PROKON: Die wegweisende Gläubigerversammlung rückt näher

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Der Juli 2014, der Monat der PROKON-Gläubigerversammlung, hat begonnen. In wenigen Wochen können die Genussrechte-Inhaber selbst über die Zukunft des Unternehmens mitbestimmen. Dass unterschiedliche Akteure unterschiedliche Ansichten darüber haben, wie es bei der PROKON Regenerative Energien GmbH weitergehen soll, dürfte den Genussrechte-Inhabern nicht verborgen geblieben sein. Insbesondere der PROKON-Gründer Carsten Rodbertus entfaltet erhebliche Aktivitäten im Vorfeld der Gläubigerversammlung.

Doch weshalb zieht die PROKON-Gläubigerversammlung überhaupt so viel Aufmerksamkeit auf sich? Im Rahmen der Gläubigerversammlung wird von den Genussrechte-Inhabern und den weiteren Gläubigern Zu diesen wesentlichen Weichenstellungen zählt unter anderem die Entscheidung, wer die Geschäftsführung bei der PROKON Regenerative Energien GmbH übernehmen soll. Im Regelfall ist dies der Insolvenzverwalter, es können aber auch andere Personen bestellt werden. Eine weitere Entscheidung betrifft die Frage, ob für das PROKON-Verfahren ein Insolvenzplan erstellt werden soll, in welchem weitreichende Gestaltungen festgeschrieben werden können. Gerade diese beiden Entscheidungsmöglichkeiten polarisieren die verschiedenen Akteure bereits im Vorfeld der Gläubigerversammlung.

Doch auch unabhängig von den Kontroversen lässt sich anhand dieser nur grob umrissenen Entscheidungsoptionen erkennen, dass ein Insolvenzverfahren keinem starren Ablauf folgt. Vielmehr gibt es die Möglichkeit, das weitere Verfahren innerhalb eines bestimmten rechtlichen Rahmens flexibel zu gestalten. Und die unterschiedlichen Entscheidungsoptionen sind mit weiteren Konsequenzen für den  Ablauf des PROKON-Insolvenzverfahrens verbunden. Angesichts dessen ist die Beschreibung der anstehenden Entscheidungen mit prägnanten Schlagworten („Sanierung oder Zerschlagung“) verkürzend.

Anleger, die sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten, können angesichts solch rechtlich geprägter Entscheidungsmöglichkeiten Fragen haben. Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

Auf der Internetpräsenz www.prokon-schutzgemeinschaft.de befinden sich weitere Informationen rund um den Fall PROKON sowie die der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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