Quarantäne Ja oder Nein – Entschädigung oder Lohn?
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Lohnfortzahlung oder Entschädigung?
Zunächst muss geschaut werden, ob die mitarbeitende Person arbeitsunfähig erkrankt ist oder sich lediglich in Quarantäne befindet.
Sofern eine arbeitsunfähige Erkrankung vorliegt, ist arbeitgeberseitig Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, hier greifen die Regelungen nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Anders stellt sich die Frage, wenn es an einer Erkrankung fehlt und sich die mitarbeitende Person in Quarantäne befindet. In diesem Fall fehlt es an den Voraussetzungen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es bleibt dann die Möglichkeit der Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Gibt es im Falle der Quarantäne eine Entschädigung?
Die Möglichkeit der Entschädigung ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz. Damit können Berechtigte, die insbesondere aufgrund behördlich angeordneter Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, entschädigt werden. Arbeitgeber, die insoweit in Vorleistung gehen, können sich solche Zahlungen in diesem Rahmen erstatten lassen.
Kann der Anspruch auf Entschädigung ausgeschlossen sein?
Die Frage ist hier mehr, ob von Arbeitgeberseite die Vergütung weitergezahlt werden muss oder die Entschädigung greift.
Nach § 616 BGB verliert die Arbeitnehmerseite den Anspruch auf die Arbeitsvergütung nicht, wenn diese ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert ist. Dies dürfte auch der Fall der Quarantäne sein. Damit erhält die Arbeitnehmerseite die Vergütung ohne Arbeit aus § 616 BGB.
Sollte diese Regelung arbeitsvertraglich ausgeschlossen sein, so bleibt die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Was ist, wenn man während der Quarantäne arbeitsfähig ist?
Sofern eine entsprechende Regelung zum Homeoffice getroffen worden ist und eine Verpflichtung hierzu gegeben ist, muss die Arbeitsleistung sodann auch von zu Hause aus erbracht werden, um Vergütungsansprüche zu erhalten. Dies gilt aber nicht, wenn beispielsweise Tätigkeiten geschuldet sind, die schlichtweg von zu Hause aus nicht erbracht werden können, wie Taxifahren oder das Bedienen von Fertigungsmaschinen usw.
Was ist, wenn man in Quarantäne ist und erkrankt?
Derzeit ist dies nicht mit letzter Sicherheit zu beantworten, bis wohin das Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall greift und ab wann die Entschädigungsregelungen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten. Letztlich ist dies auch davon abhängig, ob bereits vor der Quarantäne die Erkrankung geben war oder erst während der Quarantäne eintrat. In jedem Fall greift entweder die Entschädigung nach dem IfSG oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Im Zweifel sollten beide Ansprüche betrachtet werden.
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