Rechtsschutzversicherungen lehnen Kostenübernahme bei geschädigten P&R-Anlegern ab

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Bei dem Anlageskandal um die P&R Container-Investments sind die geschädigten Anleger oft gleich in mehrfacher Hinsicht betroffen. Schlimm sind für zahlreiche Investoren bereits die Nachrichten über P&R-Insolvenzverfahren, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Betruges und die ernüchternde Erkenntnis, dass die in vielen Fällen als sicher angepriesenen P&R Container von Anfang an nicht zum sicheren Werterhalt des Kapitals geeignet gewesen sind. 

Doch als ob dies nicht genug schlechte Nachrichten wären, stellen nun zahlreiche rechtsschutzversicherte Mandanten fest, die Rechtsschutzversicherung lehnt die Kostenübernahme ab und dies obwohl jahrelang zuverlässig die Beiträge gezahlt wurden.

Die Ablehnungsgründe sind vielfältig:

So berichten Mandanten aus dem Raum Fulda von Vertragsumstellungen ihrer Rechtsschutzversicherungsverträge. Früher seien Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen vom Versicherungsschutz umfasst gewesen. Nun – wo es mit den P&R Containern Probleme gebe – wird festgestellt, dass bei den neuen Versicherungsverträgen Kapitalanlagen nicht mehr umfasst sein sollen. Auf diese Schlechterstellung hätte der Versicherungsberater im Zuge der Vertragsumstellung unserer Auffassung nach hinweisen müssen.

Bei anderen Mandanten stützen sich Rechtsschutzversicherungen auf Ausschlussklauseln ihrer ARB, wonach Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen grundsätzlich ausgeschlossen seien. Doch ist dieser Ausschluss tatsächlich wirksam? Bereits mehrfach kippte der Bundesgerichtshof Ausschlussklauseln. Maßgeblich ist hier jede einzelne Formulierung in den jeweiligen ARB.

Erschütternd ist für Mandanten die Deckungsablehnung auch, wenn Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen zwar grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sind, doch die Rechtsschutzversicherung nun die Kostenübernahme mit der Argumentation verweigert, ein Vorgehen habe keine Aussicht auf Erfolg. Auch hier ist jeder Einzelfall individuell zu betrachten.

Sollten auch Sie Probleme mit der Kostenübernahme Ihrer Rechtsschutzversicherung bei P&R Containern oder in anderen Fällen haben, melden Sie sich gern.

Telefonisch, per E-Mail oder schreiben Sie uns über anwalt.de.

Weitere Informationen zu P&R Container: https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/pr-container-schutz-vor-verlust/


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