Regelungen zur Unternehmensnachfolge sinnvoll gestalten

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Junge Unternehmer neigen dazu, darauf zu vertrauen, dass sie noch viele Jahre berufstätig sein können. Aber auch ältere Unternehmer scheuen die Auseinandersetzung mit der Frage, was im Fall des eigenen Todes mit dem Unternehmen passiert.

Ohne eine Regelung geht das Unternehmen oder der Anteil am Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge an den Ehepartner und/oder die Kinder. In den meisten Fällen sind sie der Aufgabe nicht gewachsen. Es sollten zur Fortführung des Unternehmens nach dem Tod daher Regelungen im Gesellschaftsvertrag vorgenommen und eine darauf abgestimmte letztwillige Verfügung des Unternehmers erstellt werden.

Bei der Gestaltung schließen sich das Interesse an der Fortführung des Unternehmens und die wirtschaftliche Absicherung der Familie nicht aus. Dies wäre z. B. durch die konkrete Einsetzung eines Unternehmensnachfolgers zum Alleinerben möglich. Die wirtschaftliche Absicherung kann dann über die Anordnung entsprechender Vermächtnisse für die Familie erzielt werden. Dem Unternehmer stehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, z. B. die Regelung von Abfindungsansprüchen, Verzicht oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen usw. Entscheidend ist die genaue Analyse der Ausgangssituation in persönlicher, handels- und auch gesellschaftsrechtlicher Hinsicht.

Wir empfehlen Ihnen, die testamentarischen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen Ihren Bedürfnissen durch anwaltliche Unterstützung anzupassen und die Überprüfung auch regelmäßig zu wiederholen.


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