Risiko und Schutz bei Insolvenz des Geschäftspartners

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Viele Unternehmer gehen mit Ihren Leistungen in erheblichen Umfang in Vorleistung. Es ist meist nicht auf dem Markt durchsetzbar, Sicherheiten oder Vorkasse durchzusetzen. Das Ausfallrisiko ist daher oft sehr hoch. Für zahlreiche Unternehmen bedeuten jedoch Forderungsausfälle die eigene Insolvenz.

Was kann ein Gläubiger also tun, um Ausfall- und Insolvenzrisiken zu minimieren? Welche schnellen und wirksamen Maßnahmen zum Schutz gegen den vollständigen oder teilweisen Forderungsausfall können eingesetzt werden. Was muss man wissen, wie man seine Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter absichern und effektiv durchsetzen kann?

  

Was sollte jeder Unternehmer oder dessen Berater wissen und beachten:

1. Datenermittlung

Ermittlung von Firmendaten des Vertragspartners:

  • wer ist Gesellschafter, Geschäftsführer
  • welche Gesellschafterbeschlüsse wurden gefasst?
  • Wo erhalten ich welche Jahresabschlüsse?
  • gibt es bereits eingeleitete Insolvenzverfahren; wie ist der Verfahrensstand?
  • Wie bekomme ich das Insolvenzgutachten? Was kann ich aus dem Gutachten entnehmen?
  • Wie und wo erhalten ich Akteneinsicht im oder nach dem Insolvenzverfahren?

 

2. Krisenerkennung

Wie kann man von Kunden

  • Krise
  • Zahlungsunfähigkeit und/oder
  • Überschuldung

erkennnen?

 

3.  Insolvenzrecht und Ablauf des Verfahrens

  • Unterscheidung: Regel- und Privatinsolvenz
  • Ablauf des Insolvenzverfahrens
  • Zeitschiene des Verfahrens
  • Verantwortliche und Grauzonen
  • Gläubigerrechte und Schutz:
  • Absonderung , Aussonderung, Verwertungsrechte und Kostenbeteiligung
  • Massekosten, Verfahrenskosten, Verfahrenskostendeckung
  • Vergütung des Verwalters
  • Insolvenzgläübiger, Insolvenzforderungen; Anmeldung zur Tabelle
  • Insolvenzanfechtungsrecht
  • Abschluss des Verfahrens

 

4. Sicherungsmöglichkeiten

  • Sicherungsmöglichkeiten vor der Insolvenz
  • Optimierte vertragliche Regelungen, Schaffung insolvenzfester Sicherungsrechte.
  • Patronatserklärungen.
  • Warenkreditversicherungen.
  • Vermeidung der Anfechtung von Geschäften.
  • Sicherung von Geschäften mit Auslandsgesellschaften.
  • Schicksal von nicht erfüllten Verträgen in der Insolvenz.
  • Poolverträge.
  • Durchsetzung von Rechten in der Insolvenz
  • Rechte im vorläufigen Insolvenzverfahren.

 

5. Sonstige Maßnahmen

  • Inanspruchnahme von Geschäftsführern, Gesellschaftern und sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Personen oder Unternehmen
  • Haftung von Beratern des Schuldners.
  • Verfolgung dieser Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens.
  • Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter persönlich,
  • Begleitende strafrechtliche Maßnahmen
  • Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und Handlungsmöglichkeiten.

 

Angesichts der Vielzahl heutiger Unternehmenskrisen muss bereits bei den Vertragsverhandlungen die Art und Weise der Schaffung insolvenzfester Sicherheiten dringend bedacht werden. Fachanwälte/Rechtsanwälte helfen Ihnen und beraten Sie kompetent und sicher:

  • welche Sicherheiten Sie vor der Krise und Insolvenz schaffen müssen,
  • wie Sie Ihre Ansprüche im (vorläufigen) Insolvenzverfahren optimal durchsetzen können
  • wie Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter aufttreten und Ihn veranlassen, auch Ihre Rechte zu beachten,
  • wann und wie Sie wirksam im Insolvenzverfahren Einfluss nehmen können in der Gläubigerversammlung und im Gläubigerausschuss,
  • wann und für welche Forderungen Gesellschafter, Vorstand und Geschäftsführer auch persönlich einstehen müssen und wie Sie diese Ansprüche effektiv durchsetzen
  • wie Sie Ansprüche des Insolvenzverwalters abwehren können,
  • für welche Pflichtverletzungen der Insolvenzverwalter persönlich haftbar gemacht werden kann und
  • wie Sie Ihre Rechte gerichtlich oder außergerichtlich zeit- und kostengünstig durchsetzen.

Hermann Kulzer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht



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