Risiko Weihnachtsfeier – Verhaltenstipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag des Fachanwalts für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Weihnachten steht vor der Tür und damit auch: die Weihnachtsfeier des Arbeitgebers. Manch eine Kündigung hat hier ihren Ursprung: In dem, was der Arbeitnehmer hier gesagt hat, oder wie er sich verhalten hat – berauscht vom Alkohol und beeinflusst vom Stress der Vorweihnachtszeit. Der Kündigungsrechtsexperte Anwalt Bredereck sagt, wie man diesen Abend unbeschadet überstehen kann.

Kaum jemand wird wegen Fehlverhaltens oder einer peinlichen Situationen auf der Weihnachtsfeier gekündigt. Aber: Nicht selten wird auf Firmenfesten der Keim gelegt für schlechte Stimmungen, manch einer wird deswegen später ausgegrenzt oder vom Chef schlechter beurteilt.

Weihnachtsfeiern können sich negativ auf das Standing im Team auswirken, sie hemmen mitunter die Entwicklungschancen, und führen schlimmstenfalls zur Trennung vom Arbeitgeber, mittels Aufhebungsvertrag oder weil man die Kündigung bekommt. Arbeitnehmer, die an ihrem Job hängen, sollten folgende Verhaltenstipps beachten.

Situation 1: Die Weihnachtsfeier ist langweilig und „steif“

Manche Weihnachtsfeiern wirken unnatürlich, alle verhalten sich ungelenk, keiner will einen Fehler machen. In dem Fall rate ich dazu, sich unauffällig zu verhalten, und die Sache freundlich und unverbindlich über die Bühne zu bringen. Auf keinen Fall sollte man sich zum Stimmungsmacher aufschwingen. Dafür ist im Zweifel nur der Chef verantwortlich. Wenn die Veranstaltung langweilig und trocken wirkt, sollte man sich der allgemeinen Stimmung (höflich) anpassen.

Situation 2: Die Weihnachtsfeier läuft aus dem Ruder

Auf manchen Weihnachtsfeiern geht’s hoch her: Man sieht Kollegen, die sich komplett gehen lassen. Hier muss man aufpassen. Mein Rat: Sehen Sie zu, dass Sie zu denjenigen gehören, die sich zurückhaltender verhalten. Mischen Sie auf keinen Fall vorn an der Spaßfront mit. Seien Sie locker, haben Sie Spaß an den Spielen, die man da anbietet und an den Gesprächen mit Kollegen. Aber: Achten Sie darauf, dass Sie stets kontrolliert und vernünftig wirken. Wenn Sie ausgelassen feiern wollen, ist die Weihnachtsfeier dafür der falsche Ort.

Alkohol auf der Weihnachtsfeier: Was gilt?

Wird Alkohol ausgeschenkt, darf man durchaus mittrinken. Das allerdings in Maßen. Man sollte immer die Kontrolle über sein Verhalten behalten, und möglichst auch keinen angetrunkenen Eindruck machen. Erst recht darf man sich nicht betrinken. Trinken Sie am Anfang der Feier ein bis zwei kleine Bierchen, oder ein Glas Wein, und steigen Sie dann auf alkoholfrei um.

Auf manchen Feiern wird man schief angeschaut, wenn man komplett auf Alkohol verzichtet. Manchmal werden Gerüchte in die Welt gesetzt, dass mit einem etwas nicht stimme, weil man nicht mittrinkt. Das ist leider manchmal so, und man umgeht dieses Problem, indem man, sofern man überhaupt Alkohol trinkt, bei der ersten Runde mittrinkt, und dann unauffällig zum alkoholfreien Bier oder zu alkoholfreien Drinks wechselt.

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