Radargerät in Schilderbrücke bei München

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Fehlende Bodenmarkierungen können Anlass für eine Verfahrenseinstellung sein!

Das Multanova VR 6F AFB ist ein Radarmessgerät, das auf der Autobahn in Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen eingesetzt wird. Üblicherweise ist es quer über die Autobahn angebracht und als sog. Schilderbrücke getarnt.

Das Amtsgericht München hat in einem Fall, der eine Radarmessung mit dem Multanova VR 6F AFB Messgerät aus einer Schilderbrücke auf der A9 zur Grundlage hatte, festgestellt, dass notwendige Bodenmarkierungen zur Plausibilitätsbetrachtung der Messung fehlen und deshalb ein Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung der Anlage vorliegt. Diese auf die Fahrbahn aufzutragenden Quermarkierungen dienen dazu, im Beweisbild den Mess- und Auswertebereich zu dokumentieren. Bei fehlender Markierung können sich unter anderem Zuordnungsschwierigkeiten zu einem Fahrzeug ergeben.

Der Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung führte zur Einstellung mehrerer Ordnungswidrigkeitsverfahren. Es ist momentan allerdings noch nicht absehbar, ob auch andere Messstellen betroffen sind. Aktuell sollte ein Messfoto auf jeden Fall auf das Vorhandensein der vorgeschriebenen Quermarkierungen überprüft werden. Falls die Voraussetzungen vorliegen, könnte man im Hinblick auf diese neuen Erkenntnisse auch nach abgeschlossenem Bußgeldverfahren ein Wiederaufnahmeverfahren in Betracht ziehen.

(Quelle: Juristische Zentrale des ADAC)

Rechtsanwalt Klaus Kucklick

RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt, Tel. (0351) 80 71 8-70, kucklick@dresdner-fachanwaelte.de

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