Reisebuchung richtig gemacht! Widerrufsrecht und Namensänderung
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Das Wichtigste zuerst: Hat man bei Buchung einer Reise ein Widerrufsrecht?
Die häufigste Aussage, die ich im Reiserecht höre, ist: „Ich habe den Reisevertrag widerrufen, aber der Reiseveranstalter bzw. die Airline wollen mir mein Geld nicht zurücküberweisen bzw. nehmen eine Stornogebühr. Das ist doch nicht richtig, oder?“
Doch, das ist richtig!
Das Widerrufsrecht gibt es im Reiserecht nicht. Das ist ein Irrglaube und hat schon so manchen Reisenden viel Geld gekostet – so hat auch das Amtsgericht Idstein in einem Prozess entschieden – Az.: 31 C 201/13 (23): Dort musste der Reisende 90 % der Stornokosten tragen. Das Reiserecht ist nun mal leider von den Regelungen des Fernabsatzgeschäftes ausgeschlossen!
Daher muss jeder, der eine Reise bucht, sich unbedingt sofort davon überzeugen, dass er alle Namen und Daten richtig eingegeben hat, damit kein Fehler unterläuft.
Einige Airlines und Veranstalter sind zwar kulant, dass innerhalb von 12-24 Stunden noch Änderungen durch Vertippen möglich sind, aber einen Rechtsanspruch hat man hierauf nicht.
Wie kann ich meinen Namen bei der Reise ändern?
Der Bucher einer Reise muss selbst darauf achten, dass er den Namen oder die Namen richtig schreibt. Schreibt er z. B. Schmizz statt Schmidt oder Müllet statt Müller, dann hängt es davon ab, ob der Reiseveranstalter kulant ist oder aber ihr komplett für diesen Fehler eine Namensänderung bezahlen müsst – diese kostet je nach Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter 50-100 EUR. Leidglich bei einer Heirat und einem damit verbundenen Namenswechsel fallen in der Regel bei den Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften keine Gebühren an.
Mehr dazu auf meinem Youtubekanal:
https://www.youtube.com/channel/UCQyFlq3svVqQUAxkSjynSNg?view_as=subscriber
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