Rechtsanwalt Göktekin erwirkt in eigener Sache ein Versäumnisurteil wegen unerlaubter Werbepost

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Rechtsanwalt Levent Göktekin erwirkt vor dem Amtsgericht Lichtenberg ein Versäumnisurteil gegen den Betreiber eines Lieferserviceunternehmens, in dessen Auftrag Werbeflyer in Briefkästen verteilt worden waren.

In der vorliegenden Angelegenheit vertritt sich Rechtsanwalt Göktekin selbst und geht erfolgreich gegen unerlaubte Werbung in seinem Briefkasten vor. Dem Versäumnisurteil vorangegangen war folgender Sachverhalt:

Herr Göktekin erhielt einen Werbeflyer für einen Lieferservicedienst, obwohl er ein Schild am Briefkasten mit der Aufschrift „Keine Werbung“ angebracht hatte. Zusätzlich ließ er sich in die sogenannte „Robinson-Liste“ eintragen, um Werbepost gezielt zu vermeiden. Trotz einer an den Inhaber des Lieferservices ausgesprochenen Abmahnung erhielt Herr Göktekin wiederholt Werbepost.

Insofern rügt Herr Göktekin nun, dass die unerlaubte Werbepost in rechtlicher Hinsicht gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 S. 2 BGB verstößt und den Empfänger der Post belästigt.

Erhalten auch Sie regelmäßig Werbepost, obwohl Sie diese ausdrücklich ablehnen?

Wenn auch Sie wiederholt Werbeflyer erhalten, durch die Sie sich belästigt fühlen, und das, obwohl Sie ein Schild oder einen Aufkleber an Ihrem Briefkasten befestigt haben, der Werbung ausdrücklich ablehnt, können Sie dagegen vorgehen.

Wir raten Ihnen, sich hierzu anwaltliche Hilfe einzuholen. Ähnlich wie im geschilderten Fall, kann ein Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts für Sie gegen die Auftraggeber von unlauterer Werbeflyer oder ähnlicher unlauterer Werbung vorgehen.

Auf der Suche nach anwaltlicher Unterstützung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland in den Rechtsgebieten des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts. Aufgrund unserer Erfahrung auf diesen Rechtsgebieten, können wir Ihre Interessen gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen und Ihren Briefkasten werbefrei halten.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei einfach telefonisch, per Mail oder Fax und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um Ihren Fall vorläufig einschätzen zu lassen.


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