Pro Invest 24 AG: Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges

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Im Kalenderjahr 2011 ermittelte die Kriminalpolizei Miesbach mit einem Fragenkatalog bei potentiellen Geschädigten, die bei der Firma Pro Invest 24 investiert hatten. Es wurde u.a. erfragt, wer den Kontakt zur Pro Invest 24 hergestellt hatte und wie viel an Kapital einbezahlt wurde. Sowohl Überweisungen als auch Einzahlungen in bar - über Mittelsmänner - kennzeichnen die Art und Weise, wie Einlagen bei der Firma Pro Invest 24 getätigt wurden.

Mit Schreiben vom 16.12.2011 veranlasste nunmehr die Staatsanwaltschaft am Landgericht München II eine vorläufige Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten der Verantwortlichen der Pro Invest 24. Dieses Schreiben haben die jeweiligen Anleger kurz vor den Weihnachtsfeiertagen erhalten, welche über den Fragekatalog durch die Polizei ermittelt werden konnten.

Die Sicherungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft helfen jedoch nur denjenigen Anlegern, die schnellstmöglich über kompetente Rechtsanwälte eine Titulierung ihrer Rechtsansprüche und deren Pfändung Sorge tragen. Da im deutschen Recht das sogenannte Prioritätsprinzip besteht, haben im Zweifel aber nur diejenigen geschädigten Anleger eine Chance ihr Geld zu bekommen, die schnell handeln. Dies, weil nur diejenigen eine Befriedigung ihrer Forderung über die jetzt von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögenswerte erhalten werden, die als erstes bei Gericht Pfändungsmaßnahmen veranlassen. Allerdings sollen nach Ankündigung der Staatsanwaltschaft noch weitere Maßnahmen zur Sicherstellung durch die Staatsanwaltschaft erfolgen, weshalb auch „Nachzügler" eine Chance haben können. Geschädigte Anleger sollten unbedingt die in ihrem Fall vorhandenen Unterlagen, namentlich den mit der Firma Pro Invest 24 AG abgeschlossenen Verwaltungsvertrag und Nachweise über die geleisteten Einzahlungen (an versierte Anwälte) schnellstmöglich übergeben. Die wichtigsten Unterlagen, die der Anwalt braucht sind:

  • Kontoauszüge über Anweisungen oder Abhebungen,
  • Quittungen oder Zahlungseingangsbestätigungen der Firma Pro Invest 24 AG.

Ferner wird eine kurze Schilderung des Sachverhaltes benötigt, die folgende Fragen beantworten sollte:

  • Wer (Name, Vorname Anschrift) hat Sie zu welchem Zeitpunkt zu welchen Einzahlungen veranlasst?
  • Welche Versprechungen wurden gemacht?

Diese Informationen sind erforderlich, damit der beauftragte Rechtsanwalt die gebotenen Eilrechtsmittel und Pfändungen in der gebotenen Zeit veranlasst. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite. Sollten wir telefonisch schlecht zu erreichen sein, können Sie uns gerne vorab Ihre Unterlagen via Post, Fax oder E-Mail übermitteln. Wir werden dann unverzüglich Angebote für die notwendigen Rechtsmittel erteilen.


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