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Prozess um Umsatzsteuerkarussell – Zwei Männer wegen Steuerhinterziehung angeklagt

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Seit dem 23. Juni läuft vor Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Koblenz ein Prozess, in dem es um einen besonders großen Fall von Steuerhinterziehung geht. Den beiden Angeklagten wird Hinterziehung von Umsatzsteuer in Millionenhöhe vorgeworfen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Koblenz sollen die beiden 65 und 58 Jahre alten Angeklagten Teil einer internationalen Bande gewesen sein. An diesem Umsatzsteuerkarussell sollen knapp 200 Personen aus ganz Europa beteiligt gewesen sein. Die Bande habe, so die Staatsanwaltschaft, über ein undurchsichtiges Netzwerk von Stroh-Firmen Waren und Dienstleistungen verschoben. Dabei soll systematisch Umsatzsteuer hinterzogen worden sein.

Die Drahtzieher der Banden saßen dabei in Belgien. Die beiden Angeklagten sollen ihnen bei diesem großangelegten Steuerbetrug geholfen haben. Allein der Ältere der beiden Angeklagten soll den Fiskus um rund 47 Millionen Euro betrogen haben. Der jüngere Angeklagte soll, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, für einen Schaden von 37 Millionen verantwortlich sein.

Für den Prozess sind zunächst Termine bis Ende Juli angesetzt.

Im Falle eine Verurteilung drohen den beiden Angeklagten mehrjährige Freiheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Bei einem sogenannten Umsatzsteuerkarussell wirken mehrere Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Dabei führt einer der Händler der Lieferkette die von seinen Abnehmern bezahlte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt ab. Die Abnehmer machen hingegen die Vorsteuer geltend und erhalten diese vom Finanzamt ausgezahlt. Da in weiteren Teilen der Kette eine Lieferung über Binnengrenzen erfolgt und nach dem Bestimmungslandprinzip die Umsatzsteuer nicht im Ursprungsland (Sitz des Verkäufers), sondern im Bestimmungsland (Sitz des Käufers) anfällt, erfolgt keine Verrechnung mit der Vor- oder Umsatzsteuer aus weiteren Teilen der Lieferkette. Außerdem wird hierbei die Aufdeckung erschwert.


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