genau analysiert sein.
- Sammeln Sie die Anschriften der Gläubiger
- Erkundigen Sie sich über den außergerichtlichen Vergleich
- Eröffnen Sie ein Pfändungsschutzkonto
- Gehen Sie keine zusätzlichen Verbindlichkeiten ein
- Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt
Diese 5 Schritte sind unumgänglich. Sollten Sie sich keine Handlungen selbst zutrauen, dann kann ich Sie als Fachanwalt unterstützen. Ein Beratungsgespräch stellt den wichtigsten Schritt dar, bei dem Sie den Ablauf der Privatinsolvenz genau kennenlernen.
Tipp 1: Finanzielle Situation prüfen
Die finanzielle Situation sollten Sie spätestens dann prüfen, wenn ein Großteil Ihres Einkommens direkt an Ihre Gläubiger übergeht, um kurz- oder langfristige Schulden zu tilgen. Häufig bleiben nur noch Einkünfte übrig, die selbst unterhalb dem Pfändungsfreibetrag liegen.
Tipp 2: Außergerichtlichen Vergleich in Erwägung ziehen
Der außergerichtliche Vergleich ist eine Art vorangehendes Lösungsmodell von Privatschulden. Dabei wird kein förmliches Insolvenzverfahren angestrebt, sondern Sie einigen sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich.
Tipp 3: Gläubigeranschriften sammeln
Die Gläubigeranschriften sind wichtige Unterlagen für Ihr Insolvenzverfahren. Daher sollten Sie alle Rechnungen, Mahnschreiben, Pfändungsprotokolle und Vollstreckungsbescheide gut aufbewahren. Sollten Sie keine Unterlagen bei sich haben, ist eine Abfrage bei den Wirtschaftsauskunfteien ICD sowie der Schufa wichtig.
Tipp 4: Pfändungsschutzkonto eröffnen
Ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen, ist als eine vorbereitende Privatinsolvenz-Maßnahme unerlässlich. Unterhalb der sogenannten Pfändungsfreigrenze bleiben Ihre Einkünfte geschützt. Bis zur Vermögensauskunft erhalten Ihre Gläubiger zudem keine Informationen über Ihr bestehendes Pfändungsschutzkonto.
Tipp 5: Zahlungen an Gläubiger einstellen
Ihre Zahlungen sollten Sie unbedingt der Wichtigkeit nach sortieren. Nachkommen sollten Sie auf jeden Fall Ihren regelmäßigen Mietzahlungen und deren Nebenkosten und Versicherungen. Nur dann können Sie Ihren Lebensunterhalt aufrechterhalten. Nebensächliche Zahlungen sollten Sie jedoch einstellen.
Tipp 6: Keine neuen Verbindlichkeiten eingehen
Gehen Sie auf keinen Fall neue Verbindlichkeiten ein. Tätigen Sie daher keine neuen Kaufgeschäfte, die Sie finanziell nicht bewältigen können. Weitere Verbindlichkeiten würden Ihre Schulden nur noch mehr in die Höhe treiben.
Tipp 7: Sichern Sie Ihr vorhandenes Vermögen
Sichern Sie Ihr vorhandenes Vermögen und nutzen Sie dieses ausschließlich für die Deckung Ihres Lebensunterhaltes. Während des Insolvenzverfahrens müssen Sie Ihr gesamtes Vermögen offenlegen. Nur so gelingen die Tipps für Ihre Privatinsolvenz.
Tipp 8: Beratung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht
Vereinbaren Sie bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht einen Beratungstermin. Eine Anwaltskanzlei ist auf die Situation vorbereitet und kennt alle Mittel und Wege, um Ihnen rechtlich und wirtschaftlich aus dem finanziellen Missstand zu helfen. Wenn notwendig, übernimmt ein Fachanwalt ebenso die gesamte Korrespondenz mit Ihren Gläubigern.
Tipp 9: Verschieben Sie auf keinen Fall Ihr Vermögen
Manche Schuldner überweisen gewisse Geldbeträge an Angehörige, um das Vermögen zu schützen. Diese Vorgehensweise kann strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Es ist nicht erlaubt, bei einer Privatinsolvenz gewisse Geldbeträge an andere Personen zu überweisen oder bar auszuhändigen.
Tipp 10: Vermögensauskunft abgeben
Sehr wichtig für Sie zu wissen ist, dass Sie die Versicherung an Eides statt unbedingt fristgerecht abgeben müssen, sofern diese verlangt wird. Bei Terminversäumnis können strafrechtliche Folgen auf Sie zukommen. Treten Sie daher mit Ihren Gläubigern in Verbindung, sollten Sie zahlungsunfähig sein. Somit verhindern Sie weitere Zwangsvollstreckungen seitens Ihrer Gläubiger.
Tipp 11: Finanzielle Situation pflegen
Kommen Sie unbedingt den Erfordernissen und Aufforderungen Ihres Insolvenzverwalters nach. Sollten bestimmte Unterlagen erforderlich sein, achten Sie auf die Abgabefristen. Geben Sie zudem zum Beispiel einen Ortswechsel/Umzug bekannt.
Allerdings sind Sie nicht rechtlos und können dennoch in gewissem Maße selbst über Ihre Situation entscheiden. Dafür steht ein Fachanwalt für Insolvenzrecht mit hilfreichen Tipps für Sie ein.
Ablauf der Privatinsolvenz
Als erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht kann ich Ihnen bei Ihrer finanziellen Notlage rechtlich beiseite stehen.
Kostenfreie Erstberatung für Sie
Im Rahmen Ihrer finanziellen Situation ist es Ihnen möglich, eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Vorab führen wir eine Schuldenanalyse durch und können dadurch erörtern, ob und mit welcher Vorgehensweise Sie Ihre Schulden tilgen können.
Alle Gläubiger ermitteln
Folgend werden Ihre Gläubiger ermittelt. Wir als Anwaltskanzlei führe eine Abfrage bei dem Schuldenverzeichnis an Ihrem derzeitigen Wohnort durch und holen ebenso Auskünfte bei den Wirtschaftsauskunftsdateien ein.
Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern
Um weitere Vollstreckungsbescheide zu verhindern, nehmen ich Kontakt mit Ihren Gläubigern auf und informieren diese über Ihr Insolvenzverfahren.
Aktuellen Schuldenstand feststellen
Ich übernehme die Schuldenstandsfragen bei Gläubigern. Somit erhalten Sie Auskunft über Ihren gesamten Schuldenstand und mögliche Abtretungen sowie Vertreter- und Gläubigerwechsel.
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch gemäß § 305 InsO
Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch ist die Voraussetzung für das Verfahren der Privatinsolvenz. Dafür wird ein Null-Plan erstellt und ihren Gläubigern ausgehändigt. Als zulässige Stelle gemäß § 305 InsO ist diese Bescheinigung rechtlich gültig.
Abschließende Beratung
Erst wenn Ihr Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, habe ich meine Tätigkeit als Fachanwalt abgeschlossen. Häufig kommen dennoch abschließend einige Fragen auf, die ich Ihnen gerne beantworte. Dafür bietet sich ein weiteres Beratungsgespräch an.
Kostenlose Erstberatung und Schuldenanalyse nutzen
Gerne können Sie bei einer Schuldensituation unsere kostenlose Erstberatung nutzen oder uns online mit Ihrer Entschuldung beauftragen.
Kontaktieren Sie mich zu ihrer kostenfreien Erstberatung: https://www.anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz
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- Kostenfreie Erstberatung
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Ich freue mich auf Ihre Entschuldung.
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