Probezeit kann im Nachhinein verlängert werden

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In den meisten Fällen ist es so, dass die Probezeit nach zwei Jahren vorbei ist. Dies ist zumindest in den meisten Fällen so, aber was viele nicht wissen, die Probezeit kann auch im Nachhinein noch verlängert werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Fahranfänger können auch nach Ablauf der Probezeit zu einer Fristverlängerung oder einem Aufbauseminar verdonnert werden. Viele Führerscheinneulinge glauben, dass sie nach Ablauf der zwei Jahre Probezeit die Testphase überstanden haben. Doch es kommt immer wieder vor, dass Post mit neuen Auflagen von den Behörden kommt.

Wenn ein Autofahrer zum Beispiel in der Probezeit über eine rote Ampel fährt oder sich andere schwere Verstöße leistet, ist die Anordnung von Aufbauseminaren sowie die Fristverlängerung um zwei Jahre rechtmäßig, so der ADAC mit Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München (Az.: M 6a S 12.690). Die Fahrerlaubnisbehörde erfährt meist erst sehr spät von den Verstößen, meist sind die Autofahrer, welche den Verstoß begangen haben, schon aus der Probezeit draußen. Doch die Behörden können auch dann noch Maßnahmen ergreifen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


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