Veröffentlicht von:

Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg: Abmahnung für Digiprotect

  • 2 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach überschreibt die Abmahnungen, welche er für die Digiprotect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien erstellt, schnörkellos mit „Urheberrechtsverletzung".

Der Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach vertritt damit die Digiprotect GmbH ebenso wie Schalast und Partner sowie die Rechtsanwälte Urmann und Collegen.

In der „Dr. Rübenach Abmahnung" wird dem Anschlussinhaber eines Internetanschlusses vorgeworfen, dass über den Anschluss ein Lied, beispielsweise „Angeline" der Künstler Groove Coverage, verbreitet wurde und damit gegen das Urheberrecht verstoßen worden sei. Wörtlich heißt es in einer „Dr. Rübenach Abmahnung": „Unsere Mandantin besitzt die Rechte an diesem Werk, insbesondere das Vervielfältigungsrecht und das Recht, dieses in Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen [...]".

Viele Internetnutzer wissen nicht, dass, wenn sie eine Datei in einer Tauschbörse herunterladen, diese regelmäßig zumindest während des Herunterladens Tauschbörsennutzern zum Herunterladen zugänglich gemacht wird. Das System einer Tauschbörse ist es, dass die Nehmer gleichzeitig Geber sind, um die schnelle Verbreitung der Datei zu gewährleisten. Damit unterscheidet sich dieses System wesentlich von anderen Möglichkeiten, Lieder aus dem Internet herunterzuladen, wie sog. „one-click-hoster" oder „Cyber locker".

Rechtlich kommt es nicht darauf an, ob der Nutzer einer Tauschbörse anderen Nutzern die Datei zur Verfügung stellen wollte, oder ob er sich nur nicht über die Funktionsweise informiert hat.

Interessant wird es aber, wenn der Anschlussinhaber die Datei nicht heruntergeladen und/oder verbreitet hat, sondern ein Dritter wie zum Beispiel ein Familienmitglied oder ein Mitbewohner. In diesen Fällen haftet der Anschlussinhaber nämlich regelmäßig allenfalls als sog. Störer.

Nach der Rechtsprechung des BGH, Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - haftet der Störer nicht auf Schadensersatz, sondern allenfalls auf Ersatz der Anwaltskosten. Wie hoch die Anwaltskosten beispielsweise für die Einschaltung des Rechtsanwalts Dr. Rübenach waren, ist aber nicht immer zu ermitteln. In der „Dr. Rübenach Abmahnung" wird zum Beispiel eine Pauschale von Anwaltskosten und Schadensersatz von 340,00 EUR angeboten.

In der beigefügten Unterlassungserklärung der „Dr. Johannes Rübenach Abmahnung" wird dagegen verlangt, dass sich der Abgemahnte verpflichtet, Anwaltskosten nach einem hohen Streitwert von 10.000,00 EUR sowie zur Zahlung von Schadensersatz zu zahlen. Diese Ansprüche sollen aber abgegolten sein, wenn der Unterschreibende 340,00 EUR zahlt.

Ich halte diese Unterlassungserklärung für nicht unbedenklich und rate daher die Unterlassungserklärung neu formulieren zu lassen. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass - gerade wenn es um eine German Top 100 geht - es regelmäßig nicht bei einer Abmahnung zum Beispiel wegen des Liedes „Angeline Groove Coverage" bleiben wird. Vielmehr überwachen sehr viele Rechteinhaber diese Dateien im Internet, sodass es zu so genannten Mehrfachabmahnungen kommen kann. Lassen Sie sich hier im Vorfeld beraten, bevor Sie mit Abmahnungen „überschüttet werden", und sich nicht mehr zum Briefkasten trauen.

Falls Sie Fragen zu den Abmahnungen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte. Unsere Anwälte sind sechs Tage die Woche Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie persönlich erreichbar. Wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland, welche von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung bedroht werden. Sie erreichen uns unter 040 411 88 15 70.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema