Rückforderung Prämienerhöhungen – die Politik schaltet sich nun ein

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Bei der privaten Krankenversicherung hat sich eine interessante Entwicklung in der Rechtsprechung abgezeichnet. In mehreren Urteilen haben Kläger aufgrund fehlerhafter Erhöhungen ihre Erhöhungsbeiträge zurückerhalten. In Einzelfällen kann dies mehrere 10.000 Euro ausmachen.

Mehrere Gerichte entschieden, dass die für die Genehmigung der Beitragserhöhungen zuständigen Prämientreuhänder nicht unabhängig waren und gaben dem Kläger Recht. In einem Fall hat der Krankenversicherer die Revision eingereicht, das Urteil des BGH wird im Herbst erwartet.

Nun hat auch die Politik ihre Augen auf die privaten Krankenversicherer und die für die Ernennung der Treuhänder zuständige Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) gerichtet. Die Grünen wollen in Form einer Kleinen Anfrage Antworten von der Bundesregierung. Inhalt der Kleinen Anfrage sind die Prüfungsmethoden der BaFin für unabhängige Treuhänder, zum Beispiel wie lange diese Überprüfungen dauern und wie oft sie durchgeführt werden. Die Grünen wünschen sich mehr Transparenz für die Versicherten.

Auch im Jahr 2018 haben die Krankenversicherer wieder zugeschlagen und erhöhen die Beiträge erheblich. Dies kann insbesondere bei Rentnern zu beträchtlichen Belastungen führen.

Beispielsweise haben die folgenden Krankenversicherer erheblich ihre Beiträge erhöht:

  • Hallesche Krankenversicherung a.G. – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.05.2018 um 6,25 %
  • Central Krankenversicherung AG – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.05.2018 um 2,46 %
  • UKV – Union Krankenversicherung AG – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.05.2018 um 5,89 %
  • vigo Krankenversicherung VVaG – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.04.2018 um 3,65 %
  • HUK-Coburg Krankenversicherung AG – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.03.2018 um 7,33 %
  • PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.03.2018 um 7,28 %
  • DKV Deutsche Krankenversicherung AG – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.04.2018 um 3,95 %

BaFin setzt sich unverständlicherweise für Versicherungsunternehmen ein

Als Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Versicherungsunternehmen in Deutschland gibt es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bereits am 17.07.2017 hat die BaFin auf ihrer Homepage eine Stellungnahme zu der Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam veröffentlicht.

Dabei hat die BaFin die Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam kritisiert. Seltsam ist lediglich, dass Aufgabe der BaFin definitiv die Kritik der Rechtsprechung ist. Bei der Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam handelt es sich um eine sorgfältig begründete, kluge Entscheidung. Die BaFin schreibt selbst in ihrem Artikel, dass es ihre Aufgabe ist, die Belange der Gemeinschaft der Versicherten zu schützen und sicherzustellen, dass die Versicherer auch alle Verträge erfüllen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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