Rückruf von Porsche Macan und Cayenne! Was können betroffene Porsche-Kunden tun? Schadensersatz?

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Abgasskandal – was können betroffene Porsche Kunden tun?

Bekanntlich wurde in den Fahrzeugen des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche), aber auch in Fahrzeugen anderer Hersteller (Mercedes-Benz, und andere), eine Software verbaut, die den Motor so steuert, dass der Wagen bei der Messung der Schadstoffemissionen auf einem Prüfstand diese Situation erkennt und im sogenannten Modus 1, beim Betrieb im Straßenverkehr im sogenannten Modus 0 läuft. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits im Mai 2018 auch bei Porsche unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen. 

Inhalt des Rückrufschreiben

Die Porsche AG teilt ihren Kunden in dem besagten Rückrufschreiben mit, dass Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware der Fahrzeuge im Hinblick auf die Funktionsweise des SCR-Katalysators festgestellt wurden. Aufgrund dessen habe das Kraftfahrtbundesamt eine Umrüstung durch ein Software-Update angeordnet. Diese Maßnahme solle mittels der Rückrufaktion umgesetzt werden. 

Laut Angaben der Porsche AG seien die Eignung und Wirksamkeit des Updates hinreichend geprüft worden, sodass die Emissionsgrenzwerte der Euro-6-Norm eingehalten werden würden. Auch habe das Update keine Auswirkungen auf die ursprünglich ermittelte maximale Motorleistung und das maximale Drehmoment. 

Bei Verweigerung der Rückrufaktion erfolgt durch das KBA eine Meldung an die örtliche zuständige Zulassungsbehörde. Die Zulassungsbehörde fordert den Betroffenen regelmäßig unter Fristsetzung zur Durchführung des Updates auf. Nach Verstreichen der Frist kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Kfz untersagen. 

Welche Porsche-Modelle sind betroffen?

Bislang hat das Kraftfahrtbundesamt lediglich hinsichtlich zweier Porsche Modelle eine Rückrufaktion gestartet, nämlich bezüglich: 

  • des Typs Macan 3.0 Liter V6 mit einer Stückzahl von fast 53.000 EU 6

und 

  • des Typs Cayenne 4.2 Liter V8, bei dem in ca. 6800 Fällen

sowie 

  • des Typs Cayenne 3,0-Liter-V6-Diesel der Emissionsklasse EU 6.

Welche Ansprüche haben Sie im Abgasskandal?

Wir vertreten bereits betroffene Kunden gegenüber der Porsche AG und gegenüber Händlern und haben bereits Urteile für betroffene Kunden im Zusammenhang mit dem Abgasskandal erstritten. Wir prüfen zunächst für Sie, gegen wen Sie Ansprüche durchsetzen können. 

Dabei kommen grundsätzliche die Herstellerin sowie der Händler in Betracht. Haben Sie Ihren Wagen von einem verifizierten Händler gekauft, so stehen Ihnen möglicherweise zwei Schuldner, nämlich die Herstellerin und der Händler, zur Verfügung. Allerdings verjähren die Ansprüche gegenüber dem Händler schneller als gegenüber der Herstellerin. Dafür sind die Rechte gegenüber dem Händler vielfältiger:

Neuer Wagen gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs: Erste Urteile kommen diesem Anspruch bereits nach. Im Rahmen der Rückabwicklung muss ein mangelfreies Fahrzeug geliefert werden ohne Abzug für bereits gefahrene Kilometer.

Geld zurück gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs: Im Rahmen der Rückabwicklung des Vertrages muss dem Käufer der gezahlte Kaufpreis gegen Rückgabe des Altfahrzeuges zurückgezahlt werden, wobei eine Nutzungsentschädigung für gefahren Kilometer abgezogen werden muss.

Beispiel.: Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro und einer Laufleistung von 70.000 km wäre ein Abzug von ca. 20 % des Kaufpreises vorzunehmen. 

Kaufpreisminderung und Nachrüstung: Das regelmäßig angebotene Software-Update soll nach Medienberichten den Schadstoffausstoß regelmäßig nicht hinreichend reduzieren und führt in vielen Fällen auch zu Folgeproblemen. Zusätzlich bleibt ein Minderwert am Wagen wegen der weiterhin bestehenden Betroffenheit der Fahrzeuge vom Abgasskandal. 

Derzeit ist noch keine funktionierende nachgewiesene Nachrüstung bekannt, die von den Herstellern freiwillig angeboten wird.

Schadensersatz gegen den Hersteller

Einige Landgerichte haben bereits Schadensersatzansprüche für von Diesel-Abgasskandal Betroffenen wegen sittenwidriger Schädigung und Betrugs bejaht und den Betroffenen das Recht zugesprochen, ihren Pkw zurückzugeben und als Schadensersatz den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erhalten. 

Die Gerichte begründen die Haftung der Hersteller aufgrund einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung. Durch die Manipulation haben die Hersteller gegen die guten Sitten verstoßen und daher den betroffenen vorsätzlich einen Schaden zugefügt.

Kredit-Widerruf Private Verbraucher, die den Kauf ihres Fahrzeugs mit einem Kredit oder per Leasing finanziert haben, können den Finanzierungsvertrag widerrufen. Die meisten Leasing- und Kreditverträge sind fehlerhaft und können daher auch lange nach Abschluss widerrufen werden

Wie können Sie weiter vorgehen?

Sprechen Sie uns an! Wir prüfen ob, Sie betroffen sind, berechnen Ihnen kostenfrei die Höhe Ihres Schadenersatzanspruchs, geben Ihnen eine kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Händler und Hersteller und setzen Ihre Ansprüche bundesweit durch. 

Weitere Informationen finden Sie auf www.rechtsrat-abgas.de



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