Rundschreiben der German Property Group – ehemals Dolphin Capital

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Investitionen in Immobilienprojekte

Die Firma „German Property Group GmbH“ – ehemals Dolphin Capital – war Anlegergelder ein, die in die Sanierung u. a. denkmalgeschützter Immobilien fließen sollten. Versprochen wurden sehr hohe Renditen. Leider zahlt die GPG den Anleger seit mindestens September 2018 keine Gelder mehr aus – weder die vereinnahmte Sanierungsbeiträge noch die Renditen gelangen zur Auszahlung.

Bislang wurde stets verlautbar, es lägen keinerlei finanzielle Schwierigkeiten vor. Das stellt sich nun anders dar.

GPG versendet Rundschreiben zur Beruhigung – Berater CFE beauftragt

Die German Property Group versendete nunmehr Rundschreiben an die Anleger, offenbar in der Absicht, diese zu beruhigen. Man habe die Firma Consult Finance Estate (CFE) damit beauftragt, die Struktur der Gesellschaft zu reorganisieren. 

Dies sei aufgrund „schwieriger Marktbedingungen“ erforderlich gewesen. Die Prüfung könne bis zu 6 Monate andauern. U. a. wird auch ein Moratorium – d. h. ein Stillhalteabkommen zwischen Gläubigern und Schuldnern – angekündigt.

Außerdem kündigt GPG an, es werden während dieser Zeit der Prüfung seitens CFE keinerlei fällige Forderungen bedient.

GPG bittet die Anleger darum, auf die Geltendmachung der fälligen Forderungen zu verzichten.

Ansprüche der Anleger sofort durchsetzen

Die German Property Group GmbH, die seit 2016 nach Presseberichten keine Bilanzen mehr veröffentlicht hat, betonte ursprünglich, dass keine finanziellen Gründe für die verspäteten Auszahlungen sorgen. Die ausgebliebenen Sanierungen werden mit schwieriger Bürokratie zu erklären versucht. Der gescheiterte Weiterverkauf der Häuser in Hanau lässt an dem angekündigten Sanieren zudem zweifeln. 

Aufgrund der neuen Rundschreiben vom Oktober und Dezember 2019 steht aber nun fest, dass es Zahlungsschwierigkeiten und Liquiditätsengpässe geben muss. Die Rundschreiben werden aus anwaltlicher Sicht als reine Verzögerungstaktik bewertet. Es soll mutmaßlich verhindert werden, dass Anleger frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

In den Verträgen jedenfalls sind klare Fälligkeitstermine geregelt, an die GPG gebunden ist. Insbesondere bestehen zumindest bei den uns bislang vorliegenden Verträgen keine Ausnahmetatbestände, wonach GPG bei Liquiditätsproblemen die Auszahlung verweigern könnte.

Die Rundschreiben sind rechtlich nicht dazu geeignet, Zahlungsansprüche von Investoren zu verzögern oder zu verhindern. Wir raten Ihnen dazu, Ihre Ansprüche sofort ohne weiteres Zögern geltend zu machen.

Wir prüfen gerne Ihren Fall und beraten Sie zu möglichen Ansprüchen und zur Vorgehensweise.



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