Rieck & Partner mahnen für Kristijan Balun die Verwendung von Restaurantfotos im Internet ab

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Die Rechtsanwälte Rieck & Partner mbB mahnen im Auftrag von Kristijan Balun aus Hamburg die nicht lizensierte Verwendung von Bildern auf einer Webseite ab. Es handelt sich bei den Fotos um Restaurantaufnahmen.

Die Rechtsanwälte tragen vor, dass es sich bei den streitgegenständlichen Bildern um Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs.1 Nr. 5 UrhG handeln würde. Durch die Nutzung der Bilder würden urheberrechtliche Verstöße gegen das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) und das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) vorliegen. Etwaige Nutzungsrechte seien dem Abgemahnten auch nicht eingeräumt oder abgetreten worden.

Die Rechtsanwälte Rieck & Partner fordern den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ferner werden die Beseitigung der Urheberrechtsverletzungen sowie Auskunft über die Nutzung des Bildmaterials verlangt. Letztlich wird der Abgemahnte aufgefordert Kosten in Höhe von 26.679,43 € zu tragen. Diese Kosten setzen sich zusammen aus dem Schadensersatz für die Nutzung der Bilder, den die Rechtsanwälte nach der MFM-Tabelle berechnen, in Höhe von 23.936,- € sowie den Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.743,43 €. 

Was ist zu tun?

Zunächst muss eine Prüfung der urheberrechtlichen Verstöße erfolgen und ob diese in vorgeworfenem Umfang begangen worden sind. Inhaltlich muss überprüft werden, ob es sich bei den Bildern tatsächlich, wie behauptet, um Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs.1 Nr. 5 UrhG handelt. Des Weiteren ist auch die Höhe des Schadensersatzes bzw. der Rechtsanwaltskosten zu untersuchen. Dabei muss geprüft werden, ob die angewandte MFM-Tabelle für diesen Fall überhaupt einschlägig ist. Eine urheberrechtliche Prüfung ist immer abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalls.

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