P&R Container Rückforderung - Insolvenzverwalter versendet Mahnbescheide

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Anleger ohne Hemmungsvereinbarung erhalten Mahnbescheide

Im vierten Quartal 2021 hatte der Insolvenzverwalter unter Androhung weiterer gerichtlicher Schritte massiv zur Abgabe der Hemmungsvereinbarung aufgefordert. Anleger die dem nicht nachgekommen sind erhalten nun Mahnbescheide. Damit unterbricht der Insolvenzverwalter die zum Jahresende drohende Verjährung.

Hintergrundinformationen: Die Insolvenz der P&R Container Leasing GmbH und § 134 InsO

Die P&R Container Leasing GmbH ist eine der vielen P&R Gesellschaften, die vor ca. drei Jahren insolvent wurden. Tausende von Anlegern haben ihr investiertes Geld nicht zurückbekommen. Es gab aber auch viele, die noch vor Insolvenzeröffnung ihre Einlage zurückerhalten hatten.

Diese Zahlungen möchte der Insolvenzverwalter nunmehr zurückfordern. Er beruft sich dabei auf § 134 InsO, ein angebliches Schneeballsystem und unentgeltliche Leistungen. Gemäß § 134 InsO können sämtliche Zahlungen angefochten werden, die Schuldner innerhalb von vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat. Ein langer Zeitraum. 

Der Insolvenzverwalter selbst hat gemäß § 146 InsO 3 Jahre Zeit mit der Anfechtung. Die drei Jahre beginnen mit Ende des Jahres, in dem die Insolvenz eröffnet wurde (2018) und endet zum 31.12.2021.

Weshalb könnten die Leistungen an die Anleger unentgeltliche, anfechtbare  Leistungen sein?

Laut der Kanzlei Jaffee haben die Anleger der P&R Container Leasing GmbH kein Eigentum an den entsprechenden Containern erworben. Das läge vor allem daran, dass einige Container nicht existierten oder die Eigentumsübertragung nie stattgefunden habe. Demnach hätten die Anleger kein Recht auf die Rückzahlung gehabt, da sie nie Eigentum an den Containern erworben hätten. Aus dem Grund seien die an die Anteilsinhaber geflossenen Zahlungen sogenannte unentgeltliche Leistungen und könnten vom Insolvenzverwalter angefochten werden.

Stand der Gerichtsverfahren

Zur Zeit gibt es einige Gerichtsverfahren als sogenannte „Pilotverfahren“. Das Oberlandesgericht München hat dazu vor kurzem ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Es weist die Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters klar zurück. Die geleisteten Zahlungen seitens der P&R Container Leasing GmbH seien nicht unentgeltlich. Somit könnten die erhaltenen Ausschüttungen der Anleger nicht wieder eingefordert werden. 

Den Gang zum BGH hat das OLG München nicht zugelassen. Der Insolvenzverwalter hat  Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreichen. Eine Entscheidung des BGH steht bislang aus. 

Handlungsempfehlungen für Anleger der P&R Container Leasing GmbH mit Mahnbescheid

Keinesfalls sollten Sie den Mahnbescheid ignorieren. Sie haben 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen. Andernfalls erläßt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen können Sie dann noch Einspruch einlegen. Aber wenn der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, müssen Sie zahlen. Sobald Sie Widerspruch/Einspruch eingelegt haben, kann der Insolvenzverwalter Klage bei dem für Sie zuständigen Gericht einreichen. 

Bezüglich des Weiteren Vorgehens sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Nicht zwangsläufig muss es zu einer Klage kommen. Die Kanzlei CDR-Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und unterstützt Sie gerne. Für ein kostenloses erstes Gespräch steht Ihnen die Kanzlei gerne zur Verfügung.

Foto(s): @pixabay.com/de/users/stocksnap-894430/


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