Reiseandenken – Nicht alles darf in den Urlaubskoffer

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Wer kennt die Situation nicht? Reiseandenken erinnern einen zu Hause noch den schönen Urlaub. Aber nicht jedes Reiseandenken darf mit nach Hause genommen werden.

Soll beispielsweise ein Hund oder eine Katze aus dem Ferienort mitgenommen werden, bedarf es der Einhaltung verschiedener Tiergesundheitsbestimmungen. Erfüllt das neue Haustier diese Bestimmungen nicht, muss der Reisende damit rechnen, dass das Tier an der ersten Grenze der EU von dem Amtstierarzt auf eigene Kosten ins Herkunftsland zurücktransportiert, von dem Tierarzt zunächst in Quarantäne genommen oder sogar die Tötung angeordnet wird.

Bei der Einfuhr verarbeiteter Materialien von Tieren und Pflanzen ist zu berücksichtigen, dass viele Tiererzeugnisse dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen. Das Artenschutzübereinkommen verbietet den Handel mit vielen Tieren und mit dessen Erzeugnissen, wie Federn oder Fellen. Verstöße des Reisenden gegen das Artenschutzübereinkommen können vom Zoll mit Bußgeldern und der Beschlagnahmung geahndet werden.

Auch Lebensmittel können nicht immer problemlos eingeführt werden. Während Lebensmittel aus den EU-Staaten grundsätzlich unproblematisch sind, können Fisch, Fleisch, Eier und Milchprodukte und viele exotische Lebensmittel, wie zum Beispiel Haifischflossen, aus außereuropäischen Staaten problematisch werden.

Sollen Mitbringsel nach Deutschland eingeführt werden, sollte sich der Reisende vorab über den Deutschen Zoll (www.zoll.de)informieren, um Ärger und Kosten im Vorfeld zu ersparen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder zu Ihrer Reise. Sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen.

Rechtsanwalt Jörg Schwede


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