Rechtliche Fallstricke bei der Nutzung von PayPal als eBay-Verkäufer

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Der Bezahldienst PayPal genießt hohes Vertrauen und hat vor allem für Käufer den Vorteil, dass diese durch den sog. Käuferschutz für die Fälle abgesichert ist, in denen das Paket nicht ankommt oder der Inhalt nicht der eBay-Artikelbeschreibung entspricht.

Doch diesen Schutz nutzen auch einige Betrüger für sich. Die Masche ist dabei meist folgende: Nachdem der Artikel über eBay ersteigert bzw. gekauft wurde, wendet sich der Käufer an PayPal und nimmt den Käuferschutz in Anspruch, indem behauptet wird, dass der Artikel entweder 

  • nicht angekommen ist
  • oder nicht der Beschreibung entspricht.

In beiden Fällen wird der Sachverhalt anschließend von PayPal geprüft. Grundlage sind jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal. 

Es wird behauptet, der Artikel sei nicht angekommen

Relativ gute Chancen hat man als Verkäufer, wenn vom Käufer behauptet wird, der Artikel sei nicht angekommen. Voraussetzung ist jedoch, dass man einen Versandbeleg vorlegen kann, der den (strengen) Anforderungen von PayPal entspricht. Einzelheiten dazu sind in Ziff. 4 der sog. Verkäuferschutzrichtlinie von PayPal geregelt.

Tipp: Achten Sie daher immer darauf, dass sie einen entsprechenden Versandbeleg vorweisen können, da Sie ansonsten nicht durch PayPal geschützt sind. Außerdem sollten Sie beachten, dass nicht alle Artikel vom Verkäuferschutz umfasst sind. Ausgenommen sind bspw. immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und sonstige nicht physische Güter.

Es wird behauptet, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung

Weitaus schwieriger ist Lage, wenn der Käufer nach der Abwicklung fälschlicherweise behauptet, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung in der eBay-Auktion. In diesen Fällen muss der Käufer nach der PayPal-Käuferschutzrichtlinie den Artikel auf Verlangen von PayPal auf eigene Kosten an den Verkäufer zurücksenden und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen. 

Tipp: Prüfen Sie die zurückgesendete Ware genau! Es gab bereits Fälle, in denen bspw. Handys gegen andere, defekte Geräte ausgetauscht wurden. Notieren Sie sich daher bereits vor dem Versenden die Seriennummer Ihres Gerätes.

Besonders ärgerlich ist, dass diese Fälle nicht von der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie umfasst sind. In Ziff. 1 heißt es dazu ausdrücklich:

„Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn Grund für die Rückbuchung war, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht."

Bis PayPal den Sachverhalt geprüft hat, wird meist der Verkaufsbetrag auf dem Konto des Verkäufers „eingefroren" und anschließend möglicherweise an den Käufer zurückgebucht. Wenn Sie als Verkäufer das Geld jedoch bereits auf Ihr Bankkonto überwiesen haben, weist das PayPal-Konto sodann einen Negativsaldo auf. PayPal fordert Sie als Verkäufer dann (meist ausschließlich per E-Mail) auf, das PayPal-Konto auszugleichen. Erfolgt dies nicht, folgt nach einiger Zeit in der Regel eine Zahlungsaufforderung einer Hamburger Anwaltskanzlei, in der zusätzliche Kosten für die anwaltliche Vertretung gefordert werden.

Tipp: Kontrollieren Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails und beachten Sie die von PayPal gesetzten Fristen, um Mahngebühren zu vermeiden.

Fazit: PayPal bietet vor allem für den Verkäufer neben den damit verbundenen Vorteilen auch einige Fallstricke. Vor allem in den Fällen, in denen Sie den verkauften Artikel beschädigt zurückerhalten oder dieser komplett ausgetauscht wurde, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. 

RA Dr. Christian Hoffmann


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