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Recht für Computer, Telekommunikation und Internet im Dialog

  • 4 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Ob im Geschäftsleben oder im Privatbereich: Inzwischen sind Computer, Internet und Telefon aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Dementsprechend vielfältig sind die Rechtsprobleme, die vor Gericht landen. Das Recht hat sich inzwischen dieser Entwicklung angepasst und die Richter quasi das digitale Zeitalter erobert. Wie abwechslungs- und facettenreich die rechtlichen Fragestellungen dabei sein können, zeigt das Redaktionsteam von anwalt.de im Dialog mit wichtigen Urteilen.

[image]Einbindung von RSS-Feeds - wer haftet?

Ich möchte auf meiner Homepage RSS-Feeds einbinden. Hafte ich für die Inhalte?

Ja. Sie können als sog. Störer für rechtswidrige Inhalte von eingebundenen RSS-Feeds haften. Als Betreiber der Website sind Sie „Herr des Angebots" und machen sich rechtlich durch die Einbindung die dargestellten Inhalte zu eigen.

Hilft ein Haftungsausschluss?

Ein einfacher Haftungsausschluss reicht nicht für die Distanzierung von den Inhalten aus. Das gilt sogar, wenn die Einbindung der RSS-Feeds für den Nutzer deutlich erkennen lässt, dass die Inhalte von einem Dritten und nicht von Ihnen stammen.

(Landgericht Berlin, Urteil v. 27.04.2010, Az.: 27 O 190/10)

Ärger mit dem DSL-Zugang - kann ich mindern?

Ständig fällt mein Internet-Zugang aus. Kann ich die DSL-Gebühren deshalb mindern?

Ein Minderungsrecht kommt nur in gravierenden Fällen infrage, zum Beispiel wenn oft oder über eine lange Zeitspanne kein Zugang zum Internet möglich ist. Denn beim Access-Provider-Vertrag ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Internetzugang ständig und rund um die Uhr zu ermöglichen. Er hat nur die durchschnittliche Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Worauf muss ich bei der Minderung achten?

Sie sollten auf jeden Fall die Störungen notieren und festhalten, zu welcher Zeit und wie lange kein Zugang zum Internet bestanden hat. Denn im Streitfall müssen Sie den Ausfall nachweisen können.

(Amtsgericht Oldenburg, Urteil v. 16.03.2010, Az.: 7 C 7487/09 (X))

Teures Musikalbum - welche Abmahnkosten fallen an?

Wegen Filesharing eines Musikalbums bin ich abgemahnt worden. Nun soll ich über 1000 Euro Anwaltsgebühren bezahlen. Sind die Abmahnkosten nicht auf 100 Euro begrenzt?

Stimmt. Es gibt im Urheberrecht für erstmalige Abmahnungen eine Begrenzung der Anwaltsgebühren auf 100 Euro. Das gilt jedoch nur bei geringen Verstößen, etwa wenn lediglich ein Lied heruntergeladen werden konnte. Wurde allerdings ein komplettes Musikalbum zugänglich gemacht, ist diese Bagatellgrenze überschritten.

(Bundesgerichtshof, Urteil v. 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08)

Missgeschick beim Umzug - muss ich zahlen?

Ich habe einem Bekannten beim Umzug geholfen und dabei aus Versehen seinen teuren PC fallen lassen. Muss ich den Schaden ersetzen?

Für solche Fälle springt Ihre Haftpflichtversicherung ein. Sollten Sie keine haben, kommen Sie möglicherweise um den Schadensersatz herum: Haben Sie aus Gefälligkeit unentgeltlich beim Umzug geholfen, kann bei teuren Schäden ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegen.

(Landgericht Aachen, Urteil v. 11.02.1987, Az.: 4 O 536/86)

Schnäppchen sofort ausverkauft - ist das zulässig?

In der Zeitung hat ein Supermarkt mit einem Sonderangebot für ein Handy geworben. Obwohl ich schon vor Ladenöffnung angestanden habe, konnte ich kein Handy mehr bekommen. Ist das rechtens?

Nein. Discounter müssen bei Schnäppchenangeboten die Ware mindestens zwei Tage vorrätig halten, wenn in der Werbung ein bestimmter Verkaufsbeginn angekündigt und nicht deutlich auf ein begrenztes Angebot hingewiesen wird. Andernfalls ist das Inserat ein unzulässiges Lockvogelangebot.

(Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 16.04.2010, Az.: 7 O 373/04)

Datenklau im Rosenkrieg - kann ich mich wehren?

Ich habe mich von meiner Frau getrennt, bin aber noch nicht aus unserer Wohnung ausgezogen. Jetzt hat sie meine E-Mails abgefangen, obwohl ich mir ein neues, sicheres Passwort zugelegt hatte. Kommt sie damit im Scheidungsverfahren durch?

Rechtswidrig erlangte Daten dürfen nicht als Beweismittel verwendet werden. Dieser „elektronische Hausfriedensbruch“ ist strafbar. Sie können eventuell auch Schadensersatz fordern. Außerdem riskiert der Datendieb in Ihrem Fall sogar seinen Unterhaltsanspruch.

(Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 03.12.2003, Az.: 11 UF 68/03)

Notebookkauf bei eBay - darf ich zurücktreten?

Bei eBay habe ich ein gebrauchtes Notebook gekauft. Es war als mangelfrei angeboten worden. Bei der Lieferung stellte ich fest, dass es Kratzer und einen Riss hat. Kann ich den Kauf rückgängig machen?

Ja. Sie können den Kauf widerrufen, vom Vertrag zurücktreten und das Notebook zurücksenden. Sie können auch eine Negativbewertung abgeben. Der Händler darf sich deshalb nicht weigern, Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen.

(Amtsgericht München, Urteil v. 02.04.2008, Az.: 262 C 34119/07)

Buchung per Online-Reisebüro - was muss ich beachten?

Für meine Freundin und mich möchte ich eine Reise über ein Internet-Reiseportal buchen. Worauf sollte ich dabei achten?

Bei Flug- und Reisebuchungen über Online-Portale sollten Sie die AGB genau lesen. Außerdem sollten Sie sich informieren, wer der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft ist. Denn Ansprüche aus dem Reisevertrag wegen Widerruf oder Rücktritt können Sie meistens nur direkt gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend machen. Die Internetportale für Flüge und Reisen werden oft lediglich als Vermittler tätig. In vielen ihrer AGB finden sich Klauseln, dass sie die Leistungen nicht im eigenen Namen anbieten.

Auf der Seite des Reiseportals waren bei den Flughäfen nur die Abkürzungen angegeben. Aus Versehen habe ich eine Reise für den falschen Ort gebucht. Hätte mich das Internet-Portal auf die unterschiedlichen Reiseziele hinweisen müssen?

Hier besteht keine Hinweispflicht. Jemand, der für Flug- oder Reisebuchungen das Internet nutzt, nimmt damit bewusst auch die damit zusammenhängenden Risiken in Kauf. Man sollte also bei der Buchung die Klicks immer sorgfältig setzen. Denn für solche „Vertipper" trägt in aller Regel der Kunde das Risiko.

(Landgericht München, Urteil v. 17.06.2008, Az.: 34 O 1300/08)

Sollte die Antwort auf Ihre Frage zum Computer-, EDV-, IT- oder Internetrecht nicht in diesem anwalt.de-Rechtstipp zu finden sein, beantworten unsere Experten sie Ihnen gerne. Das gilt selbstverständlich auch für alle Fragen aus anderen rechtlichen Bereichen. Durch kompetente Beratung kann man in vielen Fällen Ärger und auch Kosten vermeiden.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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