Rufbereitschaft: Wie ist die Arbeit auf Abruf gesetzlich geregelt?
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Inhaltsverzeichnis
- Was heißt Rufbereitschaft?
- Rufbereitschaft: Wie ist die Reaktionszeit?
- Rufbereitschaft und Arbeitszeit
- Rufbereitschaft und Vergütungspflicht
- Wie wird Rufbereitschaft vergütet?
- Rufbereitschaft: Höchstarbeitszeit und Altersgrenze
- Ruhezeit nach Rufbereitschaft: Was sagt das Arbeitszeitgesetz?
- Betriebsrat darf bei Rufbereitschaft mitbestimmen
- Kann man die Rufbereitschaft ablehnen?
Experten-Autor dieses Themas
Was heißt Rufbereitschaft?
Während der Rufbereitschaft hält sich der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsort auf und wird nicht für den Arbeitgeber tätig. Der Arbeitnehmer muss aber jederzeit erreichbar sein, um auf Abruf des Arbeitgebers den Arbeitsplatz aufzusuchen und die Arbeit zeitnah aufzunehmen. Dabei ist die Rufbereitschaft von der Arbeitsbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst abzugrenzen.
Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft
Während der Arbeitsbereitschaft befindet sich der Arbeitnehmer arbeitsbereit am Arbeitsplatz und wartet auf die Fortsetzung der Tätigkeit. Es handelt sich um ganz normale Arbeitszeit mit der Ausnahme, dass die geschuldete Tätigkeit eine „Zeit wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ ist.
Die Abforderung der Fortsetzung der Tätigkeit erfolgt typischerweise nicht durch den Arbeitgeber, sondern ergibt sich aus der Art der Tätigkeit von selbst. Typische Beispiele sind Callcenter-Mitarbeiter, die auf den nächsten Anruf warten, oder Verkäufer in einem Ladengeschäft beim Warten auf den nächsten Kunden. Arbeitsbereitschaft ist vergütungspflichtige Arbeitszeit.
Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Beim Bereitschaftsdienst müssen sich Arbeitnehmer im Betrieb, aber nicht notwendig an ihrem Arbeitsplatz aufhalten. Anders als bei der Arbeitsbereitschaft müssen sie nicht sofort zur Arbeitsaufnahme bereit sein. Sie können zum Beispiel lesen oder schlafen. Typische Fälle sind Ärzte, die sich in einem Zimmer auf der Station ausruhen.
Bereitschaftsdienst ist vergütungspflichtige Arbeitszeit. Je kürzer die vom Arbeitnehmer geforderte Reaktionszeit zwischen Abforderung der Arbeitsleistung und Arbeitsaufnahme, umso eher wird man von Bereitschaftsdienst ausgehen. Der Europäische Gerichtshof geht jedenfalls bei einer geforderten Reaktionszeit von acht Minuten von Bereitschaftsdienst aus.
Rufbereitschaft: Wie ist die Reaktionszeit?
Es gibt keine klaren gesetzlichen Vorgaben, innerhalb welcher Zeit der Arbeitnehmer auf einen Abruf der Arbeit durch den Arbeitgeber reagieren muss. Je kürzer die vereinbarte Reaktionszeit, umso eher dürfte faktisch vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst vorliegen.
Umgekehrt geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, nach Abruf die Arbeit innerhalb von 20 Minuten aufzunehmen. Laut Rechtsprechung ist eine Reaktionszeit von etwa 30 Minuten mit der Anordnung von Rufbereitschaft jedenfalls vereinbar.
Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die Rufbereitschaft keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Nur soweit der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft tatsächlich tätig wird, handelt es sich bei dieser sogenannten Heranziehungszeit um vergütungspflichtige Arbeitszeit. Diese traditionelle Auffassung unterliegt einem Wandel durch das Europarecht.
Rufbereitschaft und Vergütungspflicht
Vergütungspflichtig ist die Rufbereitschaft dann, wenn sie aufgrund der Umstände als Arbeitszeit zu werten ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält grundsätzlich die Zeit, die sich der Arbeitnehmer für eine mögliche Inanspruchnahme außerhalb seines familiären und sozialen Umfelds aufhalten muss, für vergütungspflichtige Arbeitszeit. Kann der Arbeitnehmer nicht frei über seine Zeit verfügen und muss er jederzeit mit dem Abruf der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber rechnen, ist diese Zeit vergütungspflichtige Arbeitszeit. Dabei sind die Gesamtumstände zu würdigen. Je häufiger der Arbeitgeber die Rufbereitschaft in Anspruch nimmt, umso eher spricht dies für eine vergütungspflichtige Arbeitszeit und umgekehrt.
Rufbereitschaft und Home-Office
Ist der Arbeitsplatz mit der Wohnung identisch, führt allein der Umstand, dass sich der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft in der Wohnung aufhalten muss, noch nicht zu einer Vergütungspflicht. Das Verbot, den Arbeitsplatz zu verlassen, führt in diesem Fall noch nicht zwangsläufig dazu, dass sich der Arbeitnehmer außerhalb seines familiären und sozialen Umfelds aufhalten muss.
Wie wird Rufbereitschaft vergütet?
Rufbereitschaft wird regelmäßig durch Pauschalen vergütet. Im Bereich von Tarifverträgen erfolgt die Vergütung der tatsächlichen Einsatzzeiten oft in Form von bestimmten Stundensätzen der jeweiligen Entgeltgruppen. Im Bereich des TVöD zum Beispiel von montags bis freitags nach dem zweifachen Satz und am Wochenende und an Feiertagen nach dem vierfachen Stundensatz der jeweiligen Entgeltgruppe.
Rufbereitschaft und TVöD
In § 7 TVöD ist die Rufbereitschaft explizit geregelt. Danach liegt Rufbereitschaft vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten muss, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen.
Rufbereitschaft: Höchstarbeitszeit und Altersgrenze
Da es sich bei den Zeiten der Rufbereitschaft um Ruhezeit und nicht um Arbeitszeit handelt, besteht für die Dauer der Rufbereitschaft an sich keine Grenze. Erst wenn die Arbeitskraft während der Rufbereitschaft tatsächlich in Anspruch genommen wird, beginnt die Arbeitszeit zu laufen.
Die Dauer der während der Rufbereitschaft zulässigen Arbeitszeit (tatsächliche Einsatzzeit) darf die nach dem Arbeitsgesetz maximal zulässigen Zeiten einschließlich der regulären Arbeitszeit nicht überschreiten. Eine Gesamteinsatzdauer pro Arbeitstag von zehn Stunden ist daher nicht zu überschreiten. Es muss jederzeit darauf geachtet werden, dass der Arbeitnehmer innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeitet und dass die gesetzlichen Ruhezeiten und Ruhepausen eingehalten werden.
Eine gesetzliche Altersgrenze für die Rufbereitschaft besteht nicht. Eine entsprechende Regelung kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Ruhezeit nach Rufbereitschaft: Was sagt das Arbeitszeitgesetz?
Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Sofern die Arbeitskraft des Arbeitnehmers während der Rufbereitschaft herangezogen wird, beginnen die elf Stunden Ruhezeit nach Abschluss des Arbeitseinsatzes erneut zu laufen.
Die Rufbereitschaft ist nach dem Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Nur wenn die Arbeitskraft des Arbeitnehmers während der Rufbereitschaft herangezogen wird, gilt die Zeit für die Dauer des Einsatzes als Arbeitszeit.
Betriebsrat darf bei Rufbereitschaft mitbestimmen
Die Anordnung von Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit unterliegt in jedem Falle der Mitbestimmung des Betriebsrates. Dies ergibt sich zumindest für den Bereitschaftsdienst bereits daraus, dass die Zeiten des Bereitschaftsdienstes „Arbeitszeit“ im Sinne des § 2 Abs. 1 ArbZG sind. Zwar ist die Rufbereitschaft grundsätzlich als Ruhezeit und nicht als Arbeitszeit zu bewerten. Da der Arbeitnehmer hier jedoch jederzeit mit der Arbeitsaufnahme rechnen muss, sieht das Bundesarbeitsgericht auch bei der Aufstellung von Rufbereitschaftsplänen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
Kann man die Rufbereitschaft ablehnen?
Soweit im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nichts Anderweitiges geregelt ist, trifft den Arbeitnehmer keine Pflicht zur Rufbereitschaft. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer eine Rufbereitschaft nicht akzeptieren.
In der Praxis sollte der Arbeitnehmer der Anordnung von Rufbereitschaft jedoch zunächst nachkommen und im Zweifel gerichtlich feststellen lassen, ob eine Verpflichtung zur Rufbereitschaft besteht. Findet sich eine entsprechende Regelung zur Rufbereitschaft jedoch im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, ist der Arbeitnehmer zur Rufbereitschaft verpflichtet und kann diese dann nicht verweigern. Verweigert der Arbeitnehmer die Rufbereitschaft, obwohl eine Pflicht dazu besteht, stellt dies eine Arbeitsverweigerung dar, die eine Abmahnung oder gar Kündigung zur Folge haben kann.
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Rechtstipps zu "Rufbereitschaft" | Seite 3
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16.09.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… , die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro geahndet wird. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Arbeitgeber sollten in diesem Zusammenhang berücksichtigen, dass auch der Bereitschaftsdienst …“ Weiterlesen
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14.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… über das MiLoG gab es schon die Arbeitszeitdiskussionen über die sogenannten Sonderformen. Aus dem medizinischen Bereich gibt es die Sonderformen der Arbeitszeit Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft …“ Weiterlesen
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23.03.2015 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt„… . Als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gilt auch die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst, nicht hingegen die Rufbereitschaft. c) Problem: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen Hier stellt …“ Weiterlesen
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11.12.2014 Rechtsanwalt Martin Klein„… häufig Streit, ob dieses gesetzliche Mindestentgelt nur für eigentliche Arbeitszeiten zu zahlen ist oder auch für Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft und sonstige Bereitschaften. In der üblichen Praxis …“ Weiterlesen
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13.08.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… das Arbeitszeitgesetz. Hier sehen manche ein mögliches Schlupfloch im Gesetz. Es gibt in verschiedenen Branchen Sonderformen der Arbeit wie Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Der Bereitschaftsdienst …“ Weiterlesen
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30.07.2014 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„In vielen Berufen – z. B. bei der Polizei, im Krankenhaus oder am Flughafen – gibt es sie: die Pflicht zur Rufbereitschaft. Hier muss sich ein Beschäftigter in seiner Freizeit für einen möglichen …“ Weiterlesen
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01.10.2013 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… fanden jedoch ein freiberuflicher Architekt ( OLG Hamm, VRR 2012, 308 ) und ein Arzt in Rufbereitschaft ( OLG Hamm, VA 2012, 101 ) mit ihrem Begehren, das Fahrverbot zu vermeiden. Denn …“ Weiterlesen
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27.08.2013 GKS Rechtsanwälte„… herbeigerufen. Hier allerdings war der Fluggast im Pech: Da das Entschärfungskommando zu Nachtzeiten nur eine Rufbereitschaft hatte, dauerte es geschlagene drei Stunden, bis das Handgepäck des Reisenden …“ Weiterlesen
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12.08.2013 Rechtsanwalt Ulrich Hekler„… eine Rufbereitschaft in der Freizeit nicht gelte. Bereitschaftsdienst zeichne sich dadurch aus, dass der Beamte sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zum jederzeitigen …“ Weiterlesen
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19.04.2013 Rechts- und Fachanwalt Jochen Breitenbach„… und entlastend. Andererseits ähnelt die ständige Erreichbarkeit auch außerhalb der Arbeitszeit stark der Rufbereitschaft, so dass eine analoge Behandlung der Tätigkeitsaufnahme aus der Freizeit heraus …“ Weiterlesen
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02.01.2013 Rechtsanwalt Sebastian Steineke„… zu keinem weiteren Unfall gekommen sei. Für die Straße habe es sogar in der besagten Nacht eine Rufbereitschaft des Streudienstes gegeben, die jedoch nicht angefordert worden sei. Es bestehe außerdem …“ Weiterlesen
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04.10.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… bei einer ungleichmäßigen Arbeitszeitverteilung in Vollbeschäftigung vor (z.B. bei Schichtarbeit). Auf Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft sowie Bereitschaftsdienst finden die Regeln über Arbeit auf Abruf keine Anwendung …“ Weiterlesen
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20.07.2012 Heinz Rechtsanwälte„… nicht gefolgt, welches bei einem Krankenhausarzt mit regelmäßiger Rufbereitschaft von einem Fahrverbot abgesehen hat (OLG Hamm 21.12.11,III RBs326/11 ). Selbst dann also, wenn sich das Amtsgericht „gnädig …“ Weiterlesen
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12.08.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Arbeitnehmer (im entschiedenen Fall ein Arzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich …“ Weiterlesen
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06.07.2011 Rechtsanwalt Sören Machleb„… und von seinem Arbeitgeber an einem Sonntag in Rufbereitschaft eingeteilt worden. Als er vom Arbeitgeber zum Dienst gerufen wurde, machte er sich sofort auf den Weg. Seine Fahrt mit dem Privatwagen …“ Weiterlesen
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29.06.2011 Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg„Leitsatz BAG Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen …“ Weiterlesen
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08.07.2010 Rechtsanwalt Hans-Georg Rumke„… auch die Arbeitszeit und die Pausenregelung. Der Arbeitgeber wird also Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Pausen festlegen, auch den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft. Schließlich darf …“ Weiterlesen
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05.05.2008 Rechtsanwalt Marc von Harten„… Funktionieren des Bereitschaftsdienstes und der Rufbereitschaft, um nur einige Punkte zu nennen. b)Unter Behandlungsfehler versteht man einen Verstoß gegen den fachärztlichen Standard. Es gibt sehr viele …“ Weiterlesen
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10.12.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… ) Einsatzstunden in Rufbereitschaft Wie wird die Arbeitszeit bei Rufbereitschaft in verschiedenen Einsätzen berechnet? Diese Frage entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg: Die im Bereitschaftsdienst …“ Weiterlesen