Rückgabe von Abgasaffären-Autos durch Widerruf?

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Widerrufsrecht bei Autokrediten besteht häufig noch heute

Verbraucher, die nach Juni 2010 einen finanzierten Autokauf getätigt haben, haben höchstwahrscheinlich erhebliche rechtliche Vorteile. Es geht um das Widerrufsrecht. Jeder Verbraucher, der einen Kredit aufnimmt, hat 14 Tage ab Vertragsschluss das Recht zum Widerruf. Verbraucher ist gemäß §13 BGB jeder, der ein Geschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt. Selbstverständlich besteht auch bei einem Kredit zum Zwecke eines Autokaufs dieses Widerrufsrecht. Bei tausenden Autokrediten könnte der Widerruf jedoch noch heute, Jahre nach Vertragsschluss, möglich sein. Grund dafür ist die Verletzung von Aufklärungspflichten durch die Kreditinstitute.

Wer einen Kreditvertrag abschließt, muss über ebenjenes Widerrufsrecht auch informiert werden. Dazu gibt es sogenannte Widerrufsbelehrungen. In vielen Fällen wurden diese Belehrungen aber den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht – etwa, weil sie zu unverständlich waren oder Lücken bzw. Fehler enthielten. Wenn das der Fall ist, beginnt die 14-tägige Frist des Widerrufsrechts nicht zu laufen. Der Widerruf ist de facto „ewig“ möglich. Dieser Vorteil ist gemeinhin auch unter dem Namen „Widerrufsjoker“ bekannt und hat bei Immobiliendarlehen schon vielen Verbrauchern zu hohen Ersparnissen verholfen.

Was bringt der „ewige“ Widerruf beim Autokredit?

Um diese Frage zu beantworten, muss man auf die Rechtsfolge des Widerrufs schauen: Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, wird der Vertrag einer Rückabwicklung unterzogen. Das heißt bei Autokrediten, dass der Verbraucher alle gezahlten Raten zurückbekommt; dazu muss er das Auto zurückgeben. Früher musste dann noch Wert- und Nutzungsersatz an die Bank gezahlt werden, etwa für gefahrene Kilometer oder Verschleiß. Für Autofinanzierungen, die nach Juni 2014 aufgenommen wurden, gilt das nicht mehr. In diesen Fällen ist man das Fahrzeug bis zum Widerruf quasi kostenlos gefahren. Doch auch die Fälle, in denen nach Widerruf Nutzungsersatz verlangt werden kann, sind für die Finanzierungsnehmer sehr günstig.

Denn zum einen bekommt man mit den Darlehensraten einen beträchtlichen Geldbetrag, der etwa in ein neues Fahrzeug investiert werden kann. Zum anderen gibt man das Auto problemlos zurück und muss gegebenenfalls nicht einmal für den Wertverlust zahlen.

Geschädigte der Abgasaffäre können durch Widerruf profitieren

Vor allem Letzteres ist für die Betroffenen des Dieselskandals von großer Bedeutung. Bis heute räumt Volkswagen den geschädigten Käufern kein generelles Rückgaberecht ein, bis heute fließen keine Entschädigungssummen für den Betrug. Jeder Betroffene muss eine etwaige Rückgabe erstreiten, was lange dauern, schwierig und teuer werden kann. Wenn man nun zum „ewigen“ Widerruf berechtigt ist, kann eine Rückgabe wesentlich einfacher erfolgen und dazu noch Geld sparen.

Was ist zu tun? Werdermann | von Rüden berät kostenlos!

Jeder, der nach Juni 2010 einen finanzierten Autokauf getätigt hat, sollte sich zumindest einen Überblick verschaffen und beraten lassen. Der Widerruf ist zwar weder immer noch heute möglich, noch ist er nicht immer sinnvoll. Nichtsdestotrotz sollte sich niemand diese Chance entgehen lassen. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potenziell Berechtigten eine kostenlose Erstberatung an! Unsere Anwälte überprüfen Ihre Vertragsunterlagen auf ein etwaiges Widerrufsrecht und zeigen Ihnen Ihre Chancen, Risiken und die potentielle Ersparnis auf. Sie gehen dabei keine Verpflichtungen ein!

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