Rechnung von KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG oder Top Inkasso wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG versenden derzeit unzählige Formulare, die mit „Brancheneintrag Hessen“ (oder ein anderes Bundesland, je nachdem wo der Betroffene angeschrieben wurde) überschrieben sind. In dem Formular sind Unternehmensdaten voreingetragen, die man auf seine Richtigkeit überprüfen und unterschreiben soll, Im Kleingedruckten ist vermerkt, dass man bei einer Unterschrift einen Betrag von 899,00 EUR pro Jahr an die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG zahlen soll. Da die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre beträgt, summiert sich die Gesamtforderung auf knapp 2.000,00 EUR. Erst mit Erhalt der Rechnung, welche der Gewerbetreibende nach Ablauf eines 14-tägigen Widerrufsrecht erhält, wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen aus seiner Sicht nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag offensichtlich abgeschlossen zu haben. Nach Erhalt mehrerer Mahnungen kommt schließlich Post von dem Inkassobüro Top Inkasso. Aufgrund der hohen Gesamtforderung sind viele Betroffene nicht bereit, diesen Betrag zu bezahlen.

Wichtiger Hinweis:

Es bringt teilweise keine Vorteile, derartige Verträge abzuschließen. Denn die Auffindbarkeit dieser Branchenbuchverzeichnisse tendiert Richtung Null. Es geht allein darum, langfristige Verträge mit erheblichen Folgekosten abzuschließen. Diesbezüglich muß weiter bedacht werden, dass Sie Verträge sich oft auch verlängern, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird. Unterschreiben Sie im Zweifel daher nicht derartige Formulare ohne zuvor die Qualität dieser Onlinebranchenbücher getestet zu haben.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Sollten Sie juristische Hilfe benötigen, können Sie sich gerne per Emai (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) oder per Telefon (02154/605904) an mich wenden und die Zahlungsaufforderung zur Prüfung vorlegen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Hierdurch entstehen Ihnen noch keine Kosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge und sonstige Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Schauen Sie sich in diesem Zusammenhang auch folgenden Artikel an. Auch hier geht es um einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet mit einer Laufzeit von zwei Jahren:

Rechnung von  Public Media GmbH – Die Verwaltungs UG – wegen Branchenbucheintrag erhalten?


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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