Prorendita IV: LG Düsseldorf kündigt stattgebendes Urteil für Anleger an

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In einem von Rechtsanwalt Sebastian Koch geführten Verfahren betreffend den Prorendita IV hat das LG Düsseldorf in der mündlichen Verhandlung ein stattgebendes Urteil zugunsten des Anlegers angekündigt, nachdem die Bank unstreitig gestellt hat, über die konkrete Höhe der Provision nicht beraten zu haben.

Damit haftet die Bank nach der st Rspr des BGH (zuletzt XI ZR 191/10).

Sollten Sie beim Erwerb einer Beteiligung an einem Prorendita Fonds falsch beraten worden sein, machen wir Ihre Ansprüche gerne für Sie geltend.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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