Rickmers – Anleger der Anleihe können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

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Anleger der Rickmers Anleihe können ab sofort ihre Forderungen beim Sachwalter anmelden. Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren am 5. September 2017 regulär eröffnet und weiterhin Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 67g IN 173/17).

Die Rickmers Holding AG hatte am 1. Juni 2017 Insolvenzantrag gestellt, nachdem die HSH Nordbank ein Sanierungskonzept abgelehnt hatte. Inzwischen sieht es so aus, dass es mit der Rickmers-Gruppe weitergeht. Wie das Unternehmen am 7. September 2017 in einer Ad-hoc-Meldung mitteilte, wurde ein Käufer für den Bereich Shipmanagement gefunden. Demnach hat ein Konsortium um die Zeaborn-Gruppe, dem auch Reeder Bertram Rickmers angehört, den Zuschlag für die Übernahme der weltweiten Shipmanagement-Aktivitäten erhalten. Der Gläubigerausschuss habe dazu bereits seine Zustimmung gegeben. Allerdings müssen auch noch die zuständigen Kartellbehörden und die Gläubigerversammlung grünes Licht für den Verkauf geben. Die Gläubigerversammlung findet am 10. Oktober 2017 statt.

„Durch die Übernahme können voraussichtlich viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Für die Anleger, die insgesamt 275 Millionen Euro in die Rickmers-Anleihe investiert haben, wird sich dadurch wahrscheinlich aber nicht viel ändern. Sie müssen weiterhin mit hohen finanziellen Verlusten rechnen“, befürchtet Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Dennoch sollten die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Das Amtsgericht Hamburg hat dafür eine Frist bis zum 5. Oktober 2017 gesetzt. „Für die Insolvenzquote ist die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse entscheidend. Natürlich spült der Verkauf Geld in die Kasse. Allerdings ist der Schuldenberg auch enorm. Daher muss weiter mit hohen finanziellen Verlusten gerechnet werden. Aber auch, wenn die Aussichten auf eine befriedigende Insolvenzquote gering sind, sollten die Forderungen form- und fristgerecht angemeldet werden. Nur dann können sie im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Die Rickmers-Anleihe wurde im Jahr 2013 mit einem Volumen von 275 Millionen Euro und einem Zinskupon von 8,875 Prozent p.a. emittiert. „Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Handelsschifffahrt bereits deutlich zu spüren. Zahlreiche Schiffsfonds befanden sich aufgrund der sinkenden Nachfrage und der eingebrochenen Charterraten bereits in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Umso dringender hätten die Anleger über die bestehenden Risiken bei einer Investition in die Rickmers-Anleihe aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätte ihnen die Möglichkeit des Totalverlusts vor Augen geführt werden müssen. Wurden die Anleger über diese Risiken im Unklaren gelassen, können Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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