Rechtssicherheit auch in Kleinstbetrieben: Ihre Rechte bei Kündigungen

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Ihr Arbeitsplatz in einem Kleinstbetrieb ist nicht so ungeschützt, wie Sie vielleicht denken! Erfahren Sie, welche Rechte Sie auch ohne umfassenden Kündigungsschutz haben.

In Deutschland sind über fünf Millionen Arbeitnehmer in Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten tätig, für die das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht greift. Dies führt oft zur Annahme, dass Arbeitgeber nach Belieben kündigen können, ähnlich dem "Hire and Fire"-System, wie es in den USA bekannt ist. Doch auch in diesen Betrieben sind die Rechte der Arbeitnehmer durchaus geschützt.

Kündigungsschutz – eine Frage der Betriebsgröße

In Kleinstbetrieben, also Betrieben mit nicht mehr als zehn Beschäftigten, greift zwar das Kündigungsschutzgesetz nicht direkt, dennoch sind die Arbeitgeber nicht vollständig frei in ihren Entscheidungen. Bei einer ordentlichen Kündigung muss keine Begründung erfolgen, bei einer fristlosen Kündigung jedoch schon. Dies stellt sicher, dass auch in kleineren Betrieben ein Mindestmaß an Fairness gewahrt bleibt.

Berechnung der Beschäftigtenzahl

Die Ermittlung, ob ein Betrieb unter das KSchG fällt, ist nicht trivial. Nicht jede Form der Beschäftigung zählt gleich: Vollzeitbeschäftigte werden voll angerechnet, Teilzeitkräfte je nach Arbeitsumfang anteilig. Auszubildende und die Betriebsleitung selbst werden nicht mitgezählt.

Grenzen der Kündigungsfreiheit

Auch ohne das KSchG sind willkürliche oder sachfremde Kündigungen nicht zulässig. Diskriminierende Kündigungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Religion sind rechtswidrig. Zudem sind sittenwidrige Motive wie Rachsucht oder Kündigungen, die auf vom Arbeitgeber verursachten Gründen basieren, nicht erlaubt.

Soziale Rücksichtnahme

Das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass jede Kündigung ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme aufweist. Dies bedeutet, dass langjährige Mitarbeiter, insbesondere solche in prekären Lebenssituationen, nicht ohne weiteres entlassen werden können, ohne dass soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Kündigungsfristen müssen eingehalten werden

Unabhängig von der Betriebsgröße gelten gesetzliche Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten. Diese reichen von vier Wochen bis zu sieben Monaten, abhängig von der Länge der Beschäftigung.

Achtung vor Formfehlern

In etwa 12% aller Kündigungen finden sich Formfehler, die eine Kündigung anfechtbar machen können. Eine Kündigung muss immer schriftlich und mit Original-Unterschrift erfolgen. Fehler in der Form oder beim Adressaten können die Kündigung unwirksam machen.

Die Flexibilität, die Kleinstbetrieben in der Handhabung von Kündigungen eingeräumt wird, hat keinen nachweisbaren Einfluss auf die Beschäftigungschancen gehabt, wie Studien zeigen. Dies deutet darauf hin, dass eine langfristige Bindung und die Schaffung sicherer Arbeitsplätze gerade in Zeiten von Fachkräftemangel zunehmend wichtiger werden.

Als Anwalt mit Erfahrung im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verstehen und zu verteidigen. Wenn Sie Bedenken bezüglich einer Kündigung haben oder mehr über Ihre spezifischen Rechte in einem Kleinstbetrieb erfahren möchten, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. 


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